Interview mit Prof. Dr. Thomas Petri
Am 25. Mai tritt die Datenschutzgrundverordnung ( DSGVO) in Kraft. Der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz erklärt, was der Anwender davon hat.
Was sind die wichtigsten Verbesserungen für den Anwender durch die DSGVO?
Thomas Petri: Dass die Unternehmen jetzt verpflichtet sind, Anwendern die Ausübung ihrer Rechte zu erleichtern. Transparenz, was die Verarbeitung und Verwendung der Daten angeht, ist ein wichtiges Gebot. Die Unternehmen sind außerdem rechenschaftspflichtig, was den Datenschutz angeht. Das heißt, die Verantwortlichen müssen nachweisen, dass sie die datenschutzrechtlichen Verarbeitungsgrundsätze einhalten.
Was empfehlen Sie Anwendern, die auf ihre Privatsphäre achten?
Thomas Petri: Selbstdatenschutz wird nicht überflüssig werden. Denn für den Anwender wird das meiste so bleiben wie zuvor. Das Geschäftsmodell von kommerziellen Datensammlern zum Beispiel wird weiterhin sein, mit dem Sammeln von Daten Geld zu verdienen. Das ändert sich auch durch die DSGVO nicht. Seien Sie deshalb weiterhin zurückhaltend mit der Preisgabe von persönlichen Daten.
Was bedeutet die Verordnung für Werbe- und Drittanbieter?
Thomas Petri: Da gibt es aus der Sicht des deutschen Datenschutzrechts teilweise sogar Rückschritte. Werbung ist im Sinne der DSGVO ein berechtigtes Interesse. Allerdings besteht jetzt eine Rechenschaftspflicht. Das heißt, die Unternehmen werden in dem Moment haften, wo es unfair wird. Und da kann es wegen der vorgesehenen hohen Bußgelder schnell teuer werden. Ich denke, da wird sich einiges bewegen, was die Transparenz und die Verwertung von Daten angeht.