Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Land überzieht die Januar-frist bei Grundsteuererklärungen
Ministerium: Zu wenig Personal und ein hoher Krankenstand verzögern die Bearbeitung
Thüringen wird bei zahlreichen Grundsteuererklärungen für landeseigene Immobilien die Abgabefrist 31. Januar 2023 überziehen. Für das Land stelle die Erarbeitung Tausender Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes eine besondere Herausforderung dar, sagte eine Sprecherin des zuständigen Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr am Freitag dieser Zeitung. Zumal die Aufgabe ohne Erweiterung der personellen Kapazitäten erledigt werden müsse.
„Aufgrund der Vielzahl und der Komplexität unserer Liegenschaften werden wir nicht alle Grundsteuererklärungen fristgerecht bis zum 31. Januar 2023 einreichen können“, räumte die Sprecherin ein. Zudem verzögere der gegenwärtig hohe Krankenstand die Abarbeitung der Grundsteuererklärungen. Daher sei die Situation mit der Finanzverwaltung des Landes besprochen worden. „Wir arbeiten
mit Hochdruck an der Aufgabe und sind daher zuversichtlich, sie noch in diesem Winter abschließen zu können“, heißt es.
Für das Erstellen der Grundsteuererklärung von Bürogebäuden ist das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr als nachgeordnete Behörde zuständig. Denn dem Amt obliegt auch die Liegenschaftsverwaltung
landeseigener Gebäude. Ausnahmen bilden allerdings die Thüringer Hochschulen, Gefängnisse, und einige Spezialliegenschaften wie Sprach- und Sportgymnasien sowie die Landesfeuerwehrschule in Bad Köstritz, die eigenverantwortlich die entsprechenden Erklärungen einreichen.
Nach Angaben eines Sprecher des Thüringer Finanzministeriums seien Absprachen mit der Finanzverwaltung beispielsweise bei Kommunen oder den Kirchen nichts Ungewöhnliches, wenn es um die Abgabe der Grundsteuererklärungen gehe. Das betreffe auch das Einhalten des Termins Ende Januar, sollte das aus gewichtigen Gründen nicht immer möglich sein. Der Sprecher rät auch allen anderen Betroffenen, mit der Finanzverwaltung zu sprechen, wenn es Probleme beim Einhalten des Termins gebe, um eine Lösung zu finden.
Selbst der Bereich des Thüringer Finanzministeriums hat Probleme, den Termin 31. Januar 2023 einzuhalten. Denn für geerbte Grundstücke ist das dem Ministerium nachgeordnete Landesamt für Finanzen zuständig. Dort seien bis Mitte vergangener Woche 232 Aufforderungen der Finanzämter zur Abgabe der Grundsteuererklärung eingegangen, sagte der Ministeriumssprecher dieser Zeitung. Diese Aufforderungen würden teils eine größere Anzahl von Flurstücken umfassen. Es sei bereits absehbar, dass nicht alle Erklärungen bis Ende Januar final bearbeitet werden könnten.
Als Gründe für die Verzögerung werden aufwendige Recherchen zur Nutzungsart und Beschaffenheit der Grundstücke sowie zu den Wohnflächen von Gebäuden genannt; auch würden Grundstücke außerhalb Thüringens liegen mit dann abweichenden Erklärungsmustern in anderen Bundesländern. Auch seien manche Aufforderungen spät eingegangen, weil die Erbfälle erst von den Finanzämtern recherchiert werden mussten, fügte der Sprecher an.