Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Raubüberfall auf offener Straße in Weida
Gerichtsbericht: Zwei Männer stehen im Tatverdacht. Einer der beiden fiel auch in Jena unangenehm auf
Das Landgericht Gera macht seit Freitag zwei Männern den Prozess, die an einem Raubüberfall im Landkreis Greiz beteiligt gewesen sein sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 29 Jahre alten Sozialbetreuer vor, am 21. Dezember 2022 zwischen 23.15 und 23.30 Uhr auf offener Straße in Weida einen Mann attackiert zu haben. Unter dem Einsatz von Pfefferspray, mit Schlägen und Tritten habe er das körperlich unterlegene Opfer zu Boden gebracht. Der 31-Jährige habe ihn daraufhin unterstützt und auf das Opfer eingeschlagen und getreten, so die Anklage.
Der jüngere Angeklagte habe das Portemonnaie des Opfers aus dessen Hosentasche gezerrt und samt der enthaltenen 100 Euro entwendet. Angeklagt ist dies als besonders schwerer Fall eines Raubes, für den eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren im Raum steht. Der ältere ist
wegen Beihilfe und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Beide Männer, die strafrechtlich bereits vorbelastet sind, schwiegen zum Prozessauftakt zu dem Tatvorwurf. Verteidiger Udo Freier deutete an, dass sich im Laufe des Prozesses das Geschehen in einem anderen Licht zeigen werde. Ein Zeuge beobachtete die Attacke mit dem Pfefferspray, sah einen leichten Schlag des jüngeren Angeklagten und die körperliche Gewalt durch den älteren Angeklagten. Weil er schnell ein Handtuch für das Opfer holte, hatte er aber nicht das komplette Geschehen mitbekommen.
Gegen den älteren Angeklagten läuft noch ein weiteres Verfahren, weil er am 4. Januar 2023 bei einer Personenkontrolle in Jena Polizeibeamte beleidigt und angegriffen haben soll.
Diesen Tatvorwurf räumt der Angeklagte unter Verweis auf seine Alkoholisierung und den vorangegangenen Crystalkonsum ein. Er sei mit seinem Bruder auf dem Heimweg in der Scharnhorststraße gewesen. Die Polizisten seien bei der Kontrolle zunächst freundlich, aber nach Abfrage der Personalien „komisch“gewesen. Er habe seinen Beutel in ihre Richtung geworfen und mit den Fäusten gedroht. Als er mit einem Polizisten Kopf an Kopf gestanden habe, „lag ich kurz darauf auf dem Boden“.
Der ältere Angeklagte sitzt im Gegensatz zum jüngeren in Untersuchungshaft. Hintergrund ist, dass ihm als Wohnungslosen die Anklageschrift nicht zugestellt werden konnte. Die elfte Strafkammer hat zwei weitere Verhandlungstage angesetzt.