Provider mit falschen Roaming-gebühren für Lte-nutzung
EIGENTLICH SOLLEN ZWEI Einstellungen im Smartphone genau das verhindern: nämlich, dass die Mobilfunkrechnung nach einem Auslandsaufenthalt plötzlich unerwartet hohe Kosten aufweist, die durch Roaming-gebühren verursacht wurden. Hierzu lässt sich entweder nur das Daten-roaming oder gleich die gesamte mobile Internetnutzung abstellen. Dennoch treten immer wieder Fälle auf, in denen die Provider zurückgekehrten Urlaubern sowie Geschäftsleuten derartige Gebühren berechnen, obwohl die Betroffenen zuvor ganz sicher die beschriebenen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen hatten.
Hintergrund dieses inzwischen als „Geister-roaming“bezeichneten Phänomens ist, dass selbst beim normalen Telefonieren mit Lte-fähigen Handys im herkömmlichen 2G- und 3G-netz kleine Datenpakete verschickt werden. Je nach Taktung des benutzten Tarifs summieren sie sich, mitunter wird je nach Tarif auch automatisch – jedoch vom Nutzer ungewollt – sogar eine Tages-flatrate gebucht. Technisch gelöst ist diese Problematik von Seiten der Provider her nach wie vor nicht. Um sicher zu gehen, nicht selbst betroffen zu sein, schalten Sie im Ausland zusätzlich die LTE- beziehungsweise 4G-option aus. Unter Android gehen Sie hierzu auf „Einstellungen (-> Mehr) -> Mobilfunknetze -> Bevorzugter Netztyp“. Hier setzen Sie die Voreinstellung von „4G“oder „LTE“auf die Option „3G“.
Alle anderen Nutzer sollten nach der Rückkehr ihre Mobilfunkrechnung genau kontrollieren und gegebenenfalls bei ihrem Provider reklamieren – denen ist das Geister-roaming inzwischen bekannt. Alle, die einen Prepaid-tarif verwenden, sollten ebenfalls später die aufgelaufenen Gebühren über die Onlinerechnung oder den Einzelverbindungsnachweis überprüfen. Meist muss man sich dazu im Internet mittels Telefonnummer beziehungsweise E-mail und Passwort einloggen.
Zum Schluss noch eine gute Nachricht: Zumindest innerhalb der EU sind Roaming-gebühren seit Mitte Juni ohnedies hinfällig. –psm