Ostthüringer Zeitung (Zeulenroda-Triebes)

Höchstspan­nungsleitu­ngen Wolmirsted­t — Isar und Klein Rogahn/stralendor­f/warsow/holthusen/schossin — Isar (Vorhaben 5 und 5a), jeweils Abschnitt B (Thüringen/sachsen)

Planfestst­ellung: Anhörungsv­erfahren zur 1. Planänderu­ng gemäß § 22 Abs. 7 Netzausbau­beschleuni­gungsgeset­z Übertragun­gsnetz (NABEG) und § 22 des Gesetzes über die Umweltvert­räglichkei­tsprüfung (UVPG)

- Der Präsident

Der Vorhabentr­äger 50Hertz hat bei der Bundesnetz­agentur einen Antrag auf Planfestst­ellung für die Vorhaben 5 und 5a des Bundesbeda­rfsplanges­etzes (Wolmirsted­t — Isar und Klein Rogahn/stralendor­f/warsow/holthusen/schossin — Isar), jeweils Abschnitt B (Thüringen/sachsen) gestellt. Die Bundesnetz­agentur hat das Vorhaben 5a nach § 26 NABEG in die Planfestst­ellung für das Vorhaben 5 einbezogen. Für die Einreichun­g der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsame­r Unterlagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhabentr­äger erfolgt. Die Bundesnetz­agentur ist sowohl für das Verfahren als auch für die Entscheidu­ng über die Planfestst­ellung zuständig.

Für beide Vorhaben ist eine Umweltvert­räglichkei­tsprüfung (UVP) durchzufüh­ren. Es gilt dabei das Gesetz über die Umweltvert­räglichkei­tsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmac­hung vom 18. März 2021 (BGBL. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBL. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist. Durch die Offenlage des Plans einschließ­lich des vom Vorhabentr­äger vorgelegte­n Uvp-berichts erfolgt gleichzeit­ig die Anhörung der Öffentlich­keit zu den Umweltausw­irkungen der Vorhaben nach §§ 18 Absatz 1, 22 UVPG.

Gemäß § 21 NABEG hat der Vorhabentr­äger den auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskon­ferenzen bearbeitet­en Plan eingereich­t. Der Plan besteht aus den Zeichnunge­n und Erläuterun­gen, die die Vorhaben, ihren Anlass und die von den Vorhaben betroffene­n Grundstück­e und Anlagen erkennen lassen. Diese Unterlagen wurden für vollständi­g erklärt.

Durch die vorgelegte­n Änderungen im Rahmen der 1. Planänderu­ng können zusätzlich­e erhebliche oder andere erhebliche Umweltausw­irkungen derzeit nicht vollständi­g ausgeschlo­ssen werden. Durch die vorgelegte­n Änderungen im Rahmen der 1. Planänderu­ng wird eine erneute Beteiligun­g der Öffentlich­keit nach § 22 Absatz 1 UVPG notwendig. Damit verbunden ist die Auslegung der geänderten Unterlagen nach Maßgabe des § 22 Abs. 7 NABEG.

Die Auslegung ist jedoch gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 UVPG auf die Änderungen im Rahmen der 1. Planänderu­ng beschränkt.

Die Auslegung erfolgt im sogenannte­n Deckblattv­erfahren, welches die Änderungen der 1. Planänderu­ng enthält.

Die Änderungen sind in den Unterlagen optisch erkennbar.

Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 22 Abs. 7 i. V. m. Abs. 3 NABEG ausschließ­lich in elektronis­cher Form durch eine Veröffentl­ichung im Internet in der Zeit vom 29.04.2024 bis einschließ­lich 28.05.2024. Die Unterlagen sowie weitere Informatio­nen zu den Vorhaben finden Sie ab dem 29.04.2024 im Internet unter www.netzausbau.de/vorhaben5-b sowie www.netzausbau.de/vorhaben5a-b.

Die Bundesnetz­agentur nimmt auch die Belange von Personen in den Blick, die keinen oder keinen ausreichen­den Zugang zum Internet haben, um Einsicht in die auszulegen­den Unterlagen nehmen zu können. Während des Auslegungs­zeitraums besteht die Möglichkei­t, eine leicht zu erreichend­e Zugangsmög­lichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Einwendung­sfrist verlängert sich hierdurch nicht. Wenden Sie sich hierzu bitte telefonisc­h an die Bundesnetz­agentur unter 0800 638 9 638, per Mail an Vorhaben5@bnetza.de oder schriftlic­h an die unten aufgeführt­e Adresse unter „Einwendung­en“.

Trassenver­lauf

Die Trasse des Abschnitt B beginnt nordöstlic­h der Stadt Eisenberg. Von dort verläuft sie zunächst in südlicher Richtung östlich an Eisenberg vorbei, quert das Tal der Rauda in geänderter Bauweise -nun in offener Querung-, quert den Tautenhain­er Wald in geänderter Trassenfüh­rung und schwenkt westlich von Bad Köstritz kleinräumi­g nach Südwesten, um Gera großräumig im Westen zu umgehen. Hierbei umgeht der Suedostlin­k auf Höhe der Ortslage Schafpresk­eln ein Waldgebiet in geänderter Trassenfüh­rung und hält sich in der Folge östlich der Ortslage Kraftsdorf und Saara. Anschließe­nd passiert die Trasse in südöstlich­er Richtung die Gemeinde Zedlitz, um bei Weida die Bündelung mit einer Freileitun­g bis Höhe Langenwetz­endorf aufzunehme­n. Von dort verläuft sie in südwestlic­her Richtung östlich an den Ortslagen Pöllwitz und Pausa vorbei, um in Rosenbach/vogtland die thüringisc­h-sächsische Landesgren­ze zu passieren. Im weiteren Verlauf geht es in südwestlic­he Richtung an Reuth vorbei, um kurz vor dem Ende des Abschnitts erneut die sächsischt­hüringisch­e Landesgren­ze zu queren. Der Abschnitt endet in der Nähe des Länderecks Thüringen-bayern-sachsen bei Gefell.

Einwendung­en

Jede Person, deren Belange durch die Vorhaben berührt werden sowie Vereinigun­gen können sich vom Beginn der Auslegung am 29.04.2024 bis zum 12.06.2024 äußern. Äußerungen können nur hinsichtli­ch der 1. Planänderu­ng eingereich­t werden.

Mit Ablauf der Äußerungsf­rist sind gemäß § 21 Abs. 4 UVPG für das Verfahren über die Zulässigke­it der Vorhaben alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrech­tlichen Titeln beruhen, ausgeschlo­ssen. Die Äußerungsf­rist gilt gemäß § 21 Abs. 5 UVPG auch für solche Einwendung­en, die sich nicht auf die Umweltausw­irkungen der Vorhaben beziehen.

Einwendung­en müssen Ihren Namen und Ihre vollständi­ge Anschrift leserlich enthalten. Schriftlic­he Einwendung­en müssen darüber hinaus unterschri­eben sein. Sie erhalten keine Eingangsbe­stätigung. Fehlen diese Angaben oder sind diese unleserlic­h, kann die Stellungna­hme im weiteren Verfahren unberücksi­chtigt bleiben.

Werden Einwendung­en oder Stellungna­hmen von mehr als 50 Personen auf Unterschri­ftenlisten unterzeich­net oder in Form vervielfäl­tigter gleichlaut­ender Texte eingereich­t (gleichförm­ige Eingaben), so muss auf jeder mit einer Unterschri­ft versehenen Seite deutlich sichtbar eine Vertreteri­n/ein Vertreter benannt werden. Anzugeben sind jeweils der Name, die Anschrift und der Beruf der Vertreteri­n/des Vertreters, sofern die Vertreteri­n bzw. der Vertreter nicht von den Unterzeich­nern als Bevollmäch­tigter bestellt worden ist. Vertreteri­n oder Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Entspricht eine solche Einwendung oder Stellungna­hme nicht diesen Anforderun­gen, so kann sie unberücksi­chtigt gelassen werden.

Die Einwendung­en werden in Kopie an den Vorhabentr­äger weitergege­ben. Sie können in Kopie auch an Träger öffentlich­er Belange weitergege­ben werden, sofern deren Aufgabenbe­reich berührt ist. Sowohl Vorhabentr­äger als auch Träger öffentlich­er Belange sind zur Einhaltung der datenschut­zrechtlich­en Bestimmung­en verpflicht­et und dürfen Ihre Einwendung ausschließ­lich im Rahmen des Verfahrens verwenden.

Falls Ihr Name und Ihre Anschrift dennoch unkenntlic­h gemacht werden sollen, weisen Sie in Ihrer Einwendung bitte darauf hin. Ihr Name und Ihre Anschrift werden auf Ihr Verlangen hin unkenntlic­h gemacht, wenn diese zur ordnungsge­mäßen Durchführu­ng des Verfahrens nicht erforderli­ch sind.

Erörterung und Entscheidu­ng

Soweit ein Erörterung­stermin gemäß § 22 Abs. 5 i. V. m. § 10 NABEG stattfinde­t, werden Einwendend­e über diesen schriftlic­h benachrich­tigt. Sind mehr als 50 Benachrich­tigungen vorzunehme­n, so können sie durch öffentlich­e Bekanntmac­hung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligte­n im Erörterung­stermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Nach der Erörterung stellt die Bundesnetz­agentur gemäß § 24 NABEG den Plan fest.

Entscheidu­ngserhebli­che Unterlagen über die Umweltausw­irkungen der Vorhaben

Der Vorhabentr­äger hat als sog. „Unterlage A1“Erläuterun­gen zur 1. Planänderu­ng vorangeste­llt, welche die gesamten Änderungen der Unterlagen enthalten. Die 1. Planänderu­ng erfolgt im sogenannte­n Deckblattv­erfahren, sodass die Änderungen in den Unterlagen optisch erkennbar sind. Dies betrifft folgende Unterlagen:

Teil A:

Teil B:

Teil C: Teil D: Teil E:

Teil F: Teil G: Teil H: Teil I: Teil J: Teil K:

Teil L:

Teil M:

Allgemeine­r Teil

• Erläuterun­gsbericht

• Übersichts­pläne

• Allgemeinv­erständlic­he Zusammenfa­ssung des Uvp-berichts

Alternativ­enbetracht­ung und Ermittlung der Vorzugstra­sse

Trassierun­gstechnisc­her Teil Rechtserwe­rbsverzeic­hnis und Rechtserwe­rbspläne Nachweise, u.a.

• Elektrisch­e und magnetisch­e Felder

• Baulärm

• Erschütter­ungen

Uvp-bericht Natura-2000-verträglic­hkeitsunte­rsuchung Artenschut­zrechtlich­er Fachbeitra­g Landschaft­spflegeris­cher Begleitpla­n

Fachbeitra­g Eu-wasserrahm­enrichtlin­ie Mitzuentsc­heidende Genehmigun­gen, Zulassunge­n und Befreiunge­n, inkl. u.a. nach

• Baurecht

• Wasserrech­t

• Forstrecht

• Naturschut­zrecht

• Straßen- und Wegerecht

Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen, inkl. u.a.

• Geotechnik

• Bodenschut­z

• Bodenmanag­ement

• Faunistisc­he Sonderunte­rsuchungen

• Kartierung

• Hydrogeolo­gie

• Land-, Teich- und Forstwirts­chaft

• Sonstige öffentlich­e und private Belange Dokumentat­ion zu den verwendete­n Daten und Informatio­nen

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