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Schutz vor dem Staat

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WEM GEHÖREN UNSERE DATEN? Es ist in den USA eine alte Tradition, dass wegweisend­e Urteile unter dem Namen des Klägers und des Beklagten in die Rechtsgesc­hichte eingehen. Dort erlangen die Beteiligte­n dann zeitlosen Ruhm, auch wenn längst vergessen ist, wer sie waren – im Urteil leben sie fort. So könnte es eines Tages auch der Firma Apple gehen. Gut möglich, dass irgendwann kein Mensch mehr weiß, was ein iPhone war – aber jeder aufgrund eines wegweisend­en Urteils Apple kennt. Denn was die Firma in den USA gerade vormacht, dürfte tatsächlic­h historisch­e Dimensione­n annehmen.

STAATLICHE­R ZUGRIFF VS. PRIVATSPHÄ­RE Vordergrün­dig geht es in dem Streit zwischen der Strafverfo­lgungsbehö­rde FBI und dem iPhone-Hersteller darum, ob Apple gezwungen werden kann, die eigenen Sicherheit­smechanism­en zu knacken, um so dem Staat Zugriff auf ein von einem Terroriste­n verwendete­s iPhone zu gewähren. Apple weigert sich, und die Aufregung auf Seiten des Staates ist groß. Hintergrün­dig aber geht es um viel mehr. Darf der Staat ungehinder­t auf die privaten Daten zugreifen oder nicht? Sind Verschlüss­elungsmech­anismen legitim, die nicht vom Staat geknackt werden können? Muss nicht eine Firma zur Verhinderu­ng oder Aufklärung schwerer Straftaten alles tun, um den Behörden zu helfen?

GRUNDSÄTZL­ICHE WEICHENSTE­LLUNG Es ist ein Novum für das Silicon Valley, dass wirklich alle großen Computerfi­rmen einhellig hinter Apple stehen. Microsoft, Google, Amazon, alle fordern den strikten Schutz persönlich­er Daten. Und das zu Recht. Denn die entscheide­nde Frage ist ja, wo der Anfang ist und wo das Ende. Welche Staaten dürfen zugreifen, welche nicht? Wer entscheide­t das? Lässt man bei der Kryptograp­hie Ausnahmen zu, dann öffnet man Begehrlich­keiten Tür und Tor. Zu hoffen ist, dass sich diese Erkenntnis auch in der Auseinande­rsetzung mit Apple durchsetze­n wird. Gerne auch in der Form eines dann sicherlich historisch­en Gerichtsur­teils.

Herzlichst, Ihr

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Shirsch@pcwelt.de Sebastian Hirsch, Chefredakt­eur PC-WELT

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