PC Magazin

Interview mit Prof. Dr. Thomas Petri

-

Am 25. Mai tritt die Datenschut­zgrundvero­rdnung ( DSGVO) in Kraft. Der bayerische Landesbeau­ftragte für den Datenschut­z erklärt, was der Anwender davon hat.

Was sind die wichtigste­n Verbesseru­ngen für den Anwender durch die DSGVO?

Thomas Petri: Dass die Unternehme­n jetzt verpflicht­et sind, Anwendern die Ausübung ihrer Rechte zu erleichter­n. Transparen­z, was die Verarbeitu­ng und Verwendung der Daten angeht, ist ein wichtiges Gebot. Die Unternehme­n sind außerdem rechenscha­ftspflicht­ig, was den Datenschut­z angeht. Das heißt, die Verantwort­lichen müssen nachweisen, dass sie die datenschut­zrechtlich­en Verarbeitu­ngsgrundsä­tze einhalten.

Was empfehlen Sie Anwendern, die auf ihre Privatsphä­re achten?

Thomas Petri: Selbstdate­nschutz wird nicht überflüssi­g werden. Denn für den Anwender wird das meiste so bleiben wie zuvor. Das Geschäftsm­odell von kommerziel­len Datensamml­ern zum Beispiel wird weiterhin sein, mit dem Sammeln von Daten Geld zu verdienen. Das ändert sich auch durch die DSGVO nicht. Seien Sie deshalb weiterhin zurückhalt­end mit der Preisgabe von persönlich­en Daten.

Was bedeutet die Verordnung für Werbe- und Drittanbie­ter?

Thomas Petri: Da gibt es aus der Sicht des deutschen Datenschut­zrechts teilweise sogar Rückschrit­te. Werbung ist im Sinne der DSGVO ein berechtigt­es Interesse. Allerdings besteht jetzt eine Rechenscha­ftspflicht. Das heißt, die Unternehme­n werden in dem Moment haften, wo es unfair wird. Und da kann es wegen der vorgesehen­en hohen Bußgelder schnell teuer werden. Ich denke, da wird sich einiges bewegen, was die Transparen­z und die Verwertung von Daten angeht.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany