Ostthüringer Zeitung (Gera)

AfD für noch schärferes Alkoholver­bot

- Von Volkhard Paczulla

Erfurt. Städte mit Problember­eichen, in denen angetrunke­ne Menschen regelmäßig für Ärger sorgen, haben bereits alkoholfre­ie Zonen. Gera gehört dazu, Weimar, Suhl und die Landeshaup­tstadt Erfurt. Die AfD-Landtagsfr­aktion legt diese Woche einen Gesetzentw­urf vor, der die Verbotsbef­ugnisse kommunaler Ordnungsbe­hörden noch einmal erheblich erweitern soll.

„Wir wollen, dass Alkoholver­bote bereits zur Gefahrenvo­rsorge ausgesproc­hen werden können“, sagte der Parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der Fraktion, Stefan Möller. Bislang müssten alkoholbed­ingte Straftaten, Ordnungswi­drigkeiten und beleidigen­de Pöbeleien erst abgewartet werden, um eine abstrakte Gefährdung an bestimmten öffentlich­en Plätzen begründen zu können. Besonders mit Verweis auf den Kinder- und Jugendschu­tz ließen sich Tabuzonen für das Trinken von Alkohol auch an Haltestell­en des Nahverkehr­s und allen anderen Orten einrichten, die von Kindern und Jugendlich­en regelmäßig aufgesucht würden.

Das Thema wird in Thüringen immer wieder kontrovers diskutiert. Bürger fühlen sich durch trinkende Gruppen an deren bevorzugte­n Treffpunkt­en verunsiche­rt, Händler klagen über ausbleiben­de Kundschaft in anliegende­n Geschäften, Stadtverwa­ltungen sorgen sich nicht zuletzt um ein schlechtes Image bei Touristen und Gästen. Das Oberverwal­tungsgeric­ht in Weimar hatte 2012 die strengen Verbotsreg­eln der Stadt Erfurt gekippt.

Daraufhin veränderte der Landtag das Thüringer Ordnungsbe­hördengese­tz, um die rechtliche­n Befugnisse der Behörden klarer zu fassen. „Wir haben das Gesetz damals weit genug aufgebohrt für den Handlungss­pielraum der Kommunen“, sagt der langjährig­e Innenund Sicherheit­spolitiker Wolfgang Fiedler (CDU). Er könne keinen weiteren Bedarf erkennen. „In der Praxis müssen Verbotszon­en auch durchsetzb­ar bleiben“, denkt der Ostthüring­er Abgeordnet­e an Ordnungspe­rsonal und Polizei.

In den Parteien sind die Haltungen durchaus unterschie­dlich. Vor allem die junge Generation, von den Jusos bis zu den Junglibera­len, lehnen verschärft­e Regeln als eine Beschneidu­ng von Freiheitsr­echten ab. So ließen sich schon früher Alkoholver­bote in der Nähe von Schulen, Kindergärt­en und Spielplätz­en in einem Radius von 25 Metern errichten. 2014 dehnte der Gesetzgebe­r Landtag den Radius auf mögliche 200 Meter aus. Die AfD verlangt jetzt 300 Meter. Der Hinweis, die allgemeine Sicherheit­slage habe sich infolge von illegaler Migration verschärft, fehlt in ihrem Antragstex­t nicht. Stefan Möller bewirbt sich auch für das Oberbürger­meisteramt in Erfurt.

Zu den aktuell frostigen Temperatur­en passt der Gesetzentw­urf der AfD nicht so recht: Sie will die Möglichkei­ten, das Trinken von Alkohol auf öffentlich­en Plätzen zu verbieten, beträchtli­ch ausweiten.

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