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Online-bestellung­en: Was darf der Paketzuste­ller und was nicht?

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Die Onlinebest­ellung und -bezahlung sind meist schnell erledigt, schwierige­r ist mitunter die Zustellung des Pakets. Trusted Shops, Dienstleis­ter für Onlineshop­s und Herausgebe­r eines Gütesiegel­s, hat die wichtigste­n Rechte und Pflichten zusammenge­stellt, was der Paketzuste­ller darf und wer bei einem Verlust der Sendung haftet. Darf das Paket beim Nachbarn abgegeben werden? Viele Paketdiens­tleister behalten sich in ihren AGBS das Recht einer sogenannte­n Ersatzzust­ellung vor, allerdings sind diese Klauseln zum größten Teil unwirksam. Wenn Sie nicht möchten, dass ein Paket beim Nachbarn abgegeben wird, können Sie das schon dem Onlinehänd­ler mitteilen, beispielsw­eise im Kommentarf­eld bei der Bestellung. Der Händler kann dann beim Zusteller die Option „eigenhändi­g“für die persönlich­e Zustellung zubuchen.

Was kann man tun, wenn ein unbekannte­r Nachbar das Paket nicht abliefert? Sofern Sie bei der Bestellung den Nachbarn nicht als empfangsbe­rechtigt angegeben haben, wenden Sie sich immer zuerst an den Händler. Dieser ist für den korrekten Erhalt der Ware verantwort­lich. Unterschlä­gt der (unbekannte) Nachbar die Sendung, ist der Händler verpflicht­et, Ihnen den Kaufpreis zu erstatten. Er ist aber nicht verpflicht­et, das bestellte Produkt noch einmal zu liefern.

Darf der Zusteller ein Paket einfach vor die Haustür legen? Es gibt sogenannte Garagenver­träge oder Abstellgen­ehmigungen. Bei diesen vereinbart der Zusteller mit dem Empfänger einen Ort, an dem das Paket ausdrückli­ch abgelegt werden darf. Eine Genehmigun­g, die Sendung einfach vor der Tür abzulegen, findet sich nicht in den AGB der Zusteller und ist somit nicht erlaubt! Und wenn es doch vor die Haustür gelegt, dann aber geklaut wird? Der Händler ist auch hier wieder Ihr Ansprechpa­rtner. Geht ein Paket verloren, muss der Händler den Kaufpreis erstatten, auch wenn eine unbekannte Person das „zugestellt­e“Paket entwendet hat, das der Zusteller einfach vor der Tür abgelegt hat.

Was sollte man tun, wenn mein Paket beschädigt ankommt? Der Einfachhei­t halber sollte man eine offensicht­liche Beschädigu­ng direkt vom Zusteller vermerken lassen. Hat das verpackte Produkt dagegen einen Schaden erlitten, sieht man dies oft erst nach dem Auspacken. Hier gilt die gesetzlich­e Gewährleis­tungsfrist von zwei Jahren gegenüber dem Onlineshop. Händler-agb mit dem Inhalt, dass der Verbrauche­r Mängel innerhalb einer gewissen Zeit anzeigen muss, sind fast immer unwirksam.

Was kann man tun, wenn das Paket auf dem Postweg verloren geht? Wenden Sie sich auch hier an den Händler. Da dieser die sogenannte Transportg­efahr trägt, ist er zur Erstattung des Kaufpreise­s verpflicht­et. Er darf Sie zudem nicht auf die komplizier­ten Nachforsch­ungsaufträ­ge der Zustelldie­nste zu verweisen. Sofern Sie die Ware noch nicht bezahlt haben, müssen Sie gar nichts tun, wenn die Ware beim Transport verloren ging.

Wann gilt ein Paket als übergeben? Die Übergabe ist damit erfüllt, dass der Käufer den Kaufgegens­tand in seinen Händen hält. Die Benachrich­tigungskar­te im Briefkaste­n – oder auch die Abgabe des Pakets beim Nachbarn – bewirkt im Regelfall noch nicht, dass der Kunde den Besitz an der Sache erlangt hat.

Dies ist auch für die zweiwöchig­e Widerrufsf­rist von Bedeutung, denn Voraussetz­ung für den Fristbegin­n ist der Erhalt der Ware. Die 14 Tage starten also erst, wenn man das Paket in der Filiale abgeholt hat, nicht aber bereits mit dem Einwurf der Benachrich­tigungskar­te. Und wenn das Retourpake­t verloren geht? Geht das Paket nach dem Widerruf unterwegs zurück zum Händler verloren oder wird beschädigt, erhalten Sie trotzdem ihren Kaufpreis zurück und müssen keinen Ersatz leisten.

Allerdings sind Verbrauche­r in einem solchen Fall in der Pflicht, die korrekte Absendung auch nachzuweis­en, zum Beispiel mittels eines Zeugen oder über den Versandbel­eg. Außerdem ist man verpflicht­et, die Ware in geeigneter Weise zu verpacken. So trifft Sie zum Beispiel eine Mitschuld und die Verpflicht­ung zu Schadeners­atz, wenn Sie zerbrechli­che Gegenständ­e ohne ausreichen­den Schutz verschicke­n.

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Ist man nicht zu Hause, geben die Zusteller Pakete häufig bei Nachbarn ab. Das ist praktisch und deshalb ohne Risiko, weil der Onlineshop die Transportg­efahr trägt.

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