Garantiefall bei Root
Wer sein Smartphone oder Tablet rootet, verliert mit großer Wahrscheinlichkeit die Herstellergarantie. Doch wie sieht dies in der Praxis aus, und welche Hersteller zeigen sich kulant?
■ Gewährleistung bei Mobilgeräten
Vorweg sollte klargestellt werden, dass das gesetzliche Gewährleistungsrecht unabhängig von der freiwilligen Herstellergarantie besteht. Juristen der Free Software Foundation Europe haben dies unter Einbezug gerooteter Geräte nachgeprüft und dazu Stellung genommen: www.piana.eu/root Demnach ist die erwartete Nutzungsqualität 24 Monate lang zu gewährleisten und die Ware bei Mängeln kostenfrei zu ersetzen. Innerhalb der ersten sechs Monate gilt die Annahme, eventuelle Defekte seien schon beim Kauf vorhanden gewesen. Danach und bis einschließlich der 24 Monate kann der Hersteller die Gewährleistung aussetzen – aber nur wenn dieser beweisen kann, dass der Defekt durch den Kunden hervorgerufen wurde.
■ Rooten ist selten die Wurzel von Hardware-Problemen
Das gerootete Betriebssystem an sich muss also zweifelsfrei als Ursache feststehen. Die einzig plausible Art, wie dies geschehen kann, ist die Identifikation eines fahrlässigen Fehlers während des Root-Vorgangs.
■ Positionen im Garantieverfall
Dennoch kann der Kunde bei gültiger Garantie natürlich mit mehr Kooperation vom Hersteller rechnen. Hier sind die Standpunkte mehrerer Hersteller: Sony Mobile versicherte auf unsere aktuelle Anfrage, dass gerootete Geräte trotz Garantieausfalls repariert werden, solange der Defekt „nicht mit dem Rooten in Verbindung steht [...] und trotz des Rootens repariert werden kann“. Letzteres sollte gegeben sein, solange Sie das Betriebssystem zuvor auf einen nicht gerooteten Zustand zurücksetzen. Samsungs Antwort an uns ist weniger konkret, bezieht sich aber auch auf eine „bestimmte Veränderung der Software, die zu Defekten am Gerät führt“, wodurch die Herstellergarantie ausgeschlossen ist. Googles Support hingegen bestätigte Ende 2017, dass die Garantie bei Pixel-2-Geräten unabhängig vom Root-Zustand bestehen bleibt.