Die Gesetzeslage für Dashcams
Wer als Autofahrer in einen Unfall verwickelt ist, hat oft Schwierigkeiten, den genauen Tathergang zu belegen. Abhilfe kann hier eine sogenannte Dashcam schaffen, eine kleine Kamera, die an der Windschutzscheide befestigt wird und die die Fahrt aufzeichnet. Laut einem Gerichtsurteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 durch den VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ist es auch erlaubt, ein Dashcamvideo als Beweismittel vor Gericht zu verwenden. Allerdings ist beim Einsatz einer solchen Kamera einiges zu beachten, denn eine Videoaufzeichnung ohne Grund und vor allem ohne Einwilligung der anderen Autofahrer ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig. „Eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung“sei dagegen erlaubt. Möchten Sie also eine Dashcam in Ihrem Auto betreiben, sollten Sie darauf achten, dass diese nur kurze Clips aufzeichnet und diese durch neue Aufnahmen permanent überschreibt (Loopfunktion). Alternativ kann eine Kamera auch über einen Sensor verfügen, der die Aufnahme bei Bedarf startet – etwa bei scharfem Bremsen. -vo