Online-bestellungen: Was darf der Paketzusteller und was nicht?
Die Onlinebestellung und -bezahlung sind meist schnell erledigt, schwieriger ist mitunter die Zustellung des Pakets. Trusted Shops, Dienstleister für Onlineshops und Herausgeber eines Gütesiegels, hat die wichtigsten Rechte und Pflichten zusammengestellt, was der Paketzusteller darf und wer bei einem Verlust der Sendung haftet. Darf das Paket beim Nachbarn abgegeben werden? Viele Paketdienstleister behalten sich in ihren AGBS das Recht einer sogenannten Ersatzzustellung vor, allerdings sind diese Klauseln zum größten Teil unwirksam. Wenn Sie nicht möchten, dass ein Paket beim Nachbarn abgegeben wird, können Sie das schon dem Onlinehändler mitteilen, beispielsweise im Kommentarfeld bei der Bestellung. Der Händler kann dann beim Zusteller die Option „eigenhändig“für die persönliche Zustellung zubuchen.
Was kann man tun, wenn ein unbekannter Nachbar das Paket nicht abliefert? Sofern Sie bei der Bestellung den Nachbarn nicht als empfangsberechtigt angegeben haben, wenden Sie sich immer zuerst an den Händler. Dieser ist für den korrekten Erhalt der Ware verantwortlich. Unterschlägt der (unbekannte) Nachbar die Sendung, ist der Händler verpflichtet, Ihnen den Kaufpreis zu erstatten. Er ist aber nicht verpflichtet, das bestellte Produkt noch einmal zu liefern.
Darf der Zusteller ein Paket einfach vor die Haustür legen? Es gibt sogenannte Garagenverträge oder Abstellgenehmigungen. Bei diesen vereinbart der Zusteller mit dem Empfänger einen Ort, an dem das Paket ausdrücklich abgelegt werden darf. Eine Genehmigung, die Sendung einfach vor der Tür abzulegen, findet sich nicht in den AGB der Zusteller und ist somit nicht erlaubt! Und wenn es doch vor die Haustür gelegt, dann aber geklaut wird? Der Händler ist auch hier wieder Ihr Ansprechpartner. Geht ein Paket verloren, muss der Händler den Kaufpreis erstatten, auch wenn eine unbekannte Person das „zugestellte“Paket entwendet hat, das der Zusteller einfach vor der Tür abgelegt hat.
Was sollte man tun, wenn mein Paket beschädigt ankommt? Der Einfachheit halber sollte man eine offensichtliche Beschädigung direkt vom Zusteller vermerken lassen. Hat das verpackte Produkt dagegen einen Schaden erlitten, sieht man dies oft erst nach dem Auspacken. Hier gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gegenüber dem Onlineshop. Händler-agb mit dem Inhalt, dass der Verbraucher Mängel innerhalb einer gewissen Zeit anzeigen muss, sind fast immer unwirksam.
Was kann man tun, wenn das Paket auf dem Postweg verloren geht? Wenden Sie sich auch hier an den Händler. Da dieser die sogenannte Transportgefahr trägt, ist er zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet. Er darf Sie zudem nicht auf die komplizierten Nachforschungsaufträge der Zustelldienste zu verweisen. Sofern Sie die Ware noch nicht bezahlt haben, müssen Sie gar nichts tun, wenn die Ware beim Transport verloren ging.
Wann gilt ein Paket als übergeben? Die Übergabe ist damit erfüllt, dass der Käufer den Kaufgegenstand in seinen Händen hält. Die Benachrichtigungskarte im Briefkasten – oder auch die Abgabe des Pakets beim Nachbarn – bewirkt im Regelfall noch nicht, dass der Kunde den Besitz an der Sache erlangt hat.
Dies ist auch für die zweiwöchige Widerrufsfrist von Bedeutung, denn Voraussetzung für den Fristbeginn ist der Erhalt der Ware. Die 14 Tage starten also erst, wenn man das Paket in der Filiale abgeholt hat, nicht aber bereits mit dem Einwurf der Benachrichtigungskarte. Und wenn das Retourpaket verloren geht? Geht das Paket nach dem Widerruf unterwegs zurück zum Händler verloren oder wird beschädigt, erhalten Sie trotzdem ihren Kaufpreis zurück und müssen keinen Ersatz leisten.
Allerdings sind Verbraucher in einem solchen Fall in der Pflicht, die korrekte Absendung auch nachzuweisen, zum Beispiel mittels eines Zeugen oder über den Versandbeleg. Außerdem ist man verpflichtet, die Ware in geeigneter Weise zu verpacken. So trifft Sie zum Beispiel eine Mitschuld und die Verpflichtung zu Schadenersatz, wenn Sie zerbrechliche Gegenstände ohne ausreichenden Schutz verschicken.