STUDIE: KAUM INDIVIDUALISIERTE PREISE
In einer weiteren Studie untersuchte die Verbraucherzentrale Brandenburg sogenannte „individualisierte Preise“. Der Ausdruck bezeichnet unterschiedliche Preise für das gleiche Produkt beim gleichen Onlinehändler, wenn man die Shopseite von verschiedenen Standorten oder unterschiedlichen Endgeräten aufruft. Um das Thema ranken sich viele Gerüchte, wie etwa dass Händler mehr von Kunden mit AppleGeräten verlangen als von anderen. Belastbare Fakten gab es bisher aber kaum.
Die neue Untersuchung (www.pcwelt.de/grazuc) kommt nun zu einem klaren Ergebnis: Bei der überwiegenden Mehrheit der untersuchten Händler konnte keine individualisierte Preissetzung nachgewiesen werden.
So gab es bei lediglich zwei der überprüften 16 Shops Preisdifferenzen über den Standort. Auch Unterschiede je nach Endgerät zeigten sich nur vereinzelt, darüber hinaus waren die Preise beim Aufrufen über ein iphone oder ipad tendenziell kleiner! Die These, dass iosnutzer als zahlungskräftigere Kundengruppe einen höheren Preis sehen, kann also nicht bestätigt werden. Auch wir konnten bei unseren Stichproben auf verschiedenen Plattformen (Android, ipad, Mac, Linux und Windows) keine Preisunterschiede feststellen.
Sehr wohl aber unterscheiden sich die Preise zwischen IOS und den übrigen Plattformen beim Musikstreaming. Der Grund ist, dass die Dienste bei Inappkäufen auf iphone und ipad 30 Prozent des Umsatzes an Apple zahlen müssen – und einige Anbieter geben diese Gebühren an ihre Kunden weiter. Marktführer Spotify bietet Neukunden das Bezahlabo auf Mobilgeräten von Apple deshalb gar nicht mehr an (www.pcwelt.de/vngdqn). Nutzer anderer Streamingdienste sollten ihr Musikabo am Desktoprechner, Notebook oder Androidtelefon abschließen, nutzen lässt es sich danach auch auf dem iphone und ipad.