Unfall mit Betonplatte an Baustelle: Zivilprozess endet mit Vergleich
Da es an einer Baustelle in Ueckermünde eng zuging, kam man auf die Idee, Betonplatten auf einer Straße zwischenzulagern. Eine Autofahrerin fuhr dagegen und klagte nun vor Gericht.
UECKERMÜNDE/ PASEWALK – Darf man aus Platzgründen eine robuste Betonplatte mal kurz auf einer Straße ablegen, wenn der Platz knapp ist? Eigentlich nicht, schon gar nicht ohne entsprechende Sicherungsmaßnahmen, erläutert Richter Gerald Fleckenstein am Amtsgericht Pasewalk. Und obwohl das den meisten Menschen klar sein dürfte, ist es trotzdem passiert, und zwar im Juni 2021 in Ueckermünde. Nun – knapp drei Jahre später – trafen sich eine Autofahrerin, die mit ihrem Wagen gegen diese Platte gefahren ist, und der Verursacher vor Gericht.
Vergleich erspart großen Zusatzaufwand
Am Ende gab es einen Vergleich, der Richter Fleckenstein großen Zusatzaufwand mit Gutachten erspart und Rechtsfrieden für die Beteiligten bedeutet. Der Verursacher, ein Bauleiter, der in einer engen Nachbarstraße Parkplätze bauen ließ, musste der Klägerin 915 Euro an Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Darauf einigten sich alle Beteiligten am Ende und der Vergleich ist inzwischen auch rechtskräftig geworden.
Die klagende Autofahrerin gab an, sie habe damals nach rechts und links geschaut, wegen der Vorfahrt, und da sei sie schon frontal gegen die starke Betonplatte gerauscht. An ihrem Wagen sei ein Schaden in Höhe von 1275 Euro entstanden. Hinzu kämen mindestens 250 Euro Schmerzensgeld, da sie eine „Dispersion der Halswirbelsäule“erlitten habe und eine Woche lang krankgeschrieben gewesen sei. „Die Klägerin war damals einfach zu schnell“, schätzte allerdings der Verteidiger des Bauleiters ein.
Straße war für Lagerung der Platten viel zu eng
Die Firma hatte sich drei dieser vier Quadratmeter großen und 16 Zentimeter dicken Betonplatten liefern lassen. Die Straße, in der sie gebraucht wurden, war aber viel zu eng. Also legte man die Platten kurzerhand in die größere Nachbarstraße – ohne Sicherheitsmaßnahmen. „Durch das LichtSchatten-Spiel war das Grau aber schwer zu sehen“, sagte ein Polizist als Zeuge vor Gericht.
Nun standen zwei Optionen im Raum:
Entweder würde man teure Gutachter die Umstände des Unfalls genauer untersuchen lassen oder es mit einem Vergleich versuchen. Beide Seiten schauten auf Richter Gerald Fleckenstein, der sich schon Gedanken gemacht hatte. Schließlich müssen Autofahrer bei der Fahrt auch darauf achten, ob ihre Straße wirklich frei ist. Der Richter schlug eine Kostenteilung von 60 Prozent für den Verursacher und 40 Prozent für die Klägerin vor.
Am Ende folgten beide Seiten der richterlichen Empfehlung. Die Autofahrerin bekam also 915 Euro, doch die Erinnerung an diesen nicht alltäglichen Unfall wird sie wohl noch weiterhin begleiten. Und der Bauleiter hat auch etwas gelernt.