Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)
Höchstspannungsleitungen Wolmirstedt — Isar und Klein Rogahn/stralendorf/warsow/holthusen/schossin — Isar (Vorhaben 5 und 5a), jeweils Abschnitt B (Thüringen/sachsen)
Planfeststellung: Anhörungsverfahren zur 1. Planänderung gemäß § 22 Abs. 7 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) und § 22 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Der Vorhabenträger 50Hertz hat bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Planfeststellung für die Vorhaben 5 und 5a des Bundesbedarfsplangesetzes (Wolmirstedt — Isar und Klein Rogahn/stralendorf/warsow/holthusen/schossin — Isar), jeweils Abschnitt B (Thüringen/sachsen) gestellt. Die Bundesnetzagentur hat das Vorhaben 5a nach § 26 NABEG in die Planfeststellung für das Vorhaben 5 einbezogen. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhabenträger erfolgt. Die Bundesnetzagentur ist sowohl für das Verfahren als auch für die Entscheidung über die Planfeststellung zuständig.
Für beide Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Es gilt dabei das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBL. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBL. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist. Durch die Offenlage des Plans einschließlich des vom Vorhabenträger vorgelegten Uvp-berichts erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen der Vorhaben nach §§ 18 Absatz 1, 22 UVPG.
Gemäß § 21 NABEG hat der Vorhabenträger den auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenzen bearbeiteten Plan eingereicht. Der Plan besteht aus den Zeichnungen und Erläuterungen, die die Vorhaben, ihren Anlass und die von den Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen erkennen lassen. Diese Unterlagen wurden für vollständig erklärt.
Durch die vorgelegten Änderungen im Rahmen der 1. Planänderung können zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen derzeit nicht vollständig ausgeschlossen werden. Durch die vorgelegten Änderungen im Rahmen der 1. Planänderung wird eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 22 Absatz 1 UVPG notwendig. Damit verbunden ist die Auslegung der geänderten Unterlagen nach Maßgabe des § 22 Abs. 7 NABEG.
Die Auslegung ist jedoch gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 UVPG auf die Änderungen im Rahmen der 1. Planänderung beschränkt.
Die Auslegung erfolgt im sogenannten Deckblattverfahren, welches die Änderungen der 1. Planänderung enthält.
Die Änderungen sind in den Unterlagen optisch erkennbar.
Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 22 Abs. 7 i. V. m. Abs. 3 NABEG ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 29.04.2024 bis einschließlich 28.05.2024. Die Unterlagen sowie weitere Informationen zu den Vorhaben finden Sie ab dem 29.04.2024 im Internet unter www.netzausbau.de/vorhaben5-b sowie www.netzausbau.de/vorhaben5a-b.
Die Bundesnetzagentur nimmt auch die Belange von Personen in den Blick, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben, um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können. Während des Auslegungszeitraums besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Einwendungsfrist verlängert sich hierdurch nicht. Wenden Sie sich hierzu bitte telefonisch an die Bundesnetzagentur unter 0800 638 9 638, per Mail an Vorhaben5@bnetza.de oder schriftlich an die unten aufgeführte Adresse unter „Einwendungen“.
Trassenverlauf
Die Trasse des Abschnitt B beginnt nordöstlich der Stadt Eisenberg. Von dort verläuft sie zunächst in südlicher Richtung östlich an Eisenberg vorbei, quert das Tal der Rauda in geänderter Bauweise -nun in offener Querung-, quert den Tautenhainer Wald in geänderter Trassenführung und schwenkt westlich von Bad Köstritz kleinräumig nach Südwesten, um Gera großräumig im Westen zu umgehen. Hierbei umgeht der Suedostlink auf Höhe der Ortslage Schafpreskeln ein Waldgebiet in geänderter Trassenführung und hält sich in der Folge östlich der Ortslage Kraftsdorf und Saara. Anschließend passiert die Trasse in südöstlicher Richtung die Gemeinde Zedlitz, um bei Weida die Bündelung mit einer Freileitung bis Höhe Langenwetzendorf aufzunehmen. Von dort verläuft sie in südwestlicher Richtung östlich an den Ortslagen Pöllwitz und Pausa vorbei, um in Rosenbach/vogtland die thüringisch-sächsische Landesgrenze zu passieren. Im weiteren Verlauf geht es in südwestliche Richtung an Reuth vorbei, um kurz vor dem Ende des Abschnitts erneut die sächsischthüringische Landesgrenze zu queren. Der Abschnitt endet in der Nähe des Länderecks Thüringen-bayern-sachsen bei Gefell.
Einwendungen
Jede Person, deren Belange durch die Vorhaben berührt werden sowie Vereinigungen können sich vom Beginn der Auslegung am 29.04.2024 bis zum 12.06.2024 äußern. Äußerungen können nur hinsichtlich der 1. Planänderung eingereicht werden.
Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind gemäß § 21 Abs. 4 UVPG für das Verfahren über die Zulässigkeit der Vorhaben alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Die Äußerungsfrist gilt gemäß § 21 Abs. 5 UVPG auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen der Vorhaben beziehen.
Einwendungen müssen Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift leserlich enthalten. Schriftliche Einwendungen müssen darüber hinaus unterschrieben sein. Sie erhalten keine Eingangsbestätigung. Fehlen diese Angaben oder sind diese unleserlich, kann die Stellungnahme im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben.
Werden Einwendungen oder Stellungnahmen von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht (gleichförmige Eingaben), so muss auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite deutlich sichtbar eine Vertreterin/ein Vertreter benannt werden. Anzugeben sind jeweils der Name, die Anschrift und der Beruf der Vertreterin/des Vertreters, sofern die Vertreterin bzw. der Vertreter nicht von den Unterzeichnern als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreterin oder Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Entspricht eine solche Einwendung oder Stellungnahme nicht diesen Anforderungen, so kann sie unberücksichtigt gelassen werden.
Die Einwendungen werden in Kopie an den Vorhabenträger weitergegeben. Sie können in Kopie auch an Träger öffentlicher Belange weitergegeben werden, sofern deren Aufgabenbereich berührt ist. Sowohl Vorhabenträger als auch Träger öffentlicher Belange sind zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet und dürfen Ihre Einwendung ausschließlich im Rahmen des Verfahrens verwenden.
Falls Ihr Name und Ihre Anschrift dennoch unkenntlich gemacht werden sollen, weisen Sie in Ihrer Einwendung bitte darauf hin. Ihr Name und Ihre Anschrift werden auf Ihr Verlangen hin unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.
Erörterung und Entscheidung
Soweit ein Erörterungstermin gemäß § 22 Abs. 5 i. V. m. § 10 NABEG stattfindet, werden Einwendende über diesen schriftlich benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Nach der Erörterung stellt die Bundesnetzagentur gemäß § 24 NABEG den Plan fest.
Entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen der Vorhaben
Der Vorhabenträger hat als sog. „Unterlage A1“Erläuterungen zur 1. Planänderung vorangestellt, welche die gesamten Änderungen der Unterlagen enthalten. Die 1. Planänderung erfolgt im sogenannten Deckblattverfahren, sodass die Änderungen in den Unterlagen optisch erkennbar sind. Dies betrifft folgende Unterlagen:
Teil A:
Teil B:
Teil C: Teil D: Teil E:
Teil F: Teil G: Teil H: Teil I: Teil J: Teil K:
Teil L:
Teil M:
Allgemeiner Teil
• Erläuterungsbericht
• Übersichtspläne
• Allgemeinverständliche Zusammenfassung des Uvp-berichts
Alternativenbetrachtung und Ermittlung der Vorzugstrasse
Trassierungstechnischer Teil Rechtserwerbsverzeichnis und Rechtserwerbspläne Nachweise, u.a.
• Elektrische und magnetische Felder
• Baulärm
• Erschütterungen
Uvp-bericht Natura-2000-verträglichkeitsuntersuchung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Landschaftspflegerischer Begleitplan
Fachbeitrag Eu-wasserrahmenrichtlinie Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen, inkl. u.a. nach
• Baurecht
• Wasserrecht
• Forstrecht
• Naturschutzrecht
• Straßen- und Wegerecht
Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen, inkl. u.a.
• Geotechnik
• Bodenschutz
• Bodenmanagement
• Faunistische Sonderuntersuchungen
• Kartierung
• Hydrogeologie
• Land-, Teich- und Forstwirtschaft
• Sonstige öffentliche und private Belange Dokumentation zu den verwendeten Daten und Informationen