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Welches Recht gilt wann?

Je nach Situation muss der Fotograf verschiede­ne Rechte beachten.

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In diesen Fällen gilt die DSGVO sowie Art 7 und 8 der EU-Grundrecht­echarta Profifotog­rafie:

• Werbung & PR • Kongresse, Messen • Portraits • Fotos in Vereinen • allgemein zugänglich­e Privatfoto­s auf

Webseiten oder in Profilen • Sportveran­staltungen

In diesen Fällen gilt das deutsche KUG sowie das Allgemeine Persönlich­keitsrecht aus Artikel 1 iVm Artikel 2 des Grundgeset­zes

Fotos im rein privaten Bereich zur Ausübung ausschließ­lich persönlich­er oder familiärer Tätigkeite­n: • Freunde, Familie, Urlaubsfot­os • private Fotos die nicht für die Allge

meinheit frei zugänglich sind Fotos von Verstorben­en Presseaufn­ahmen Strenge Regeln gelten für Kinder. In geschlosse­nen Räumen und bei Veranstalt­ungen ist Hausrecht zu beachten.

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