Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Karlsruher Richter kippen höhere Parteienfinanzierung
Jährlich 25 Millionen Euro mehr Steuergeld bekommen die Parteien seit 2018. Doch die Gesetzesänderung war verfassungswidrig
Es geht um das Vertrauen der Menschen in die Politik und den Eindruck, Parteien bedienten sich am Geld der Steuerzahler: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Der 2018 von den damaligen Regierungsfraktionen der Union und SPD im Bundestag beschlossene Anstieg auf seinerzeit 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe.
Vor allem habe der Gesetzgeber die Höhe der Anhebung seinerzeit nicht ausreichend begründet, erklärte die Vorsitzende des Zweiten
Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König. Damit gelte wieder die alte Gesetzesgrundlage für die Parteienfinanzierung.
„Die Parteien müssen nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch auf die Zustimmung
und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen bleiben“, betonte König. Nach dem Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien dürfe der Staat den Prozess der politischen Willensbildung nicht beeinflussen. Auch dürfe der Umfang der Staatsfinanzierung nicht immer weiter anschwellen.
König sagte, eine absolute Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung solle verhindern, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entstehe, die Parteien würden sich in unangemessener Weise aus öffentlichen Kassen selbst bedienen. „Denn ein solcher Eindruck kann zu einem nachhaltigen Akzeptanzverlust für dieses System führen“, argumentierte die Vorsitzende Richterin. Mit Stimmen von Union und SPD hatte der Bundestag seinerzeit die deutliche Aufstockung beschlossen. Die Parteien begründeten das mit den wachsenden Herausforderungen durch die Digitalisierung wie Hackern, Fake News und Datenschutz im Netz.
Dass sich die Verhältnisse einschneidend geändert hätten, haben die Parteien laut König zwar hinreichend dargelegt. Jedoch ergeben sich nach ihren Worten aus dem Grundgesetz auch Begründungspflichten. Das Gesetz zur Erhöhung der Parteienfinanzierung erkläre aber nicht, warum mit 25 Millionen Euro gerade der Mehrbedarf durch die Digitalisierung angemessen ausgeglichen und zugleich die staatliche Parteienfinanzierung auf das unerlässliche Maß beschränkt werde.