Günstig eingekauft
Mit dem Kauf gebrauchter Software lässt sich viel Geld sparen. Aber ist das überhaupt legal, und worauf müssen Käufer und Verkäufer achten?
M it gebrauchten Waren zu handeln ist seit ewigen Zeiten üblich. Zurzeit werden auf deutschen Internetportalen beispielsweise weit über eine Million Gebrauchtwagen angeboten, und wirklich niemand käme auf die Idee, zu fragen, ob der Verkauf oder Erwerb eines Gebrauchtfahrzeuges überhaupt legal ist oder gegen irgendwelche Lizenzbedingungen der Automobilproduzenten verstößt. Bei Software indes ist die Situation zumindest vordergründig eine andere. Denn anders als so gut wie jede andere Ware unterliegt Software keiner natürlichen Abnutzung. Während also ein Fahrzeug irgendwann so weit abgenutzt ist, dass es nur noch Schrottwert hat, ist Sofware zumindest theoretisch auch in vielen Jahren noch vollkommen intakt. Wäre da nicht die technische Weiterentwicklung, die dafür sorgt, dass alte Software irgendwann nicht mehr auf neuen Plattformen läuft oder Sicherheitsprobleme den weiteren Einsatz verhindern. Grundsätzlich sprechen mehrere Gründe für den Kauf gebrauchter Software. Zum einen spart der Käufer natürlich Geld, denn wie fast immer ist auch bei Software der Gebrauchtkauf günstiger als der Erwerb von Neuware. Zweitens werden manche Produkte überhaupt nicht mehr als Neuware angeboten, und zum Gebrauchtkauf gibt es dann ohnehin keine Alternative. Und schließlich gehen immer mehr Softwarehersteller dazu über, ihre Produkte nur noch im Mietmodell oder als Cloudversion zu vertreiben. Wer das nicht möchte, der muss auf eine Vorgängerversion zugreifen und landet dann, ob er will oder nicht, in vielen Fällen bei einem Gebrauchtprodukt. Bleibt die Frage der Legalität des Handels mit gebrauchter Software. Tatsächlich gibt es gegen den Handel mit gebrauchter Software seit einiger Zeit keinerlei gesetzliche Bedenken mehr. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einer Entscheidung den Weiterverkauf einer benutzten SoftwareKopie sowie der damit verbundenen Lizenz erlaubt. Ein Urteil, das der Bundesgerichtshof bestätigt und sogar noch erweitert hat: Nach einem BGH-Urteil vom Dezember 2014 darf gebrauchte Software selbst dann
einzeln verkauft werden, wenn sie zuvor als (preisgünstige) Volumenlizenz erworben worden ist.
Worauf Sie beim Kauf und Verkauf von gebrauchter Software achten müssen
Egal ob Sie gebrauchte Software verkaufen oder kaufen möchten, müssen Sie sich stets an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten beziehungsweise darauf achten, dass diese eingehalten werden. Zunächst einmal darf sich die Zahl der Nutzungsrechte nicht erhöhen. Das bedeutet konkret, dass keine Vervielfältigung statt nden darf und nicht mehr Lizenzen verkauft werden dürfen, als ursprünglich erworben wurden. Das verkaufte Produkt muss vom Rechner entfernt und die Lizenz unbrauchbar gemacht werden. Sprich: Das Löschen der Software vom Rechner und Vernichten einer möglicherweise vorhandenen Backup-Kopie ist rechtlich vorgeschrieben. Verkaufte Lizenzen dürfen keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen, und es muss sich um eine Kaufversion handeln. Dabei ist egal, ob es sich um eine ursprünglich auf CD/DVD oder per Download ausgelieferte Version handelt. Weiterhin müssen die Lizenzen in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EU plus Island, Norwegen, Liechtenstein) in den Verkehr gebracht worden sein, und sie müssen frei von Rechten Dritter sein. Es darf sich also beispielsweise nicht um geleaste oder gemietete Software handeln, sondern die Software muss regulär gekauft worden sein. Weiterhin gilt bei gebrauchter Software ganz besonders: Sie kaufen nicht nur das Produkt, sondern vor allem auch den Verkäufer! Sie sollten also unbedingt darauf achten, dass es sich beim Verkäufer um einen seriösen Händler handelt, der optimalerweise schon länger im Geschäft ist. Idealerweise erhalten Sie beim Kauf neben der Original-CD oder -DVD auch den Original-Lizenzschlüssel, der beispielsweise auf die CD-Hülle oder ein Handbuch gedruckt wurde. Mit Einschränkungen wäre der Kauf beziehungsweise Verkauf auch dann legal, wenn Sie lediglich eine gebrannte Scheibe und einen handgeschriebenen Zettel mit dem Lizenzschlüssel erwerben. Voraussetzung dafür wäre, dass der Original-Datenträger beschädigt worden oder verloren gegangen ist und der Rechteinhaber (also der Softwarehersteller wie etwa Microsoft oder Adobe) dem Verkauf zugestimmt hat. Der Verkäufer müsste dann also zwingend einen entsprechenden Beleg mit der Zustimmung des Rechteinhabers beilegen. Liegt dieser Beleg nicht bei, sollten Sie von einem Kauf von Software ohne Original-Datenträger und Lizenz unbedingt Abstand nehmen.
Besondere Vorsicht bei ESD-Software: Electronic Software Distribution
Neben gebrauchter Software in Form von Original-Datenträgern samt gedrucktem Lizenzschlüssel werden im Netz auch ESDKeys verkauft. Dabei handelt es sich um rein digitale und nicht gedruckte Lizenzschlüssel. Beim Kauf von ESD-Keys ist große Vorsicht geboten! Oft kommt es zu einer nachträglichen Deaktivierung seitens des Herstellers, weil es sich beispielsweise um Lizenzkeys für Entwickler handelt. Unser Rat: Kaufen Sie ESD-Keys wenn überhaupt nur bei namhaften Händlern mit gutem Ruf, zahlreichen positiven Bewertungen und Sitz in Deutschland. whs
Ersterwerber Der einer Kopie eines benutzte Computerprogramms kann die Kopie verkaufen. an einen Zweiterwerber Gerichtshof der Europäischen Union