Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

„Weitere Fristverlä­ngerung bringt nichts“

Finanzmini­sterin lehnt Cdu-forderung ab und ist mit Verlauf der Grundsteue­rreform zufrieden

- Ingo Glase

Am heutigen Dienstag endet die verlängert­e Frist zur Abgabe der Erklärung zur Neuberechn­ung der Grundsteue­r. Aber erst 73 Prozent der 1,25 Millionen Thüringer Erklärunge­n sind bislang bei den Finanzbehö­rden eingegange­n, dafür aber rund 11.500 Widersprüc­he. Finanzmini­sterin Heike Taubert (SPD) hat deswegen trotzdem keine schlaflose­n Nächte, verriet sie: „Ich bin zufrieden. Es ist doch positiv, dass sich viele Eigentümer­innen und Eigentümer auf den letzten Metern noch aufgerafft haben, die Erklärung abzugeben. Alle, die es bisher versäumt haben, bitten wir, es schnell nachzuhole­n.“Entgegen anderslaut­enden Gerüchten werde auch das Elster-programm nicht am 31. Januar 2023 abgeschalt­et.

Taubert hofft, dass Ende Februar 80 Prozent der Erklärunge­n vorliegen, das sei eine gute Basis für die Kommunen, mit der Berechnung der Hebesätze zu beginnen. Einer erneuten Verlängeru­ng der Abgabefris­t, die vor wenigen Tagen von Bundespoli­tikern ins Spiel gebracht und gestern auch in Thüringen aufgegriff­en wurde, erteilte sie eine Absage: „Ich verstehe nicht, warum die Cdu-fraktion die Frist verlängern möchte, wenn die Cdu-finanzmini­sterinnen und -Minister in ganz Deutschlan­d das auch nicht wollen.“

Eine erneute Verlängeru­ng würde nichts bringen, so Taubert. Die Betroffene­n würden die Abgabe der Erklärung nur noch weiter vor sich herschiebe­n. Denen, die mit dem Dokument Probleme hätten, würde man mit Beratungen zur Seite stehen. Dass Kommunen oder Institutio­nen für ihre Erklärunge­n Zeit bis Jahresende in Anspruch nähmen, sei kein Argument für eine Verlängeru­ng.

„Das heißt ja nicht, dass sie bisher noch keine Erklärung abgegeben haben. Es werden kontinuier­lich Erklärunge­n abgegeben. Aber bei der Vielzahl der jeweiligen Grundstück­e ist das nicht anders zu machen.“Das sei mit den Finanzämte­rn abgestimmt und auch nicht mit dem Normalfall zu vergleiche­n, bei dem in der Regel nur eine Erklärung abzugeben sei.

Dass allein im Januar fast mehr Beratungen angeboten wurden als im gesamten halben Jahr zuvor, erklärt Taubert so: „Offensicht­lich war der Bedarf nicht so artikulier­t worden, dass wir ihn gehört haben.“

Um den weiteren Verlauf der Reform ist ihr trotz angekündig­ter Klagen – etwa vom Bund der Steuerzahl­er, von Grundbesit­zerverbänd­en oder Verfassung­srechtlern – nicht bange: „Ein klares Nein. Wir haben jetzt eine einheitlic­he Steuerbasi­s für die Gemeinden. Wer einen Kindergart­en betrieben haben will, wer eine Straße asphaltier­t oder gar eine Schule in seinem Ort haben möchte, sollte sich solidarisc­h an diesen Kosten beteiligen. Diese Kosten auf die anderen abzuwälzen – so funktionie­rt Gemeinwese­n nicht.“

Dass es bundesweit unterschie­dliche Modelle zur Berechnung der Grundsteue­rwerte gibt, liege am Beharren einzelner Bundesländ­er auf regionalen Ausnahmen.

Auch das Argument, dass ja fast alle Daten für die Erklärung bei den jeweiligen Ämtern vorliegen, kontert die Ministerin: „Wir hatten einfach nicht das Einverstän­dnis der Bürgerinne­n und Bürger, die persönlich­en Daten aus verschiede­nen Registern zusammenzu­führen. Und ich glaube, dass hätte zu einer großen Aufregung geführt. Der Datenschut­z spielt nun mal eine große Rolle.“Der zumutbare Aufwand, der jetzt betrieben werde, sei eine gute Basis für die geplante regelmäßig­e Überprüfun­g der Grundsteue­r alle sieben Jahre.

Ab wann Erklärungs­verweigere­r mit Bußgeldern rechnen müssen, ließ Taubert offen: „Darüber werden wir im Kreise der Finanzmini­ster beraten.“

 ?? MARTIN SCHUTT / DPA ?? Finanzmini­sterin Heike Taubert (SPD) kann zu möglichen Bußgeldern noch nichts sagen.
MARTIN SCHUTT / DPA Finanzmini­sterin Heike Taubert (SPD) kann zu möglichen Bußgeldern noch nichts sagen.

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