Netflix, Spotify & Sky überall
Bezahlte Streamingdienste lassen sich zukünftig auch während des Urlaubs im europäischen Ausland nutzen. Ganz schafft die EU das Geoblocking dann aber doch nicht ab.
DAS SOLL ES AB dem nächsten Jahr nicht mehr geben: Da möchte man im Urlaub wie gewohnt seine Musik streamen, seinen Sportsender sehen oder einfach weiter seine Serien schauen, doch Ton und Bild funktionieren im Ausland nicht. Denn bisher ist selbst bei bezahlten, legalen Abodiensten meist an den Landesgrenzen Schluss. Häufig begründet sich dieses sogenannte Geoblocking durch fehlende Übertragungs- und Urheberrechte. Zumindest für die Bezahlinhalte soll diese Sperre ab dem kommenden Jahr wegfallen. Darauf haben sich jetzt das Europaparlament, die EU-Staaten und die EU-Kommission im Grundsatz jetzt geeinigt. Wer zu Hause für ein Abo bei Spotify, Sky, Netflix und ähnlichen Streamingdiensten oder auch für Online-Spiele zahlt, wird diese in mindestens dem gleichen Umfang in allen Ländern der Europäischen Union sehen, hören oder nutzen können.
Neuregelung nur für Bezahlinhalte
Völlig abgeschafft ist das Geoblocking damit aber nicht, denn für kostenlose Streams wie die werbefinanzierte Gratismusik von Spotify gilt die Neuregelung nicht. Ebenso wenig üb- rigens für das öffentlich-rechtliche Fernsehen via IP-TV, denn auch hier steht das Urheberrecht der länderübergreifenden Verbreitung unter Umständen entgegen. Die Sender können vorbehaltlich der Urheberrechte selbst entscheiden, wo sie was ausstrahlen. Hintergrund dieser unterschiedlichen Handhabung ist, dass die Anbieter der Bezahldienste ab 2018 gerade keine zusätzlichen Lizenzen fürs Ausland erwerben müssen, solange sich ihre Kunden dort nur vorübergehend aufhalten. Ähnliche Regelungen gelten nach Abschaffung der Roaminggebühren von diesem Sommer an auch beim Mobilfunk: Wer beispielsweise in Italien lebt, darf dort nicht dauerhaft über deutsche Mobilfunk-Provider telefonieren, nur weil diese günstiger sind. Was diese „zeitweilige“Nutzung genau bedeutet, wurde aber noch nicht festgelegt. Bei den frei verfügbaren Inhalten bleibt damit ebenso wie bei Angeboten aus anderen Mitgliedsstaaten jenseits des Heimatlandes zunächst alles beim Alten: Es bleibt den Anbietern vorbehalten, was sie anbieten und was nicht. Unklar ist derzeit noch, wie es mit dem Bezahlabo beim Schweizer IP-TV-Anbieter Zat- too steht: Das werde erst „in den nächsten Wochen und Monaten“entschieden, teilte das Unternehmen auf Anfrage mit.
Geoblocking ab 2018 aufgeboben
Bislang handelt es sich bei allem um eine grundsätzliche Einigung ( www.pcwelt.de/2k49 we), also eine Art Absichtserklärung. Die formellen Bestätigungen des Europaparlaments und des Europarats stehen jedoch noch aus. Sofern diese in Kürze erfolgen, kann die neue Regelung schon Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten. Bis dahin bleibt Urlaubern, die im EU-Ausland nicht auf ihre Lieblingsstreams verzichten möchten, nur der Griff in die Trickkiste. Dazu gehört insbesondere, über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) die ausländische IP-Adresse zu verschleiern. Unter Windows ist das kostenlos mit dem Browser Opera ( www.opera. com) möglich, für Android und iOS stehen neben den Opera-Apps viele weitere, zum Teil kostenpflichtige VPN-Apps zur Verfügung. Und wer zu Hause eine Fritzbox hat, kann auch den AVM-Router für eine VPN-Verbindung einrichten ( www.pcwelt.de/2219353).