Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
„Weitere Fristverlängerung bringt nichts“
Finanzministerin lehnt Cdu-forderung ab und ist mit Verlauf der Grundsteuerreform zufrieden
Am heutigen Dienstag endet die verlängerte Frist zur Abgabe der Erklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer. Aber erst 73 Prozent der 1,25 Millionen Thüringer Erklärungen sind bislang bei den Finanzbehörden eingegangen, dafür aber rund 11.500 Widersprüche. Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat deswegen trotzdem keine schlaflosen Nächte, verriet sie: „Ich bin zufrieden. Es ist doch positiv, dass sich viele Eigentümerinnen und Eigentümer auf den letzten Metern noch aufgerafft haben, die Erklärung abzugeben. Alle, die es bisher versäumt haben, bitten wir, es schnell nachzuholen.“Entgegen anderslautenden Gerüchten werde auch das Elster-programm nicht am 31. Januar 2023 abgeschaltet.
Taubert hofft, dass Ende Februar 80 Prozent der Erklärungen vorliegen, das sei eine gute Basis für die Kommunen, mit der Berechnung der Hebesätze zu beginnen. Einer erneuten Verlängerung der Abgabefrist, die vor wenigen Tagen von Bundespolitikern ins Spiel gebracht und gestern auch in Thüringen aufgegriffen wurde, erteilte sie eine Absage: „Ich verstehe nicht, warum die Cdu-fraktion die Frist verlängern möchte, wenn die Cdu-finanzministerinnen und -Minister in ganz Deutschland das auch nicht wollen.“
Eine erneute Verlängerung würde nichts bringen, so Taubert. Die Betroffenen würden die Abgabe der Erklärung nur noch weiter vor sich herschieben. Denen, die mit dem Dokument Probleme hätten, würde man mit Beratungen zur Seite stehen. Dass Kommunen oder Institutionen für ihre Erklärungen Zeit bis Jahresende in Anspruch nähmen, sei kein Argument für eine Verlängerung.
„Das heißt ja nicht, dass sie bisher noch keine Erklärung abgegeben haben. Es werden kontinuierlich Erklärungen abgegeben. Aber bei der Vielzahl der jeweiligen Grundstücke ist das nicht anders zu machen.“Das sei mit den Finanzämtern abgestimmt und auch nicht mit dem Normalfall zu vergleichen, bei dem in der Regel nur eine Erklärung abzugeben sei.
Dass allein im Januar fast mehr Beratungen angeboten wurden als im gesamten halben Jahr zuvor, erklärt Taubert so: „Offensichtlich war der Bedarf nicht so artikuliert worden, dass wir ihn gehört haben.“
Um den weiteren Verlauf der Reform ist ihr trotz angekündigter Klagen – etwa vom Bund der Steuerzahler, von Grundbesitzerverbänden oder Verfassungsrechtlern – nicht bange: „Ein klares Nein. Wir haben jetzt eine einheitliche Steuerbasis für die Gemeinden. Wer einen Kindergarten betrieben haben will, wer eine Straße asphaltiert oder gar eine Schule in seinem Ort haben möchte, sollte sich solidarisch an diesen Kosten beteiligen. Diese Kosten auf die anderen abzuwälzen – so funktioniert Gemeinwesen nicht.“
Dass es bundesweit unterschiedliche Modelle zur Berechnung der Grundsteuerwerte gibt, liege am Beharren einzelner Bundesländer auf regionalen Ausnahmen.
Auch das Argument, dass ja fast alle Daten für die Erklärung bei den jeweiligen Ämtern vorliegen, kontert die Ministerin: „Wir hatten einfach nicht das Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger, die persönlichen Daten aus verschiedenen Registern zusammenzuführen. Und ich glaube, dass hätte zu einer großen Aufregung geführt. Der Datenschutz spielt nun mal eine große Rolle.“Der zumutbare Aufwand, der jetzt betrieben werde, sei eine gute Basis für die geplante regelmäßige Überprüfung der Grundsteuer alle sieben Jahre.
Ab wann Erklärungsverweigerer mit Bußgeldern rechnen müssen, ließ Taubert offen: „Darüber werden wir im Kreise der Finanzminister beraten.“