EU: JETZT AUCH IM URLAUB PER IP-TV FERNSEHEN
Rechtzeitig vor der Hauptreisezeit sowie der Fußballweltmeisterschaft in Russland ist Anfang April die „Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität“in Kraft getreten. Diese regelt, dass Eu-bürger ihre digitalen Inhalte, für die sie im Heimatland per Abonnement bezahlt haben, auch in allen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nutzen können. Die neue Regelung gilt für Videoportale wie Netflix, das hier thematisierte IP-TV, Musikabos von Spotify & Co. sowie für E-books, so beispielsweise für die Bezahloption „Kindle Unlimited“von Amazon.
Zu betonen ist an dieser Stelle, dass die Verordnung nur für die kostenpflichtigen Angebote gilt, nicht dagegen für Gratis-inhalte. Zwar können sich die Anbieter kostenloser Inhalte anschließen, sie müssen es aber nicht. Beim IP-TV ist deshalb zwischen kostenlosen und kostenpflichtigen Inhalten zu unterscheiden: Wer nur das Gratis-streaming der entkoppelten Anbieter Magine TV, Waipu.tv, TV Spielfilm live und Zattoo TV nutzt, kann damit im Eu-ausland nicht fernsehen. Die kostenpflichtigen Abos lassen sich dagegen von Eu-bürgern wie zu Hause nutzen, vorausgesetzt der Internetzugang ist ausreichend schnell. Beim Streamen über das Mobilfunknetz kommt das in aller Regel vertraglich begrenzte Kontingent beim Datenverbrauch hinzu. Weitere Infos zum Ende des Geoblockings innerhalb der EU lesen Sie unter www.pcwelt.de/tjxnk1.
Wer außerhalb der EU – so auch in der Türkei oder der Schweiz – Urlaub macht, profitiert dagegen nicht von der neuen Verordnung. Hier kann man sich gegebenenfalls mit einem Vpn-zugang helfen, bei dem man den virtuellen Standort definiert. Gute Erfahrungen untre Windows haben wir mit dem Opera-browser (auf HEFT-DVD) gemacht, der die Menge der übertragenen Daten nicht begrenzt. Für Mobilgeräte stehen im Play- und im Appstore diverse VPN-APPS zur Verfügung, unter anderem Turbo VPN ebenfalls ohne Datenlimit in der Gratisversion.
Weil die sogenannte Haushaltsabgabe (früher: Gez-gebühr) nicht den kostenpflichtigen Inhalten einzelner Anbieter zugeordnet wird, gilt die neue Eu-verordnung übrigens nicht für die frei ausgestrahlten Fernsehsender. Beispielsweise hat die ARD angekündigt, sowohl den Livestream als auch die Inhalte ihrer Mediathek weiterhin nur im Inland zu zeigen – über bezahltes IP-TV sind die Sender in der EU aber zu sehen. Das gilt auch für sämtliche Fußballspiele der anstehenden Fußball-wm.