Wann Reifen rissig werden
Stuttgart. Der Zustand eines Reifens ist nicht nur anhand des Restprofils festzustellen, auch das Alter ist entscheidend, erklärt die Prüfgesellschaft Dekra. Laut einer Studie der Organisation beginnt nach sechs Jahren das Reifengummi auszuhärten und wird rissig, weshalb das Ausfallrisiko deutlich zunimmt. So alte Reifen sollte unbedingt ein Fachmann überprüfen, raten die Experten. Das Produktionsdatum lasse sich an einer vierstelligen Zahlenfolge am Ende der DOT-Nummer auf der Reifenflanke feststellen. (dpa)
Bei Kontrollkäufen fanden die Experten unter anderem auch ganz und gar unerwünschte Inhaltsstoffe wie die Substanz Sibutramin. Seit 2010 ist der Appetitzügler in der EU verboten, weil die Nebenwirkungen zu stark sind. Auch in Sportlernahrung wurden die Behörden fündig. Hier fand sich der Stoff 1,3-Dimethylbutylamin, der nebenbei zu Unruhe und Bewegungsdrang führen kann. Aktuell warnt unter anderem das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein vor „Liquid XXX – Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen als Flüssigkonzentrat“. Eine Schweizer Überwachungsbehörde hatte darin den nicht deklarierten Stoff Hydroxythiohomosildenafil entdeckt. Er könne zu erheblichen Gesundheitsbeschwerden führen, bei Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen etwa zu Herzinfarkt.
Obwohl solche Meldungen keine Seltenheit sind, ist die Nachfrage bei Nahrungsergänzungsmitteln weiterhin hoch, wie Erhebungen zeigen. Jeder dritte Konsument hat einer Forsa-Umfrage zufolge schon einmal derlei Produkte gekauft. Gut die Hälfte der Kunden erwarte positive gesundheitliche Effekte durch zusätzliche Vitamine, Mineralstoffe oder andere Zutaten.
Die große Mehrheit der Käufer besorgt sich die Produkte im stationären Handel. Das ist vergleichsweise risikofrei, weil die Händler der behördlichen Kontrolle unterliegen. Jeder Achte ordert Pillen und Pulver jedoch im Netz. Hier seien die Risiken deutlich höher, warnt das BVL. Bei einer europaweiten Internetrecherche unter dem Namen „eFood“fanden die Kontrolleure allein in Deutschland 36 problematische Online-Angebote. Die Verbraucher können sich zumindest teilweise vor risikoreichen Offerten schützen. Das BVL rät zu einem genauen Blick auf die Webseiten der Anbieter. „Hierdurch fallen oft Ungereimtheiten auf, die auf einen unseriösen Anbieter oder ein bedenkliches Produkt hinweisen“, heißt es in den Tipps der Behörde. Ein wichtiges Indiz biete das Gütesiegel der Initiative D21. „Die Gütesiegel können nur erworben werden, wenn der Online-Händler bei der zuständigen örtlichen Lebensmittelüberwachung registriert ist und somit amtlich überwacht wird“, erläutern die BVL-Fachleute. Darüber hinaus stelle das Siegel Ansprüche an die Bonität des Anbieters, seinen Umgang mit dem Daten- und Verbraucherschutz.
Wie sich Verbraucher schützen können
Auch die Aufmachung des Webauftritts kann Hinweise auf die Qualität des Shops enthalten. Vorgeschrieben ist zum Beispiel ein Zutatenverzeichnis für die einzelnen Produkte. Auch das Impressum bietet bei seriösen Anbietern wichtige Informationen. Dort muss der Betreiber der Webseite zu finden sein, mit einer vollständigen Adresse. Den kritischen Blick können Verbraucher unter der Adresse www.bvl.bund.de/mustershop üben. Dort zeigt die Behörde detailliert, welche Informationen für die Kunden wichtig sind. So sollten sie sich etwa nicht allein auf die Endung „.de“bei der Adresse des Shops verlassen, dahinter muss nicht zwingend ein deutscher Anbieter stecken.
„Vorsicht ist geboten bei schnellen und unrealistischen Erfolgsversprechen“, warnt das BVL. Auch Bewertungen auf einschlägigen Foren sollte nur begrenzt Glauben geschenkt werden. Es könne sich hier um getarnte Werbung handeln.
Verlässlich sei hingegen das Angebot „Klartext Nahrungsergänzung“der Verbraucherzentralen. Die Verbraucherschützer befassen sich hier zum Beispiel mit der Wirksamkeit von einzelnen Mitteln. Auch Warnungen vor am Markt üblichen Produkten oder behördliche Untersuchungsergebnisse finden sich auf dem Portal..