Rechtliche Aspekte bei Youtube-Videos
Das Recht am Bild bleibt grundsätzlich beim Urheber, der seine Filme in Videoportalen wie Youtube hochlädt – sofern er alle Rechte besitzt. Bei Videos gilt es jedoch, auch auf viele fremde Rechte zu achten. Gemäß dem in Deutschland geltenden Urheberrecht bestimmt der Schöpfer eines Videos, wie mit seinem Werk umgegangen werden darf. Beim Hochladen von Videos zu Youtube & Co. müssen sich die Ersteller für das Lizenzmodell entscheiden, unter dem ihr Video angezeigt wird. Neben der voreingestellten Youtube-Standardlizenz, die in Punkt 6.C der Youtube-Nutzerbedingungen ausführlich beschrieben wird, lässt sich die Creative-Commons-Lizenz (CC) auswählen, mit der man anderen Personen das Nutzen, Weitergeben und Verarbeiten von Clips gestattet. In der Praxis kann das „Kleingedruckte“die Möglichkeiten beim Veröffentlichen eigener Videoclips deutlich einschränken. Das Hochladen fertiger Videos zu einem Videoportal oder zu einem sozialen Netzwerk wird nämlich allgemein als öffentliche Wiedergabe bewertet. Youtube etwa weist unter www.youtube.com/yt/copyright/de/ auf die möglichen Problembereiche hin. Relativ unproblematisch sind nur Videoaufnahmen in freier Natur und in den eigenen Räumen. Geraten hingegen Menschen, als privat ausgewiesener Grundbesitz oder urheberrelevante Motive wie Marken-Signets oder Gebäude in das Video, wird die Angelegenheit komplizierter. Auch das Filmen in privaten Räumen anderer kann problematisch sein. Wer unbefugt filmt und dadurch einen „höchstpersönlichen Lebensbereich“verletzt, der macht sich strafbar, auch wenn dieses Delikt von der Staatsanwaltschaft lediglich auf Antrag verfolgt wird. Bei Aufnahmen von Personen ist das Recht am eigenen Bild zu respektieren. Aufnahmen von Personen, insbesondere wenn Gesichter zu erkennen sind, benötigen deshalb ein „Model Release“, also eine Einverständniserklärung der abgebildeten Person in schriftlicher Vertragsform zur Bildnutzung. Ein Sonderfall sind Menschen, die zufällig in einer Landschaft auftauchen. Sind diese eine „Zugabe“zum Motiv, gestattet sie der Gesetzgeber als „Teil einer Landschaft“. Die Grenzen zum Recht am eigenen Bild sind jedoch fließend. Besonders restriktive Einschränkungen gelten bei Aufnahmen für Werbekampagnen – daher setzen Werbefilmmacher normalerweise immer Schauspieler oder Statisten ein. Eine explizite Zustimmung („Property Release“) ist in der Regel auch für Aufnahmen von Gebäuden erforderlich, wenn sie nicht von einem öffentlich zugänglichen Raum aus aufgenommen werden. Property Release wird die normalerweise schriftliche Fotografiererlaubnis genannt, mit der der Eigentümer oder Rechteinhaber eines Gebäudes oder Grundstücks dem auf seinem Eigentum oder Besitz erstellten Videomaterial zustimmt.