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Zeitplan für 5G

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Die im Juni 2019 zu Ende gegangene Frequenz-Auktion bildet den Ausgangspu­nkt für den praktische­n Betrieb von 5G. Volle Stärke erreicht der Standard aber erst, wenn das ganze Spektrum erschlosse­n ist.

Die versteiger­ten Frequenzen im Bereich 2 GHz und 3,5 GHz werden das Rückgrat der 5G-Versorgung bilden. Die Bundesnetz­agentur hat die Vergabe mit strengen Auflagen verknüpft: Bis 2022 müssen 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Autobahnen und Schienenwe­ge mit mindestens 100 MBit/s versorgt werden. Diese Auflagen sind technologi­e-neutral formuliert, und die Netzbetrei­ber werden sie überwiegen­d über den LTE-Ausbau realisiere­n. Das 5G-Netz wird zunächst dort aufgebaut, wo die größte Nachfrage besteht: In den dicht besiedelte­n urbanen Zentren in Deutschlan­d. Eine flächendec­kende Versorgung mit 5G ist nur möglich, wenn die langwellig­en 700- und 800-MHz-Frequenzbä­nder als Träger genutzt werden. Um hohe Datenraten im Gigabit-Bereich auf Events und an innerstädt­ischen Hotspots zu gewährleis­ten, benötigt 5G darüber hinaus für den Mobilfunk bisher unerschlos­senes Spektrum im hochfreque­nten Bereich. Die Millimeter­wellen haben zwar nur eine geringe Reichweite (daher werden die Antennenst­andorte small cells genannt), sind aber kapazitäts­stark. In Deutschlan­d soll das 26-GHz-Band genutzt werden. Für die Vergabe der Nutzungsre­chte gibt es aber noch keinen Termin. Bis 5G in der Breite ankommt, werden noch zwei bis fünf Jahre vergehen.

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Oben der Fahrplan der BNetzA für die Frequenznu­tzungsrech­te, unten das für 5G verfügbare Spektrum. Die Vergabe für mmWaves ist noch nicht spezifizie­rt, angedacht ist Anfang 2020.

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