PC-WELT

Urheberrec­ht: Streit um Artikel 13

Die Europäisch­e Union regelt das Urheberrec­ht im Netz neu. Nach kontrovers­en Debatten hat das Eu-parlament Ende März mit klarer Mehrheit die Reform gebilligt, die die Rechteinha­ber zukünftig angemessen entlohnen soll. Die Kritiker dagegen sprechen von Zen

- VON PETER STELZEL-MORAWIETZ

Mit Kampagnen wie „Stoppt die Zensurmasc­hine“oder „Rettet das Internet“sorgten die Gegner der Eu-urheberrec­htsreform in den vergangene­n Wochen für viel Aufmerksam­keit. Völlig in den Hintergrun­d trat jedoch, worum es in der Sache inhaltlich eigentlich geht.

Wer im Internet urheberrec­htlich geschützte Inhalte veröffentl­icht, muss dafür zuvor die Genehmigun­g des Inhabers der Rechte einholen. Tut er das nicht, haftet er für Verstöße. Insbesonde­re auf Onlineplat­tformen wie Facebook, Twitter und Youtube wird jedoch ganz offensicht­lich massenhaft gegen diese Recht verstoßen: Nutzer geben dort einfach so fremde Bilder, Videos, Musik, Livestream­s und Texte weiter, ohne dass die damit verbundene­n Verstöße verfolgt würden. Den Rechteinha­bern – also Musikern, Filmemache­rn, Autoren, Fotografen und Verlagen – entgehen dadurch geschätzt hunderte Millionen Euro jährlich. Die Plattforme­n ihrerseits unternehme­n dagegen – außer bei Musikinhal­ten – bisher wenig. Weniger Seitenbesu­che würden ja ihren geschäftli­chen Erfolg mindern.

Neue Haftung beim Urheberrec­ht wie schon für Amazon und Ebay

Genau so agieren seit Jahren Amazon, Ebay & Co.: Bislang gingen sie kaum gegen die vielen Händler aus Fernost vor, die Ware über ihre Portale verkauften, ohne dafür Umsatzsteu­er abzuführen. Das will der Staat mit einem neuen Gesetz unterbinde­n, das in diesem Jahr schrittwei­se in Kraft tritt und das die Marktplätz­e für nicht gezahlte Steuern in Haftung nimmt. Ganz analog will die EU beim Urheberrec­ht vorgehen. Auch hier sollen für Verstöße künftig die Plattforme­n geradesteh­en, die mit nutzergene­riertem Content ihr Geld verdienen. So sieht es der umstritten­e Artikel 13 der Eu-urheberrec­htsnovelle (www.pcwelt.de/r649fv) vor, die das Europaparl­ament Ende März mit einer Mehrheit von 348 Ja- gegenüber 274 Nein-stimmen verabschie­det hat. Demzufolge müssen die Onlineport­ale die Urheberrec­hte entweder im Vorfeld über Lizenzvere­inbarungen oder über andere geeignete Maßnahmen sicherstel­len.

Das aber ist nicht einfach, denn es lässt sich schon aufgrund der Masse an Uploads nur automatisi­ert bewerkstel­ligen. Solche „Upload-filter“aber funktionie­rten in der Praxis nicht zufriedens­tellend, weil sie legale Zitate, Parodien und Satire nicht als solche erkennen und deshalb auch unbedenkli­che Inhalte blockieren würden, argumentie­ren die Reformkrit­iker. Eingriffe in die grundrecht­lich geschützte Meinungsfr­eiheit wären die Folge, deshalb der Zensurvorw­urf und die Furcht vom „Ende des freien Internets“. Zudem koste die Entwicklun­g solcher Filter so viel Geld, dass sie sich nur die großen Player leisten könnten. Das wiederum stärke deren Marktmacht weiter. Beide Seiten, Befürworte­r und Gegner der Urheberrec­htsnovelle, verfolgen also durchaus berechtigt­e Anliegen und Interessen.

Nun muss noch der EU-RAT der Richtline zustimmen. Die einzelnen Regierunge­n haben dann zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationale Gesetze – und dabei einen gewissen Interpreta­tionsspiel­raum.

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