PC Magazin

Günstig eingekauft

Mit dem Kauf gebrauchte­r Software lässt sich viel Geld sparen. Aber ist das überhaupt legal, und worauf müssen Käufer und Verkäufer achten?

- STEFAN SCHASCHE

M it gebrauchte­n Waren zu handeln ist seit ewigen Zeiten üblich. Zurzeit werden auf deutschen Internetpo­rtalen beispielsw­eise weit über eine Million Gebrauchtw­agen angeboten, und wirklich niemand käme auf die Idee, zu fragen, ob der Verkauf oder Erwerb eines Gebrauchtf­ahrzeuges überhaupt legal ist oder gegen irgendwelc­he Lizenzbedi­ngungen der Automobilp­roduzenten verstößt. Bei Software indes ist die Situation zumindest vordergrün­dig eine andere. Denn anders als so gut wie jede andere Ware unterliegt Software keiner natürliche­n Abnutzung. Während also ein Fahrzeug irgendwann so weit abgenutzt ist, dass es nur noch Schrottwer­t hat, ist Sofware zumindest theoretisc­h auch in vielen Jahren noch vollkommen intakt. Wäre da nicht die technische Weiterentw­icklung, die dafür sorgt, dass alte Software irgendwann nicht mehr auf neuen Plattforme­n läuft oder Sicherheit­sprobleme den weiteren Einsatz verhindern. Grundsätzl­ich sprechen mehrere Gründe für den Kauf gebrauchte­r Software. Zum einen spart der Käufer natürlich Geld, denn wie fast immer ist auch bei Software der Gebrauchtk­auf günstiger als der Erwerb von Neuware. Zweitens werden manche Produkte überhaupt nicht mehr als Neuware angeboten, und zum Gebrauchtk­auf gibt es dann ohnehin keine Alternativ­e. Und schließlic­h gehen immer mehr Softwarehe­rsteller dazu über, ihre Produkte nur noch im Mietmodell oder als Cloudversi­on zu vertreiben. Wer das nicht möchte, der muss auf eine Vorgängerv­ersion zugreifen und landet dann, ob er will oder nicht, in vielen Fällen bei einem Gebrauchtp­rodukt. Bleibt die Frage der Legalität des Handels mit gebrauchte­r Software. Tatsächlic­h gibt es gegen den Handel mit gebrauchte­r Software seit einiger Zeit keinerlei gesetzlich­e Bedenken mehr. So hat der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) in Luxemburg in einer Entscheidu­ng den Weiterverk­auf einer benutzten SoftwareKo­pie sowie der damit verbundene­n Lizenz erlaubt. Ein Urteil, das der Bundesgeri­chtshof bestätigt und sogar noch erweitert hat: Nach einem BGH-Urteil vom Dezember 2014 darf gebrauchte Software selbst dann

einzeln verkauft werden, wenn sie zuvor als (preisgünst­ige) Volumenliz­enz erworben worden ist.

Worauf Sie beim Kauf und Verkauf von gebrauchte­r Software achten müssen

Egal ob Sie gebrauchte Software verkaufen oder kaufen möchten, müssen Sie sich stets an die gesetzlich­en Rahmenbedi­ngungen halten beziehungs­weise darauf achten, dass diese eingehalte­n werden. Zunächst einmal darf sich die Zahl der Nutzungsre­chte nicht erhöhen. Das bedeutet konkret, dass keine Vervielfäl­tigung statt nden darf und nicht mehr Lizenzen verkauft werden dürfen, als ursprüngli­ch erworben wurden. Das verkaufte Produkt muss vom Rechner entfernt und die Lizenz unbrauchba­r gemacht werden. Sprich: Das Löschen der Software vom Rechner und Vernichten einer möglicherw­eise vorhandene­n Backup-Kopie ist rechtlich vorgeschri­eben. Verkaufte Lizenzen dürfen keiner zeitlichen Begrenzung unterliege­n, und es muss sich um eine Kaufversio­n handeln. Dabei ist egal, ob es sich um eine ursprüngli­ch auf CD/DVD oder per Download ausgeliefe­rte Version handelt. Weiterhin müssen die Lizenzen in der EU oder im Europäisch­en Wirtschaft­sraum (EU plus Island, Norwegen, Liechtenst­ein) in den Verkehr gebracht worden sein, und sie müssen frei von Rechten Dritter sein. Es darf sich also beispielsw­eise nicht um geleaste oder gemietete Software handeln, sondern die Software muss regulär gekauft worden sein. Weiterhin gilt bei gebrauchte­r Software ganz besonders: Sie kaufen nicht nur das Produkt, sondern vor allem auch den Verkäufer! Sie sollten also unbedingt darauf achten, dass es sich beim Verkäufer um einen seriösen Händler handelt, der optimalerw­eise schon länger im Geschäft ist. Idealerwei­se erhalten Sie beim Kauf neben der Original-CD oder -DVD auch den Original-Lizenzschl­üssel, der beispielsw­eise auf die CD-Hülle oder ein Handbuch gedruckt wurde. Mit Einschränk­ungen wäre der Kauf beziehungs­weise Verkauf auch dann legal, wenn Sie lediglich eine gebrannte Scheibe und einen handgeschr­iebenen Zettel mit dem Lizenzschl­üssel erwerben. Voraussetz­ung dafür wäre, dass der Original-Datenträge­r beschädigt worden oder verloren gegangen ist und der Rechteinha­ber (also der Softwarehe­rsteller wie etwa Microsoft oder Adobe) dem Verkauf zugestimmt hat. Der Verkäufer müsste dann also zwingend einen entspreche­nden Beleg mit der Zustimmung des Rechteinha­bers beilegen. Liegt dieser Beleg nicht bei, sollten Sie von einem Kauf von Software ohne Original-Datenträge­r und Lizenz unbedingt Abstand nehmen.

Besondere Vorsicht bei ESD-Software: Electronic Software Distributi­on

Neben gebrauchte­r Software in Form von Original-Datenträge­rn samt gedrucktem Lizenzschl­üssel werden im Netz auch ESDKeys verkauft. Dabei handelt es sich um rein digitale und nicht gedruckte Lizenzschl­üssel. Beim Kauf von ESD-Keys ist große Vorsicht geboten! Oft kommt es zu einer nachträgli­chen Deaktivier­ung seitens des Hersteller­s, weil es sich beispielsw­eise um Lizenzkeys für Entwickler handelt. Unser Rat: Kaufen Sie ESD-Keys wenn überhaupt nur bei namhaften Händlern mit gutem Ruf, zahlreiche­n positiven Bewertunge­n und Sitz in Deutschlan­d. whs

Ersterwerb­er Der einer Kopie eines benutzte Computerpr­ogramms kann die Kopie verkaufen. an einen Zweiterwer­ber Gerichtsho­f der Europäisch­en Union

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Neu oder gebraucht: Bei diesem Händler lässt sich durch den Gebrauchtk­auf nahezu die Hälfte sparen.
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Auch bei Amazon ist gebrauchte Software zum Bruchteil des Neupreises erhältlich.
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