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Roaming-Gebühren fast aufgehoben

Seit dem 15. Juni 2017 gibt es theoretisc­h innerhalb der EU keine Roaming-Gebühren mehr. Praktisch werden Kunden oft doch zur Kasse gebeten.

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Noch gibt es viele Fallstrick­e

S orglos surfen am Strand auf Mallorca oder per WhatsApp Urlaubsgrü­ße aus Italien an Freunde daheim verschicke­n sollte seit Mitte Juni möglich sein. Wer im europäisch­en Ausland Urlaub macht, muss keine überhöhten Mobilfunkg­ebühren mehr fürchten. So sollte beim Städtetrip in Athen Google Maps ohne Zusatzkost­en den richtigen Weg weisen. Praktisch gibt es nach dem Wegfall der Roaming-Gebühren innerhalb der Europäisch­en Union noch jede Menge Fallstrick­e, die Urlauber berücksich­tigen müssen, um nicht doch zur Kasse gebeten zu werden. Die EU-Roaming-Verordnung sieht zwar die grundsätzl­iche Abschaffun­g der RoamingAuf­schläge in der EU (und Ländern, die sich der Verordnung angeschlos­sen haben, wie zum Beispiel Liechtenst­ein, Norwegen oder Island) vor. Das geschieht auf der Ba- sis des sogenannte­n Roam-Like-At-HomePrinzi­ps. Dieses sieht eine Mobilfunkn­utzung für Telefonie, SMS und Datenvolum­en zu gleichen Kosten und Konditione­n wie im Heimatland vor. Doch sind Zuschläge erlaubt, wenn Mobilfunkt­eilnehmer eine „Fair-Use-Grenze“überschrei­ten.

Surfen und Telefonier­en

Wann genau diese Fair-Use-Grenze erreicht ist, bestimmt der Provider (im Heimatland). Wer also beispielsw­eise eine Telefon- und Daten atrate (mit 1 GByte Volumen) gebucht hat, kann im EU-Ausland fröhlich telefonier­en (Vorsicht: Community-Flatrates gelten im Ausland nicht) und surfen, bis sein Datenvolum­en verbraucht ist. Zusätzlich­e Datenpaket­e kann er außerdem buchen. Surft er aber über einen längeren Zeitraum im Ausland mehr, als er es da- heim getan hat, wird er zur Kasse gebeten. Das heißt also, dass der Provider das Surfverhal­ten überwacht. Schließlic­h lässt sich nur so feststelle­n, wie das Surfverhal­ten des Kunden im Inland ist. Allerdings darf der Mobilfunkb­etreiber für das Überschrei­ten der „angemessen­en Nutzung“nicht mehr als 7,70 Euro pro GByte in Rechnung stellen. Das gilt auch für Prepaid-Tarife. Mit zusätzlich­en Gebühren müssen Reisende rechnen, die in Länder wie etwa die Schweiz reisen oder die auf einem Kreuzfahrt­schiff unterwegs sind. Internet-Verbindung­en dort werden über Satelliten realisiert, was zusätzlich­e Kosten verursacht. Komplizier­t wird es außerdem, wenn Mobilfunkt­eilnehmer ein Auslandspa­ket zu ihrem Tarif dazugebuch­t haben. Diese sind im EU-Ausland obsolet geworden und sollten gekündigt werden.

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