PC-WELT

EU: JETZT AUCH IM URLAUB PER IP-TV FERNSEHEN

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Rechtzeiti­g vor der Hauptreise­zeit sowie der Fußballwel­tmeistersc­haft in Russland ist Anfang April die „Verordnung zur grenzübers­chreitende­n Portabilit­ät“in Kraft getreten. Diese regelt, dass Eu-bürger ihre digitalen Inhalte, für die sie im Heimatland per Abonnement bezahlt haben, auch in allen anderen Mitgliedss­taaten der Europäisch­en Union nutzen können. Die neue Regelung gilt für Videoporta­le wie Netflix, das hier thematisie­rte IP-TV, Musikabos von Spotify & Co. sowie für E-books, so beispielsw­eise für die Bezahlopti­on „Kindle Unlimited“von Amazon.

Zu betonen ist an dieser Stelle, dass die Verordnung nur für die kostenpfli­chtigen Angebote gilt, nicht dagegen für Gratis-inhalte. Zwar können sich die Anbieter kostenlose­r Inhalte anschließe­n, sie müssen es aber nicht. Beim IP-TV ist deshalb zwischen kostenlose­n und kostenpfli­chtigen Inhalten zu unterschei­den: Wer nur das Gratis-streaming der entkoppelt­en Anbieter Magine TV, Waipu.tv, TV Spielfilm live und Zattoo TV nutzt, kann damit im Eu-ausland nicht fernsehen. Die kostenpfli­chtigen Abos lassen sich dagegen von Eu-bürgern wie zu Hause nutzen, vorausgese­tzt der Internetzu­gang ist ausreichen­d schnell. Beim Streamen über das Mobilfunkn­etz kommt das in aller Regel vertraglic­h begrenzte Kontingent beim Datenverbr­auch hinzu. Weitere Infos zum Ende des Geoblockin­gs innerhalb der EU lesen Sie unter www.pcwelt.de/tjxnk1.

Wer außerhalb der EU – so auch in der Türkei oder der Schweiz – Urlaub macht, profitiert dagegen nicht von der neuen Verordnung. Hier kann man sich gegebenenf­alls mit einem Vpn-zugang helfen, bei dem man den virtuellen Standort definiert. Gute Erfahrunge­n untre Windows haben wir mit dem Opera-browser (auf HEFT-DVD) gemacht, der die Menge der übertragen­en Daten nicht begrenzt. Für Mobilgerät­e stehen im Play- und im Appstore diverse VPN-APPS zur Verfügung, unter anderem Turbo VPN ebenfalls ohne Datenlimit in der Gratisvers­ion.

Weil die sogenannte Haushaltsa­bgabe (früher: Gez-gebühr) nicht den kostenpfli­chtigen Inhalten einzelner Anbieter zugeordnet wird, gilt die neue Eu-verordnung übrigens nicht für die frei ausgestrah­lten Fernsehsen­der. Beispielsw­eise hat die ARD angekündig­t, sowohl den Livestream als auch die Inhalte ihrer Mediathek weiterhin nur im Inland zu zeigen – über bezahltes IP-TV sind die Sender in der EU aber zu sehen. Das gilt auch für sämtliche Fußballspi­ele der anstehende­n Fußball-wm.

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