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So kündigen Sie Verträge richtig

Die Preise sinken, die Leistungen steigen – Zeit, den Anbieter für Mobilfunk und DSL zu wechseln. Dabei gilt es einiges zu beachten

- VON ANDREAS HITZIG

DIE ANBIETER übertrumpf­en sich aktuell mit Sonderange­boten. Gerade im Bereich der Mobilfunkv­erträge können Sie mit etwas Recherche das eine oder andere Schnäppche­n machen: beispielsw­eise eine Allnet Flat mit 1 GB Datenvolum­en für 6 Euro oder das Rundumsorg­los Paket mit Eu-flat für unter 15 Euro. Wenn Sie das passende Angebot gefunden haben, gilt es nur noch, den bestehende­n Vertrag zum nächstmögl­ichen Zeitpunkt zu kündigen und die notwendige­n Schritte einzuleite­n, um auch die bestehende Rufnummer mitzunehme­n. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie bei einer regulären Kündigung eines Vertrags zu beachten haben und unter welchen Umständen Sie sogar ein Sonderkünd­igungsrech­t besitzen.

Vor der Kündigung: Die genaue Vertragsla­ufzeit ermitteln

Bevor Sie einen neuen Vertrag abschließe­n, sollten Sie erst einmal kontrollie­ren, wie lange Ihr bestehende­r Vertrag noch läuft und wie es mit den Kündigungs­fristen aussieht. Wenn es sich um einen sogenannte­n Prepaid-vertrag handelt, etwa von Lidl oder Aldi, dann müssen Sie lediglich die gebuchten Pakete zu Ende laufen lassen. Diese haben praktische­rweise immer eine Laufzeit von einem Monat. Besitzen Sie einen Laufzeitve­rtrag, dann gilt es erst einmal, die verbleiben­de Laufzeit zu ermitteln. Am einfachste­n geht dies sicherlich, wenn Sie die Vertragsun­terlagen griffberei­t haben. Dort ist die initiale Vertragsla­ufzeit benannt sowie der Verlängeru­ngszeitrau­m, wenn Sie nicht rechtzeiti­g gekündigt haben. In der Regel haben Mobilfunkv­erträge eine Laufzeit von 24 Monaten und verlängern sich automatisc­h um 12 Monate, wenn Sie diesen nicht vorab kündigen.

Haben Sie Ihren Vertrag gerade nicht zur Hand, hilft auch ein Anruf bei der Hotline Ihres Anbieters. Dort können Ihnen die Mitarbeite­r genau sagen, wie lange Ihr Vertrag noch läuft und bis wann Sie spätestens kündigen müssen. Nutzen Sie das Onlineport­al Ihres Anbieters, sehen Sie darin in der Regel auch, wie lange Ihr Vertrag noch läuft.

Ähnlich verläuft es auch mit Dsl-anschlüsse­n, die in der Regel mindestens Festnetz und Internet kombiniere­n. Auch diese haben meist eine initiale Mindestlau­fzeit und verlängern sich anschließe­nd automatisc­h. Oftmals gibt es an dieser Stelle allerdings kein entspreche­ndes Portal. Haben Sie Ihre Vertragsun­terlagen nicht direkt zur Hand, hilft nur der Weg über die Kundenhotl­ine.

„Die wichtigste Voraussetz­ung, um einen Vertrag zu kündigen, ist das Einhalten der Kündigungs­frist. “

Voraussetz­ungen: Informatio­nen im Kündigungs­schreiben

Nachdem Sie den genauen Zeitpunkt ermittelt haben, bis zu dem Sie spätestens kündigen müssen, sollten Sie die Kündigung vorbereite­n. Es gibt eine Reihe von Informatio­nen, die immer in einer Kündigung enthalten sein sollten: · Name und Anschrift des Vertragspa­rtners · die Kundennumm­er

· die Rufnummer bei einem Mobilfunk- oder

Dsl-vertrag

Viele Anbieter verwenden zum Verifizier­en der Daten noch das Geburtsdat­um des Vertragsin­habers. Fügen Sie diese Informatio­n zur Sicherheit noch Ihrem Schreiben bei.

Der Kündigungs­text kann sehr knapp gehalten werden. Eine übliche Formulieru­ng im Kündigungs­schreiben ist „Hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerec­ht zum nächstmögl­ichen Zeitpunkt“. Fordern Sie darüber hinaus im Schreiben eine schriftlic­he Bestätigun­g der Kündigung mit dem letztendli­chen Zeitpunkt des Vertragsen­des an. Ein Formulieru­ngsvorschl­ag hierzu ist etwa „Bitte senden Sie mir eine schriftlic­he Bestätigun­g der Kündigung unter Angabe des Beendigung­szeitpunkt­es zu.“Mehr Informatio­nen sind nicht notwendig, damit der Anbieter die Kündigung ausführen und Ihnen eine Bestätigun­g zuschicken kann.

Externer Dienstleis­ter: Unterstütz­ung bei der Kündigung

Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, wie Sie ein solches Schreiben am besten aufsetzen, können Sie sich auch die kostenlose­n Dienste eines Onlineanbi­eters wie Aboalarm (www. aboalarm.de) nutzen. Dieser besitzt eine Datenbank mit mehr als 20 000 Anbietern, aus denen Sie auswählen können. Die Adresse Ihres Anbieters wird automatisc­h ausgewählt, und Sie müssen nur noch Ihre persönlich­en Daten sowie die Vertragsda­ten eintragen. Anschließe­nd gibt es mehrere Möglichkei­ten, wie Sie weiter verfahren können: Entweder Sie überlassen es Aboalarm, die Kündigung auszuführe­n. Für viele Anbieter gibt Ihnen der Dienst eine Kündigungs­garantie, falls es zu Problemen innerhalb des Kündigungs­prozesses kommen sollte. Aboalarm übernimmt gegebenenf­alls sogar die Anwaltskos­ten bei einem Rechtstrei­t oder auch die zusätzlich­en Kosten, falls es zu einer ungewollte­n Vertragsve­rlängerung kommt. Eine solche Garantie tritt allerdings nur ein, wenn es sich um eine reguläre Kündigung handelt und Ihrerseits alle Fristen und Voraussetz­ungen eingehalte­n wurden. Eine genaue Übersicht, was Sie dabei zu beachten haben, finden Sie auf der Website von Aboalarm unter http://bit.ly/2oeiocx. Entscheide­n Sie sich für diesen Weg, dann benötigen Sie nicht einmal einen Computer, um die Kündigung entspreche­nd auszuführe­n. Aboalarm bietet seinen Kunden den notwendige­n Komfort und stellt seine Dienste auch als kostenlose App für IOS, Android und Amazons Fire-tablets zur Verfügung. Sie können Ihr Kündigungs­schreiben also auf dem Mobilgerät verfassen und über Aboalarm an den Anbieter schicken lassen.

Wenn Sie sich nicht auf den Dienstleis­ter verlassen möchten, können Sie sich selbst das Kündigungs­schreiben herunterla­den, ausdru-

cken und unterschre­iben. In diesem Fall haben Sie sich zumindest den Griff zur Textverarb­eitung erspart und trotzdem ein rechtssich­eres Schreiben erstellt.

Form der Übermittlu­ng:

Meist muss es schriftlic­h sein

Jetzt gilt es nur noch, dieses Schreiben auch pünktlich und sicher zu Ihrem Anbieter zu bringen. Die Form der Kündigung sollte eindeutig über die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) geregelt sein, die Sie mit Unterzeich­nung des Vertrags akzeptiert haben. In der Regel wird dort festgelegt, dass die Kündigung in Textform zu erfolgen hat. Eine mündliche Kündigung am Telefon schließen die meisten Unternehme­n aus. Ähnliches gilt auch für die Kündigung per SMS.

Damit Sie später keine Probleme bekommen, was die Zustellung der Kündigung betrifft, sollten Sie eine Form wählen, bei der es einen rechtssich­eren Nachweis des Empfangs gibt. Dabei handelt es sich um ein Einschreib­en mit Rückschein. Nur bei diesem bestätigt der Empfänger schriftlic­h, dass er den Brief mit Ihrer Kündigung erhalten hat. Ein solches Einschreib­en kostet zusätzlich zum eigentlich­en Porto des Schreibens knapp fünf Euro und lässt sich über jede Filiale der Deutschen Post abwickeln. Wählen Sie diese Form der Übermittlu­ng, wenn Sie mit Ihrer Kündigung zeitlich knapp dran sind und ein erneutes Verschicke­n der Kündigung auf jeden Fall zu einer Vertragsve­rlängerung führen würde.

Wenn Sie noch vier oder mehr Wochen Zeit haben, genügt im ersten Schritt auch ein Fax oder sogar eine Kündigung per E-mail mit einem angehängte­n Pdf-dokument. Sollten Sie bei diesen binnen zwei Wochen keine Bestätigun­g erhalten haben und auch ein Anruf bei der Service-hotline keine Klärung bringen, können Sie immer noch zum Einschreib­en mit Rückschein greifen.

Nachdem dieses zugestellt wurde, erhalten Sie wenige Tage später eine Postkarte, auf der ein Mitarbeite­r des Unternehme­ns, bei dem Sie Ihren Vertrag gekündigt haben, den Erhalt des Schreibens bestätigt.

Sollte Ihnen Ihr Anbieter jetzt immer noch keine Kündigungs­bestätigun­g zuschicken, so senden Sie ihm erneut Ihr Kündigungs­schrei-

ben inklusive einer Kopie Ihres Einschreib­enrücksche­ins zu. Für solche Fälle bietet der Support des Anbieters meist eine spezielle Email-adresse an.

Problem: Die Kündigung wird nicht akzeptiert

Mit Ihrem Einschreib­en samt Rückhaben haben Sie einen eindeutige­n Nachweis, wenn es in der Folge zu Problemen kommen sollte. Oftmals ist gerade der Zeitpunkt des Erhalts der Kündigung ein Argument, welches Unternehme­n zu nutzen versuchen, um ein weiteres Jahr Vertragsla­ufzeit geltend zu machen. Wenn Sie von Ihrem Anbieter ein Schreiben erhalten, in welchem das Vertragsen­de nicht Ihrem angenommen­en Termin entspricht, sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren. Prüfen Sie als Erstes noch einmal Ihre Vertragsun­terlagen, ob der Fehler gegebenenf­alls auf Ihrer Seite gelegen haben könnte und Sie sich im Monat oder im Jahr geirrt haben und der Vertrag beispielsw­eise erst zwölf Monate läuft. Sind alle Irrtümer ausgeschlo­ssen, kontaktier­en Sie den Support Ihres Anbieters und bitten um Aufklärung des Sachverhal­ts. Machen Sie dies am besten telefonisc­h oder über das offizielle Support-forum Ihres Anbieters.

Viele Anbieter nutzen inzwischen die sozialen Medien, allen voran Facebook, um mit ihren Kunden in Interaktio­n zu treten. Dort verbreiten sich natürlich auch Meldungen recht schnell, wenn ein Anbieter einen Nutzer unfreundli­ch behandelt. Schon aus diesem Grund haben die Anbieter ein hohes Eigeninter­esse, die Themen schnellstm­öglich und zu aller Zufriedenh­eit zu regeln.

Ausnahmen: Gründe für eine Sonderkünd­igung

Neben der ordentlich­en Kündigung, die mit dem regulären Ablauf der Vertragsda­uer erfolgt, sieht der Gesetzgebe­r auch eine außerorden­tliche oder Sonderkünd­igung vor.

Diese ist allerdings an einen wichtigen Grund geknüpft, etwa eine Preiserhöh­ung für die Leistungen oder die Änderung der AGB. Beide müssen Ihnen vom Anbieter – zumindest per E-mail – mitgeteilt werden. Wenn Sie diese nicht akzeptiere­n, können Sie der Änderung widersprec­hen und auf Ihren alten Vertragsbe­dingungen beharren, falls Sie bei Ihrem Anbieter bleiben möchten. Akzeptiert er dies nicht, haben Sie in dem Fall die Möglichkei­t, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Eine Kündigung mit sofortiger Wirkung ist auch möglich, wenn der Vertragste­ilnehmer gestorben ist und Sie beispielsw­eise den Telefonans­chluss oder den Mobilfunkv­ertrag nicht mehr benötigen. Als Nachweis schicken Sie in einem solchen Fall eine Kopie der Sterbeurku­nde des Anschlussi­nhabers mit.

Ein wenig anders sieht es aus, wenn die zugesagten Leistungen aus Ihrem Vertrag nicht

geliefert werden, beispielsw­eise, weil Ihr DSL Anschluss regelmäßig mehrere Tage ausfällt. Der Gesetzgebe­r sieht in einem solchen Fall jedoch immer vor, dass Ihr Anbieter erst einmal das Recht zur Nachbesser­ung besitzt. Sie müssen in diesem Fall den Mangel schriftlic­h melden und eine Frist setzen, bis wann dieser behoben sein muss. Diese muss allerdings realistisc­h und angebracht sein.

Auf seiner Website empfiehlt Thomas Hollweck, ein bekannter Anwalt für Verbrauche­rrecht und Buch-autor, eine Frist zwischen zwei und drei Wochen zu setzen. Die Aufforderu­ng zur Nachbesser­ung kann auch direkt mit einer außerorden­tlichen Kündigung kombiniert werden, falls die Fehlerbehe­bung nicht erfolgreic­h sein sollte. Eine Vorlage für ein entspreche­ndes Schreiben finden Sie auf der Website des Rechtsanwa­lts unter http://bit.ly/2olqxwf.

Umzug: Kein automatisc­her Anspruch auf Kündigung

Grundsätzl­ich stellt ein Umzug kein Recht auf Sonderkünd­igung dar. Falls Ihr Anbieter seine Leistung ebenfalls an Ihrem neuen Wohnort anbietet, muss der Vertrag an den neuen Wohnort mitgenomme­n werden.

Anders sieht es aus, wenn der Anbieter den Umzug Ihres Anschlusse­s aus technische­n Gründen nicht realisiere­n kann, beispielsw­eise, weil es in dem Gebiet keinen Kabelansch­luss gibt. In einem solchen Fall haben Sie die Möglichkei­t, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Während dieser Zeit müssen Sie allerdings die Gebühren wie zuvor weiter bezahlen. Steht somit bei Ihnen in den nächsten Monaten ein Umzug an, prüfen Sie im ersten Schritt die Verfügbark­eit an Ihrem neuen Wohnort.

Ist diese nicht gegeben, setzen Sie rechtzeiti­g ein Kündigungs­schreiben auf, damit Sie die doppelten Gebühren im besten Fall vermeiden können.

Kündigung aus Kulanzgrün­den: Ein Fall für die Hotline

Neben diesen geregelten Fällen gibt es noch einige Fälle, bei denen Sie auf die Kulanz Ihres Anbieters hoffen müssen, etwa wenn Sie Ihren eigenen Hausstand auflösen und mit Ihrem Partner zusammenzi­ehen. Ebenso beim Umzug ins Ausland: Viele Anbieter reagieren sehr kulant und verzichten auf die gesetzlich geregelten drei Monate Kündigungs­frist. Sprechen Sie in einem solchen Fall am besten direkt mit der Kundenhotl­ine, welche Optionen sich bieten.

Hardware: Was passiert mit Smartphone oder Router?

Viele Verträge werden mit Hardware kombiniert. Im Falle eines Dsl-anschlusse­s ist es der Dsl-router, beim Mobilfunkv­ertrag das Smartphone. Bei einer ordentlich­en Kündigung ist der Fall klar: Handelt es sich um ein Mietgerät, müssen Sie dieses nach Ablauf des Mietvertra­gs zurück an Ihren Anbieter schicken. In der Regel wird mit Ihrer Kündigung ein Standardpr­ozess angestoßen, und Sie erhalten eine Vorgangsnu­mmer und eine Adresse, an welche Sie die Hardware senden sollen. Nutzen Sie in einem solchen Fall immer einen versichert­en Versand mit Trackingnu­mmer. Damit können Sie den Versand nachweisen und bleiben im Fall eines Verlusts nicht auf den Kosten für das Gerät sitzen.

Vor allem bei älteren Verträgen gab es den Router als kostenlose Dreingabe zum Vertrag dazu. Damit gehört Ihnen das Gerät nach Ablauf der ersten 24 Monate automatisc­h, und Sie dürfen ihn behalten.

Haben Sie einen Mobilfunkv­ertrag mit Miethandy oder Finanzieru­ng gekündigt, und diese Kündigung wird akzeptiert, erhalten Sie von Ihrem Anbieter in der Regel zeitnah eine Mitteilung, wie Sie mit dem Gerät verfahren sollen. Bewahren Sie das Gerät in der Zwischenze­it sicher auf.

Übersicht: Verträge und Kündigungs­fristen im Blick

Mit steigender Anzahl von Verträgen wird es immer schwierige­r, deren Laufzeiten im Blick zu behalten und den besten Ausstiegsz­eitpunkt nicht zu verpassen. Am einfachste­n ist ein einfacher Eintrag in Ihren Tageskalen­der mit einer automatisc­hen Erinnerung. Alternativ dazu bieten Ihnen Dienstleis­ter wie Aboalarm auch eine entspreche­nde Erinnerung­sfunktion an. Sie erhalten dann per E-mail eine Nachricht, wann welcher Vertrag zur Kündigung ansteht.

Falls es Ihnen zu aufwendig sein sollte, alle Verträge zu ermitteln und manuell zu pflegen, können Sie ebenfalls den Service von Aboalarm nutzen. Dazu müssen Sie allerdings dem Dienst einmalig Zugriff auf Ihr Online-bankkonto gewähren. Damit werden automatisi­ert all Ihre Zahlungen analysiert. Findet der Dienst wiederkehr­ende Zahlungen wird ein Vertrag vermutet, den Sie in eine Liste übernehmen und mit einem Enddatum versehen können.

Fazit: Rechtzeiti­ge Kündigung ist das A und O

Das Kündigen von Verträgen funktionie­rt in der Regel problemlos, wenn Sie die Fristen, die Ihnen der Anbieter auferlegt hat, im Auge behalten. Bei Schwierigk­eiten helfen eine gute schriftlic­he Dokumentat­ion der Lage und die Kommunikat­ion mit Ihrem Anbieter. In Zeiten von sozialen Netzwerken sind alle Beteiligte­n am Ende um ihren guten Ruf und ihre Kundenfreu­ndlichkeit bemüht.

 ??  ?? Sollte es Probleme geben, wenden Sie sich an den Kundensupp­ort Ihres Anbieters. Die meisten haben inzwischen sogar eine virtuelle Niederlass­ung in den sozialen Netzwerken.
Sollte es Probleme geben, wenden Sie sich an den Kundensupp­ort Ihres Anbieters. Die meisten haben inzwischen sogar eine virtuelle Niederlass­ung in den sozialen Netzwerken.
 ??  ?? Ein Musterschr­eiben für eine außerorden­tliche Kündigung finden Sie auf der Website des Verbrauche­ranwalts Thomas Hollweck.
Ein Musterschr­eiben für eine außerorden­tliche Kündigung finden Sie auf der Website des Verbrauche­ranwalts Thomas Hollweck.
 ??  ?? Mit dem Onlinedien­st Aboalarm können Sie die Kündigung sogar per App verschicke­n. Für eine Kündigung sind nur wenige Informatio­nen notwendig, etwa die Rufnummer oder Ihre Kundennumm­er.
Mit dem Onlinedien­st Aboalarm können Sie die Kündigung sogar per App verschicke­n. Für eine Kündigung sind nur wenige Informatio­nen notwendig, etwa die Rufnummer oder Ihre Kundennumm­er.
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 ??  ?? Eine gute Unterstütz­ung bei einer Kündigung bietet der Onlinedien­st Aboalarm.
Eine gute Unterstütz­ung bei einer Kündigung bietet der Onlinedien­st Aboalarm.
 ??  ?? Für viele Anbieter bietet Aboalarm eine Kündigungs­garantie. Diese springt ein und übernimmt Ihre Zusatzkost­en, wenn bei der Kündigung etwas schief läuft.
Für viele Anbieter bietet Aboalarm eine Kündigungs­garantie. Diese springt ein und übernimmt Ihre Zusatzkost­en, wenn bei der Kündigung etwas schief läuft.
 ??  ?? Nutzen Sie für eine Kündigung am besten ein Einschreib­en mit Rückschein.
Nutzen Sie für eine Kündigung am besten ein Einschreib­en mit Rückschein.
 ??  ?? Die Laufzeit Ihres Vertrags, egal, ob DSL oder Mobilfunk, lässt sich bei vielen Anbietern einfach über Ihr persönlich­es Kundenport­al ermitteln.
Die Laufzeit Ihres Vertrags, egal, ob DSL oder Mobilfunk, lässt sich bei vielen Anbietern einfach über Ihr persönlich­es Kundenport­al ermitteln.
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 ??  ?? Die Anbieter haben in ihren Verträgen immer konkret geregelt, in welcher Form eine Kündigung zu erfolgen hat.
Die Anbieter haben in ihren Verträgen immer konkret geregelt, in welcher Form eine Kündigung zu erfolgen hat.

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