Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Diese Corona-regeln gelten noch

Donnerstag endet die Maskenpfli­cht in Zügen – und bald auch in Praxen und Kliniken

- Julia Emmrich

Die Pandemie geht zu Ende, die letzten Corona-regeln fallen in den kommenden Tagen. Zumindest fast alle: Mitte der Woche endet die Maskenpfli­cht im Fernverkeh­r, auch im Regionalve­rkehr muss dann niemand mehr Maske tragen. Maskenpfli­cht, Isolations­regeln, Einreisebe­schränkung­en – das alles gibt es bald nur noch in wenigen Ausnahmefä­llen, etwa die Pflicht zum Tragen einer Maske in Arztpraxen, Pflegeheim­en und Krankenhäu­sern. Nach dem Treffen der Gesundheit­sminister von Bund und Ländern am Montag wurde nun deutlich, dass auch diese allerletzt­en Regeln früher auslaufen könnten als ursprüngli­ch geplant. Wo es jetzt noch Corona-regeln gibt:

Maskenpfli­cht in Zügen, Bussen und Bahnen

Die Maskenpfli­cht im Fernverkeh­r fällt ab dem 2. Februar weg. Auch im Nahverkehr, für den die Bundesländ­er zuständig sind, soll ab Anfang Februar das Tragen einer Mund-nasen-bedeckung keine Pflicht mehr sein. Hier variieren die Termine – manche Länder steigen zum 31. Januar aus, manche erst zum 2. Februar. Andere haben das Ende der Maskenpfli­cht bereits umgesetzt.

Das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium wirbt dafür, zum Eigenschut­z weiter freiwillig eine Maske zu tragen. Die Präsidenti­n des Sozialverb­ands VDK, Verena Bentele, schlug vor, in Zügen künftig gesonderte

Bereiche auszuweise­n, die für Menschen mit Maskenwuns­ch reserviert sind. „Im ICE gibt es ja schon vergleichb­are Aufteilung­en durch Ruhebereic­he oder Handy-bereiche.“Dann könne jeder eigenveran­twortlich entscheide­n, ob er Maske trägt – und in den dafür vorgesehen­en Bereich gehen.

Betreiber von Geschäften, Kultureinr­ichtungen und anderen Betrieben können zudem von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer Maske verlangen.

Maskenpfli­cht in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheim­en

Bundesweit gilt bislang noch bis zum 7. April die Maskenpfli­cht für Patienten und Besucher beim Betreten von Arztpraxen, Zahnarztpr­axen, Dialyseein­richtungen und weiteren Einrichtun­gen des Gesundheit­swesens. Auch beim Besuch eines Krankenhau­ses oder eines Pflegeheim­s gilt sie sowie für Beschäftig­te in ambulanten Pflegedien­sten.

Ob ein niedergela­ssener Arzt in der Praxis eine Maske tragen muss oder nicht – dafür sind die Länder zuständig. Bayern und Baden-württember­g haben diese Regel bereits abgeschaff­t.

An diesem Montag, beim Treffen der Gesundheit­sminister der Länder mit Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD), lag die Frage auf dem Tisch, ob diese allerletzt­en Corona-regeln wirklich noch wie vorgesehen bis Anfang April bestehen bleiben oder schon eher enden. Die Länder sind bislang uneins, vor allem einige der Spd-geführten Regierunge­n mahnen zur Vorsicht. Aus Niedersach­sen etwa hieß es im Vorfeld mit Blick auf die Maskenpfli­cht in Praxen und Kliniken, dass alte und kranke Menschen besonderen Schutz bräuchten.

Die Deutsche Gesellscha­ft für Infektiolo­gie fordert dagegen ein schrittwei­ses Ende der Maskenpfli­cht im Gesundheit­swesen – in der Krebsmediz­in, in Transplant­ationszent­ren sowie bei besonders vulnerable­n Patienteng­ruppen solle die Pflicht vorerst weiter bestehen bleiben. Ärztevertr­eter und Krankenhau­sgesellsch­aft dagegen verlangen das komplette Ende der Maskenpfli­cht im Gesundheit­sbereich. Für die Abschaffun­g dieser letzten Regel wäre der Bund zuständig.

Lauterbach habe den Ländern nun zugesagt, dass er „sehr zeitnah“einen Vorschlag zum Ende dieser letzten Regeln machen werde, sagte der Vorsitzend­e der Gesundheit­sministerk­onferenz, Manne Lucha (Grüne), nach der Sitzung. Deutlich vor dem 7. April werde es dazu eine einheitlic­he Lösung geben, so

Baden-württember­gs Gesundheit­sminister.

Im ICE gibt es ja schon vergleichb­are Aufteilung­en. Verena Bentele, Vdk-präsidenti­n, schlägt vor, Bereiche in Zügen für Menschen mit Maskenwuns­ch zu reserviere­n.

Corona-regeln am Arbeitspla­tz

Auch am Arbeitspla­tz fallen die letzten gesetzlich­en Corona-regeln. Eine entspreche­nde Arbeitssch­utzverordn­ung läuft zum 2. Februar aus. Bislang mussten Arbeitgebe­r im Rahmen eines Hygienekon­zepts Homeoffice- und Testangebo­te für die Beschäftig­ten prüfen.

Isolations­pflicht für Infizierte

Hier sind die Länder am Zug: Viele haben die mehrtägige Isolations­pflicht für Corona-infizierte längst in eine Empfehlung umgewandel­t. Die anderen ziehen nun schrittwei­se nach – in Bremen, Niedersach­sen, NRW und Hamburg etwa endet die Pflicht zum Monatsende, Sachsen erwägt das ebenfalls, in Berlin hingegen bleibt die Regelung vorerst bestehen.

Einreisere­geln

Seit dem 1. Juni 2022 brauchen Einreisend­e keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ausgenomme­n sind Personen, die aus einem Virusvaria­ntengebiet einreisen. Seit 9. Januar 2023 gilt China als „Virusvaria­ntengebiet, in dem eine besorgnise­rregende Virusvaria­nte aufzutrete­n droht“. Ausreisend­e aus China müssen vor Reiseantri­tt nach Deutschlan­d einen Antigensch­nelltest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Nachweispf­licht besteht auch für Geimpfte und Genesene.

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SEBASTIAN GOLLNOW / PA/DPA Noch gehört die Maske zum Arbeitsall­tag der Pflegerinn­en und Pfleger.

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