Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Eine Chance auf Aufenthalt
Die Diakonie Ostthüringen bietet mobile Asylverfahrensberatung im Landkreis Greiz
Es sind schon immer Geschichten, wenn nicht sogar Schicksale, die mit dem Thema Asylverfahren verbunden sind. Seit diesem Jahr gibt es eine neue Chance für jene, die über Jahre in einem schwebenden Verfahren oder in der Duldung hängen, also jederzeit abgeschoben werden könnten.
Das neue Gesetz der Bundesregierung, welches Anfang des Jahres an den Start ging, nennt sich Chancenaufenthalt. „Eine Chance auf Aufenthalt erhält derjenige, der seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebt und eine Ablehnung auf seinen Asylantrag erhalten hat, und demnach hier nur geduldet leben darf. Obendrein muss sich der Antragsteller zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und darf nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt worden sein“, führt Ines Jahn-werner, Fachbereichsleiterin Migration und Flüchtlingshilfe der Diakonie Ostthüringen aus.
Unterstützt in ihrem täglichen Tun wird sie von Sozialarbeiterin Andrea Jung. Mit ihrer mobilen Beratungsstelle sind sie im Haus der Akademie für Wirtschaft und Technologie
in Greiz eingemietet – anzutreffen immer dienstags, aktuell noch von 10 bis 12 Uhr, ab Februar dann von 9 bis 13 Uhr.
„Kürzlich war ein Iraker bei uns in der Beratung, der bereits seit gut drei Jahren hier in Greiz lebt und noch immer keine Bewilligung seines Asylantrages in den Händen hält, also weder abgelehnt noch befürwortet
wurde – ein schwebendes Verfahren sozusagen. Seit gut einem Jahr arbeitet er in Gera, wohin er nun auch ziehen möchte. Doch solange sein Asylverfahren läuft, darf er Greiz nicht verlassen beziehungsweise nur dann, wenn Gera dem Umzug zustimmt. Er muss warten und sich in Geduld üben, mehr können wir in seinem
Fall auch nicht machen“, weiß Andrea Jung. Für den jungen Iraker kommt das neue Gesetz des Chancenaufenthaltes noch nicht infrage. Das Gesetz steht über der Entscheidung des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Das heißt: Hat das BAMF eine Ablehnung ausgesprochen und der Betroffene lebt nur noch mit einer Duldung in Deutschland, hat er nach fünf Jahren die Chance, sein Recht auf Aufenthalt zu beweisen. „Man kann schon sagen, dass sich viele Migranten, die sich integrieren wollen, auch nach fünf Jahren eingelebt haben.
Mit Hilfe des neuen Gesetzes bekommen sie für 18 Monate einen Aufenthaltstitel auf Probe. In dieser Zeit müssen sie mindestens das Sprachniveau A2 nachweisen, unabhängig von Sozialleistungen werden und ihre Identität glaubhaft nachweisen“, zählt Ines Jahn-werner die Bedingungen auf und weiß: „Nur bereits integrierte und im System angekommene Migranten können das schaffen.“
Das neue Gesetz soll Betroffenen die Möglichkeit verschaffen, aus der sogenannten Kettenduldung herauszukommen und einen Titel nach Paragraf 25 a oder b Aufenthaltsgesetz zu bekommen.