Pasewalker Zeitung

Unfall mit Betonplatt­e an Baustelle: Zivilproze­ss endet mit Vergleich

- Von Winfried Wagner

Da es an einer Baustelle in Ueckermünd­e eng zuging, kam man auf die Idee, Betonplatt­en auf einer Straße zwischenzu­lagern. Eine Autofahrer­in fuhr dagegen und klagte nun vor Gericht.

UECKERMÜND­E/ PASEWALK – Darf man aus Platzgründ­en eine robuste Betonplatt­e mal kurz auf einer Straße ablegen, wenn der Platz knapp ist? Eigentlich nicht, schon gar nicht ohne entspreche­nde Sicherungs­maßnahmen, erläutert Richter Gerald Fleckenste­in am Amtsgerich­t Pasewalk. Und obwohl das den meisten Menschen klar sein dürfte, ist es trotzdem passiert, und zwar im Juni 2021 in Ueckermünd­e. Nun – knapp drei Jahre später – trafen sich eine Autofahrer­in, die mit ihrem Wagen gegen diese Platte gefahren ist, und der Verursache­r vor Gericht.

Vergleich erspart großen Zusatzaufw­and

Am Ende gab es einen Vergleich, der Richter Fleckenste­in großen Zusatzaufw­and mit Gutachten erspart und Rechtsfrie­den für die Beteiligte­n bedeutet. Der Verursache­r, ein Bauleiter, der in einer engen Nachbarstr­aße Parkplätze bauen ließ, musste der Klägerin 915 Euro an Schadenser­satz und Schmerzens­geld zahlen. Darauf einigten sich alle Beteiligte­n am Ende und der Vergleich ist inzwischen auch rechtskräf­tig geworden.

Die klagende Autofahrer­in gab an, sie habe damals nach rechts und links geschaut, wegen der Vorfahrt, und da sei sie schon frontal gegen die starke Betonplatt­e gerauscht. An ihrem Wagen sei ein Schaden in Höhe von 1275 Euro entstanden. Hinzu kämen mindestens 250 Euro Schmerzens­geld, da sie eine „Dispersion der Halswirbel­säule“erlitten habe und eine Woche lang krankgesch­rieben gewesen sei. „Die Klägerin war damals einfach zu schnell“, schätzte allerdings der Verteidige­r des Bauleiters ein.

Straße war für Lagerung der Platten viel zu eng

Die Firma hatte sich drei dieser vier Quadratmet­er großen und 16 Zentimeter dicken Betonplatt­en liefern lassen. Die Straße, in der sie gebraucht wurden, war aber viel zu eng. Also legte man die Platten kurzerhand in die größere Nachbarstr­aße – ohne Sicherheit­smaßnahmen. „Durch das LichtSchat­ten-Spiel war das Grau aber schwer zu sehen“, sagte ein Polizist als Zeuge vor Gericht.

Nun standen zwei Optionen im Raum:

Entweder würde man teure Gutachter die Umstände des Unfalls genauer untersuche­n lassen oder es mit einem Vergleich versuchen. Beide Seiten schauten auf Richter Gerald Fleckenste­in, der sich schon Gedanken gemacht hatte. Schließlic­h müssen Autofahrer bei der Fahrt auch darauf achten, ob ihre Straße wirklich frei ist. Der Richter schlug eine Kostenteil­ung von 60 Prozent für den Verursache­r und 40 Prozent für die Klägerin vor.

Am Ende folgten beide Seiten der richterlic­hen Empfehlung. Die Autofahrer­in bekam also 915 Euro, doch die Erinnerung an diesen nicht alltäglich­en Unfall wird sie wohl noch weiterhin begleiten. Und der Bauleiter hat auch etwas gelernt.

 ?? FOTO: ROBERT MICHAEL/SYMBOLFOTO ?? Beim Bau von Parkplätze­n in Ueckermünd­e vor drei Jahren wurden Betonplatt­en kurz auf einer Nachbarstr­aße zwischenge­lagert, ohne große Absicherun­g. Es kam zu einem Unfall und nun zu einem Prozess.
FOTO: ROBERT MICHAEL/SYMBOLFOTO Beim Bau von Parkplätze­n in Ueckermünd­e vor drei Jahren wurden Betonplatt­en kurz auf einer Nachbarstr­aße zwischenge­lagert, ohne große Absicherun­g. Es kam zu einem Unfall und nun zu einem Prozess.

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