Urheberrecht: Streit um Artikel 13
Die Europäische Union regelt das Urheberrecht im Netz neu. Nach kontroversen Debatten hat das Eu-parlament Ende März mit klarer Mehrheit die Reform gebilligt, die die Rechteinhaber zukünftig angemessen entlohnen soll. Die Kritiker dagegen sprechen von Zen
Mit Kampagnen wie „Stoppt die Zensurmaschine“oder „Rettet das Internet“sorgten die Gegner der Eu-urheberrechtsreform in den vergangenen Wochen für viel Aufmerksamkeit. Völlig in den Hintergrund trat jedoch, worum es in der Sache inhaltlich eigentlich geht.
Wer im Internet urheberrechtlich geschützte Inhalte veröffentlicht, muss dafür zuvor die Genehmigung des Inhabers der Rechte einholen. Tut er das nicht, haftet er für Verstöße. Insbesondere auf Onlineplattformen wie Facebook, Twitter und Youtube wird jedoch ganz offensichtlich massenhaft gegen diese Recht verstoßen: Nutzer geben dort einfach so fremde Bilder, Videos, Musik, Livestreams und Texte weiter, ohne dass die damit verbundenen Verstöße verfolgt würden. Den Rechteinhabern – also Musikern, Filmemachern, Autoren, Fotografen und Verlagen – entgehen dadurch geschätzt hunderte Millionen Euro jährlich. Die Plattformen ihrerseits unternehmen dagegen – außer bei Musikinhalten – bisher wenig. Weniger Seitenbesuche würden ja ihren geschäftlichen Erfolg mindern.
Neue Haftung beim Urheberrecht wie schon für Amazon und Ebay
Genau so agieren seit Jahren Amazon, Ebay & Co.: Bislang gingen sie kaum gegen die vielen Händler aus Fernost vor, die Ware über ihre Portale verkauften, ohne dafür Umsatzsteuer abzuführen. Das will der Staat mit einem neuen Gesetz unterbinden, das in diesem Jahr schrittweise in Kraft tritt und das die Marktplätze für nicht gezahlte Steuern in Haftung nimmt. Ganz analog will die EU beim Urheberrecht vorgehen. Auch hier sollen für Verstöße künftig die Plattformen geradestehen, die mit nutzergeneriertem Content ihr Geld verdienen. So sieht es der umstrittene Artikel 13 der Eu-urheberrechtsnovelle (www.pcwelt.de/r649fv) vor, die das Europaparlament Ende März mit einer Mehrheit von 348 Ja- gegenüber 274 Nein-stimmen verabschiedet hat. Demzufolge müssen die Onlineportale die Urheberrechte entweder im Vorfeld über Lizenzvereinbarungen oder über andere geeignete Maßnahmen sicherstellen.
Das aber ist nicht einfach, denn es lässt sich schon aufgrund der Masse an Uploads nur automatisiert bewerkstelligen. Solche „Upload-filter“aber funktionierten in der Praxis nicht zufriedenstellend, weil sie legale Zitate, Parodien und Satire nicht als solche erkennen und deshalb auch unbedenkliche Inhalte blockieren würden, argumentieren die Reformkritiker. Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit wären die Folge, deshalb der Zensurvorwurf und die Furcht vom „Ende des freien Internets“. Zudem koste die Entwicklung solcher Filter so viel Geld, dass sie sich nur die großen Player leisten könnten. Das wiederum stärke deren Marktmacht weiter. Beide Seiten, Befürworter und Gegner der Urheberrechtsnovelle, verfolgen also durchaus berechtigte Anliegen und Interessen.
Nun muss noch der EU-RAT der Richtline zustimmen. Die einzelnen Regierungen haben dann zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationale Gesetze – und dabei einen gewissen Interpretationsspielraum.