Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Landesamt für Migration in Weimar
Pläne werden konkret: Flüchtlingsaufnahmegesetz muss geändert werden. 72 Stellen notwendig
Die Pläne für ein Landesamt für Migration werden nach Informationen dieser Zeitung konkreter. Im Migrationsministerium, das seit einer Woche von der neuen Ministerin Doreen Denstädt (Grüne) geleitet wird, gehen die Fachleute davon aus, dass ein solches Landesamt in Weimar entstehen könnte und Außenstellen dort haben sollte, wo der Freistaat Erstaufnahmeeinrichtungen betreibt.
Die Standortfrage erscheint den Experten im Ministerium insbesondere vor dem Hintergrund klar, dass das Landesverwaltungsamt umfassende Räumlichkeiten in Weimar hat – und ein Teil des Personals aus dem Amt, das dem Innenministerium nachgeordnet ist, ins Landesamt für Migration „umziehen“würde. Im Ministerium geht man davon aus, dass das Landesamt mit insgesamt 72 Stellen arbeitsfähig wäre. Darin sollten, heißt es in einem
Plan, der dieser Zeitung vorliegt, die Arbeitsbereiche „Aufnahme und Unterbringung“, „Ausländer und Asylrecht“sowie „Migration und Integration“als Abteilungen abgebildet werden. Hinzu käme eine sogenannte Zentralabteilung, in der es um Personal, Haushalt, IT und Organisation des Amtes ginge.
Chefgespräch zwischen drei Häusern soll bald stattfinden
Für das Landesverwaltungsamt würde das bedeuten, dass zwei Referate mit etwa 35 Bediensteten auf das neue Landesamt übergehen würden. Hinzu kämen weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich der Migrationsabteilung des Ministeriums. Nach Ansicht der Experten aus dem Ministerium ließe sich das Landesamt also mit einem überschaubaren Stellenmehraufwand einrichten. „Nicht alle Stellen müssten neu ausgeschrieben werden“, heißt es dazu. Neben den Aufgaben, die bisher im Landesverwaltungsamt
und im Ministerium erledigt werden, soll das Landesamt in Zukunft auch für „Vorbereitung und Organisation von Abschiebungen“sowie die zentrale Passbeschaffung zuständig sein. Darüber hinaus dürfte dem Landesamt, wenn der innerministerielle Plan umgesetzt wird, die zentrale Rolle in der Kommunikation mit den Kommunen zukommen.
Und: Die Umsetzung müsste eine weitere Hürde nehmen. Denn eine Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes wäre, trotz komplizierter Mehrheitsverhältnisse im Thüringer Landtag, wohl nicht vermeidbar. Hier wird an mehreren Stellen das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde benannt – und müsste durch das Landesamt für Migration ersetzt werden.
Dass die Pläne bereits so konkret sind, hat auch damit zu tun, dass Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) der neuen Ministerin das Landesamt ganz oben auf die Agenda geschrieben hat. Auf Nachfrage bestätigte Staatskanzleichef Benjamin Hoff (Linke), dass es alsbald auf der Ebene der Staatssekretäre des Migrationsministeriums, des Finanzministeriums und der Staatskanzlei ein sogenanntes Chefgespräch geben soll. „Danach wird die Umsetzung vorgenommen“, so Hoff.