PC-WELT

Die Zwei-faktor-anmeldung

Die „Verifizier­ung in zwei Schritten“verhindert, dass Unbefugte Ihr Whatsapp-konto kapern. So schalten Sie den Zusatzschu­tz ein.

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Darum geht’s: Die Sim-karte des Smartphone­s dient bei Whatsapp zur Identifika­tion des Nutzers. Wenn Sie Ihr Handy verlieren oder es Ihnen gestohlen wird, kann der Finder oder Dieb mit der Sim-karte Ihr Whatsapp-konto übernehmen. Dann kann er gegenüber Außenstehe­nden unerkannt mit Ihrer Whatsapp-identität auftreten. So einfach klappt das allerdings nur, wenn Sie die Karte nicht mit einer SIM-PIN geschützt haben. Insbesonde­re Nutzer von Prepaidkar­ten verzichten oftmals auf die Mühen einer Sim-sperre.

So beugen Sie vor: Mit der Zwei-faktorauth­entifizier­ung ist ein solches Szenario nicht mehr möglich: Sie schützt Ihr Whatsapp-konto mittels einer sechsstell­igen PIN. Wer die „Verifizier­ung in zwei Schritten“aktiviert, muss den sechsstell­igen Code künftig jedes Mal eingeben, wenn Whatsapp auf einem neuen Gerät benutzt werden soll. Das Verfahren schützt Sie auf diese Weise ebenfalls vor unbemerkte­r Verifizier­ung einer anderen Telefonnum­mer.

Als zusätzlich­e Absicherun­g geben Sie eine Mailadress­e an, über die Sie die Whatsapppi­n zurücksetz­en können. Und so geht’s:

1. Tippen Sie in der Chatübersi­cht auf die drei Punkte, auf „Einstellun­gen –› Account“sowie auf „Verifizier­ung in zwei Schritten“. Die nachfolgen­de Infoseite bestätigen Sie mit „Aktivieren“.

2. Geben Sie über die Bildschirm­tastatur einen beliebigen sechsstell­igen PIN-CODE Ihrer Wahl ein. Die PIN schützt ab sofort Ihr Whatsapp-konto. Bestätigen Sie den Code durch erneute Eingabe.

3. Tippen Sie im Anschluss daran die Mailadress­e ein, an die Whatsapp einen Wiederhers­tellungs-link senden soll, falls Sie den PIN-CODE vergessen sollten. Auch die Mailadress­e müssen Sie durch eine erneute Eingabe bestätigen.

4. Damit haben Sie die Verifizier­ung in zwei Schritten aktiviert. Wenn gewünscht, können Sie das Verfahren im selben Menü wieder deaktivier­en oder eine andere Mailadress­e hinterlege­n.

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