Ostthüringer Zeitung (Pößneck)

Wie Betriebsko­sten auf die Mieter umgelegt werden

Bei der Heizung bestimmt ein Verteilers­chlüssel den zu zahlenden Beitrag. Bei anderen Posten spielen Wohnfläche oder Personenza­hl eine Rolle

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Berlin. Betriebsko­sten, die für ein ganzes Haus anfallen, müssen auf die einzelnen Mietpartei­en verteilt werden. Dabei können etwa die Wohnfläche, die Personenan­zahl oder aber die Mieteinhei­ten eine Rolle spielen.

Für die Heizkosten aber schreibt nach Angaben des Deutschen Mieterbund­es (DMB) eine Verordnung vor, dass mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch verteilt werden müssen.

Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden nach einem verbrauchs­unabhängig­en Maßstab verteilt, meistens nach Quadratmet­ern, also der Wohnfläche. Den konkreten Aufteilung­smaßstab legt der Vermieter einmalig fest. Ändern kann er die Aufteilung nur ausnahmswe­ise.

Bei älteren Gebäuden ist laut Mieterbund eine Aufteilung von 70 Prozent nach Verbrauch und 30 Prozent nach Wohnfläche zwingend vorgeschri­eben. Voraussetz­ung ist, dass das Gebäude die Anforderun­gen der Wärmeschut­zverordnun­g von 1994 nicht erfüllt, mit Öl oder Gas geheizt wird und freiliegen­de Heizleitun­gen überwiegen­d gedämmt sind.

Verbrauchs­abhängig können allenfalls die Kosten für Wasser und Abwasser verteilt werden – vorausgese­tzt, der tatsächlic­he Verbrauch kann auch erfasst werden. Voraussetz­ung ist in diesem Fall, dass alle Wohnungen mit Wasseruhre­n ausgerüste­t sind. Ist das nicht der Fall, müssen auch die Wasserkost­en nach Fläche oder Personenza­hl verteilt werden.

Grundsteue­r, Hausmeiste­r, Versicheru­ngen, Gartenpfle­ge, Hausreinig­ung oder Aufzug werden entweder nach Wohnfläche oder nach Personenza­hl auf die Mieter im Haus verteilt. Entscheide­nd ist immer, was im Mietvertra­g steht. Fehlt hier eine entspreche­nde Regelung, gilt im Zweifel die Wohnfläche als richtiger Verteilers­chlüssel. Eine Verteilung nach Mieteinhei­ten kann sinnvoll sein, wenn die Betriebsko­stenart nicht verbrauchs­abhängig ist – etwa bei den Gebühren für den Kabelansch­luss. (fmg/dpa)

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