Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Erstes Gesetz mit Stimmen der AFD beschlossen
Veränderung für Spielhallen sorgt auch inhaltlich für Kritik
Im Thüringer Landtag haben Abgeordnete von AFD, CDU und FDP eine Änderung des Spielhallengesetzes verabschiedet – und Empörung in der rot-rot-grünen Koalition ausgelöst. Linke-fraktionschef Steffen Dittes sagte, es sei das erste Gesetz der Legislatur, dessen Verabschiedung von Afd-stimmen abhängig gewesen sei. Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hatte vor der Abstimmung am Dienstag auch aus inhaltlichen Gründen eindringlich vor einer Verabschiedung gewarnt.
Der Gesetzentwurf war von der parlamentarischen Gruppe der FDP eingebracht worden. Durch ihn sollen „Interpretationsspielräume geschlossen, die Anwendung der Abstandsprivilegierung sichergestellt und Rechtsklarheit bei der Anwendung des Gesetzes gewährleistet werden“, hieß es im Gesetzentwurf. Fdp-gruppenchef Thomas Kemmerich sagte in Richtung der Regierungsfraktionen: „Vielleicht machen wir das, was unserer Überzeugung entspricht und nicht Ihrem Willen.“Tiefensee sagte, dass ohne Übergangsregelung jede Spielhalle, die ohne eine Erlaubnis betrieben wird, illegal sei und unter den Straftatbestand des unerlaubten Glückspiels fallen würde.
Hintergrund ist, dass Spielhallen eine bestimmte Zertifizierung brauchen, allerdings gibt es noch keine Akkreditierungsstelle. Tiefensee erläuterte, dass die Thüringer Spielhallenverordnung Ausnahmegenehmigungen vorsehe. Diese Übergangsregelung laufe Ende April 2023 aus. Tiefensee sagte vor dem Landtagsbeschluss, der Gesetzentwurf der Fdp-gruppe sehe die Streichung der Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Spielhallenverordnung vor.
Ein Sprecher der parlamentarischen Gruppe der FDP argumentierte am Mittwoch, dass nicht das Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung entscheidend sei, sondern dass diese Genehmigung bis zum 30. April lediglich beantragt werden müsse.