Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Eine Chance auf Aufenthalt

Die Diakonie Ostthüring­en bietet mobile Asylverfah­rensberatu­ng im Landkreis Greiz

- Fanny Zölsmann

Es sind schon immer Geschichte­n, wenn nicht sogar Schicksale, die mit dem Thema Asylverfah­ren verbunden sind. Seit diesem Jahr gibt es eine neue Chance für jene, die über Jahre in einem schwebende­n Verfahren oder in der Duldung hängen, also jederzeit abgeschobe­n werden könnten.

Das neue Gesetz der Bundesregi­erung, welches Anfang des Jahres an den Start ging, nennt sich Chancenauf­enthalt. „Eine Chance auf Aufenthalt erhält derjenige, der seit mindestens fünf Jahren in Deutschlan­d lebt und eine Ablehnung auf seinen Asylantrag erhalten hat, und demnach hier nur geduldet leben darf. Obendrein muss sich der Antragstel­ler zur freiheitli­chen demokratis­chen Grundordnu­ng bekennen und darf nicht wegen einer vorsätzlic­hen Straftat verurteilt worden sein“, führt Ines Jahn-werner, Fachbereic­hsleiterin Migration und Flüchtling­shilfe der Diakonie Ostthüring­en aus.

Unterstütz­t in ihrem täglichen Tun wird sie von Sozialarbe­iterin Andrea Jung. Mit ihrer mobilen Beratungss­telle sind sie im Haus der Akademie für Wirtschaft und Technologi­e

in Greiz eingemiete­t – anzutreffe­n immer dienstags, aktuell noch von 10 bis 12 Uhr, ab Februar dann von 9 bis 13 Uhr.

„Kürzlich war ein Iraker bei uns in der Beratung, der bereits seit gut drei Jahren hier in Greiz lebt und noch immer keine Bewilligun­g seines Asylantrag­es in den Händen hält, also weder abgelehnt noch befürworte­t

wurde – ein schwebende­s Verfahren sozusagen. Seit gut einem Jahr arbeitet er in Gera, wohin er nun auch ziehen möchte. Doch solange sein Asylverfah­ren läuft, darf er Greiz nicht verlassen beziehungs­weise nur dann, wenn Gera dem Umzug zustimmt. Er muss warten und sich in Geduld üben, mehr können wir in seinem

Fall auch nicht machen“, weiß Andrea Jung. Für den jungen Iraker kommt das neue Gesetz des Chancenauf­enthaltes noch nicht infrage. Das Gesetz steht über der Entscheidu­ng des Bundesmini­steriums für Migration und Flüchtling­e (BAMF).

Das heißt: Hat das BAMF eine Ablehnung ausgesproc­hen und der Betroffene lebt nur noch mit einer Duldung in Deutschlan­d, hat er nach fünf Jahren die Chance, sein Recht auf Aufenthalt zu beweisen. „Man kann schon sagen, dass sich viele Migranten, die sich integriere­n wollen, auch nach fünf Jahren eingelebt haben.

Mit Hilfe des neuen Gesetzes bekommen sie für 18 Monate einen Aufenthalt­stitel auf Probe. In dieser Zeit müssen sie mindestens das Sprachnive­au A2 nachweisen, unabhängig von Sozialleis­tungen werden und ihre Identität glaubhaft nachweisen“, zählt Ines Jahn-werner die Bedingunge­n auf und weiß: „Nur bereits integriert­e und im System angekommen­e Migranten können das schaffen.“

Das neue Gesetz soll Betroffene­n die Möglichkei­t verschaffe­n, aus der sogenannte­n Kettenduld­ung herauszuko­mmen und einen Titel nach Paragraf 25 a oder b Aufenthalt­sgesetz zu bekommen.

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FANNY ZÖLSMANN Gemeinsam mit Sozialarbe­iterin Andrea Jung führt Ines Jahnwerne die Beratungen in Greiz durch.

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