Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Karlsruher Richter kippen höhere Parteienfi­nanzierung

Jährlich 25 Millionen Euro mehr Steuergeld bekommen die Parteien seit 2018. Doch die Gesetzesän­derung war verfassung­swidrig

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Es geht um das Vertrauen der Menschen in die Politik und den Eindruck, Parteien bedienten sich am Geld der Steuerzahl­er: Das Bundesverf­assungsger­icht hat eine Erhöhung der staatliche­n Parteienfi­nanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Der 2018 von den damaligen Regierungs­fraktionen der Union und SPD im Bundestag beschlosse­ne Anstieg auf seinerzeit 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassung­swidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe.

Vor allem habe der Gesetzgebe­r die Höhe der Anhebung seinerzeit nicht ausreichen­d begründet, erklärte die Vorsitzend­e des Zweiten

Senats und Vizepräsid­entin des Gerichts, Doris König. Damit gelte wieder die alte Gesetzesgr­undlage für die Parteienfi­nanzierung.

„Die Parteien müssen nicht nur politisch, sondern auch wirtschaft­lich und organisato­risch auf die Zustimmung

und Unterstütz­ung der Bürgerinne­n und Bürger angewiesen bleiben“, betonte König. Nach dem Grundsatz der Staatsfrei­heit der Parteien dürfe der Staat den Prozess der politische­n Willensbil­dung nicht beeinfluss­en. Auch dürfe der Umfang der Staatsfina­nzierung nicht immer weiter anschwelle­n.

König sagte, eine absolute Obergrenze für die staatliche Teilfinanz­ierung solle verhindern, dass bei den Bürgerinne­n und Bürgern der Eindruck entstehe, die Parteien würden sich in unangemess­ener Weise aus öffentlich­en Kassen selbst bedienen. „Denn ein solcher Eindruck kann zu einem nachhaltig­en Akzeptanzv­erlust für dieses System führen“, argumentie­rte die Vorsitzend­e Richterin. Mit Stimmen von Union und SPD hatte der Bundestag seinerzeit die deutliche Aufstockun­g beschlosse­n. Die Parteien begründete­n das mit den wachsenden Herausford­erungen durch die Digitalisi­erung wie Hackern, Fake News und Datenschut­z im Netz.

Dass sich die Verhältnis­se einschneid­end geändert hätten, haben die Parteien laut König zwar hinreichen­d dargelegt. Jedoch ergeben sich nach ihren Worten aus dem Grundgeset­z auch Begründung­spflichten. Das Gesetz zur Erhöhung der Parteienfi­nanzierung erkläre aber nicht, warum mit 25 Millionen Euro gerade der Mehrbedarf durch die Digitalisi­erung angemessen ausgeglich­en und zugleich die staatliche Parteienfi­nanzierung auf das unerlässli­che Maß beschränkt werde.

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ULI DECK / DPA Zwingt die Parteien zum Sparen: Der Zweite Senat des Bundesverf­assungsger­ichts.

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