Transparenz für Vergleichsportale
Online- Preisvergleiche müssen künftig darüber informieren, wenn sie in ihrem Ranking nicht alle Anbieter angeben.
ENTGEGEN VERBREITETER ANSICHT findet man über einen OnlinePreisvergleich nicht unbedingt den besten Preis – beispielsweise dann nicht, wenn das Vergleichsportal günstigere Anbieter oder Dienste gar nicht auflistet, weil diese bei einem vermitteltem Produktkauf oder Vertragsabschluss keine Provision zahlen. Diese bislang gängige Praxis müssen die Portale nun offenlegen, indem sie die Verbraucher deutlich auf die Lücken in ihrem Angebot hinweisen und ihr Geschäftsmodell offenlegen. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden (Az. I ZR 55/16). Im konkreten Rechtsstreit ging es um das Portal Bestattungsvergleich.de, das nur solche Bestatter auflistete, die eine Provision in Höhe von rund 15 Prozent zu zahlen bereit waren. Die Kunden aber erfuhren davon nichts auf der Webseite; nachzulesen war dies nur im Bereich für Geschäftskunden. Das reichte den Richtern in Karlsruhe nicht aus, denn ohne einen solchen Hinweis gebe es zunächst gar keinen Anlass zu der Vermutung, dass über das Portal nicht alle Anbieter zu finden seien. Das Urteil des obersten deutschen Zivilgerichts gilt für alle Branchen und damit alle Vergleichsseiten. Der nun ergangene Richterspruch stärkt die Rechte der Kunden bei Vergleichsportalen weiter. Vor wenigen Wochen erst hatte das Oberlandesgericht München entschieden, dass das Vergleichsportal Check24 seine Kunden vor dem Abschluss einer Versicherung künftig besser als bisher beraten und gleich beim ersten Geschäftskontakt unübersehbar darauf hinweisen muss, dass es nicht nur die Preise der Policen vergleicht, sondern beim Abschluss einer Versicherung als Makler zugleich eine Provision erhält. Verbraucherschützer bemängeln immer wieder, dass die Vergleichsseiten nicht ausreichend über ihre eigenen Geschäftsmodelle informieren würden.