59-Jähriger bedroht Zugbegleiter und Mitreisende
Die Bundespolizisten wurden am Wochenende zu gleich mehreren Einsätzen in Zügen gerufen: Ein Mann hantierte mit einem Werkzeugschlüssel bedrohlich herum, während eine Frau die Zugbegleiterin beleidigte.
PASEWALK – Ein Mann hat im Zug von Greifswald nach Pasewalk am Sonntag für Aufregung gesorgt. Wie die Polizei mitteilte, hatte der 59Jährige den Zugbegleiter sowie Mitreisende bedroht. Außerdem sei er nicht im Besitz einer gültigen Fahrkarte gewesen. In Pasewalk wurde er von der Weiterfahrt ausgeschlossen. Nach Aussage des Zugbegleiters hatte der Mann im Zug mit einem etwa 30 Zentimeter langen Werkzeugschlüssel herumhantiert und damit die Reisenden bedroht. Bei der Durchsuchung hätten die Beamten einen Werkzeugschlüssel sowie ein Taschenmesser in seinem Rucksack gefunden. Außerdem habe er mehr als 8550 Euro bei sich gehabt. Warum er trotz der Barmittel keine Fahrkarte gekauft habe, wollten die Beamten wissen. Seine Antwort: Die sei zu teuer.
Eine Streife der Landespolizei stellte einen Atemalkoholwert von 2,88 Promille fest. Die Personalien wurden aufgenommen, der Mann wegen seiner starken Alkoholisierung in Schutzgewahrsam genommen und zur Pasewalker Dienststelle der Bundespolizei gebracht. Es wurde Strafanzeige wegen Bedrohung und Erschleichens von Leistungen erstattet, wie es weiter hieß.
Wenig später musste die Bundespolizei erneut eingreifen. Eine 34- jährige polnische Staatsangehörige hatte im Regionalexpress 13278 von Torgelow nach Pasewalk die Zugbegleiterin beleidigt. Eine Streife der Bundespolizei nahm am Bahnhof Pasewalk den Strafantrag entgegen. Die Beschuldigte habe sich geweigert, ihre Personalien
herauszugeben, und Widerstand geleistet, als ihre Sachen durchsucht werden sollten.
Wie die Polizei weiter mitteilte, wurde die 34-Jährige zur Pasewalker Dienststelle mitgenommen. Auch hier habe sie die Durchsuchung ihrer Sachen verweigert und Widerstand geleistet. Die Durchsuchung habe mittels „einfacher körperlicher Gewalt durchgesetzt“werden müssen. Dabei sei die ID-Karte der Frau gefunden und damit ihre Identität festgestellt worden. Die 34-Jährige müsse sich jetzt wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung verantworten.