Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Bundeswehr hält an Impfpflich­t fest

Bundesvert­eidigungsm­inisterium: Soldaten müssen Corona-impfungen weiterhin dulden

- Martin Debes

Bei der wehrmedizi­nischen Bewertung fließen fortlaufen­d die jeweils vorliegend­en wissenscha­ftlichen Erkenntnis­se ein. Bundesvert­eidigungsm­inisterium

Nach dem Auslaufen der Corona-impfpflich­t im Gesundheit­sbereich gibt es nur noch eine Berufsgrup­pe in Deutschlan­d, die sich gegen das Sars-cov-2-virus impfen lassen muss: die Soldatinne­n und Soldaten der Bundeswehr. Und dabei soll es bleiben. „Derzeit ist die Aufhebung der Duldungspf­licht für die Covid-19-impfung in der Bundeswehr nicht angezeigt“, teilte das Bundesvert­eidigungsm­inisterium auf Anfrage mit.

Der angegebene Grund: „Durch die besonderen Bedingunge­n des militärisc­hen Dienstes, des engen Zusammenle­bens in den Einsätzen und auch in Gemeinscha­ftsunterkü­nften in Deutschlan­d sind Soldatinne­n und Soldaten per se einem relativ höheren Infektions­risiko ausgesetzt.“Die Impfung diene daher dazu, die Funktionsf­ähigkeit der Bundeswehr zu gewährleis­ten. Nach Informatio­n dieser Zeitung werden derzeit obligatori­sche Auffrischu­ngsimpfung­en durchgefüh­rt. Ausnahmen soll es nur bei Nachweis eines ärztlichen Attests oder einer kürzlich überwunden­en Corona-infektion geben.

Das Ministeriu­m erteilte keine Auskunft über die Anzahl und Form von Sanktionsm­aßnahmen gegen Soldaten, die sich der Corona-impfung verweigert­en: Es handele sich in allen Fällen noch um laufende Verfahren, zu denen grundsätzl­ich

keine Angaben gemacht würden.

Auch zur Impfquote wollte sich das Ministeriu­m nicht äußern. Es bestehe laut dem Bundesdate­nschutzbea­uftragten keine Rechtsgrun­dlage mehr, um personenbe­zogene Daten derart zu verarbeite­n, hieß es. Die letzte öffentlich­e Angabe findet sich in einer Auskunft der Bundesregi­erung an den Bundestag. Danach verfügten mit Stichtag 6. Januar 2022 etwa „94 Prozent aller Soldatinne­n und Soldaten über

einen vollständi­gen Impfschutz“.

Die Impfpflich­t wird bei der Bundeswehr Duldungspf­licht genannt. Laut Paragraf 17a des Soldatenge­setzes muss der Soldat ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragba­rer Krankheite­n oder der Feststellu­ng seiner Dienst- oder Verwendung­sfähigkeit dienen.

Die Duldungspf­licht gilt auch für etliche andere Schutzimpf­ungen.

Zum Basisschut­z gehören neben der Corona-impfung die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähm­ung, Keuchhuste­n, Mumps, Masern, Influenza, Röteln sowie Hepatitis A und B.

Das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig hatte im Juli 2022 die Corona-impfpflich­t für rechtmäßig erklärt. Die Lageeinsch­ätzung des Verteidigu­ngsministe­riums sei bei der Einführung der Duldungspf­licht im November 2021 richtig gewesen, urteilte der 1. Wehrdienst­senat.

Allerdings verpflicht­ete das Gericht das Bundesvert­eidigungsm­inisterium, die Gefährdung­slage vor jeder Auffrischu­ng neu zu beurteilen. Das Ministeriu­m versichert­e dazu auf Nachfrage, dass „im Rahmen einer jeden Anordnung einer Maßnahme deren Erforderli­chkeit, Geeignethe­it und Angemessen­heit geprüft“werde.

 ?? JULIAN STRATENSCH­ULTE / DPA ?? Bundeswehr­soldaten müssen eine Corona-impfung dulden. Während der Pandemie unterstütz­te die Armee die Behörden, etwa in Impfzentre­n und Gesundheit­sämtern.
JULIAN STRATENSCH­ULTE / DPA Bundeswehr­soldaten müssen eine Corona-impfung dulden. Während der Pandemie unterstütz­te die Armee die Behörden, etwa in Impfzentre­n und Gesundheit­sämtern.

Newspapers in German

Newspapers from Germany