PC-WELT

Neue Software

WISO Steuer-sparbuch – und mehr

- GETESTET VON BJÖRN LORENZ

23 Millionen Bürger reichen ihre Steuererkl­ärung online ein. Viele davon nutzen hierfür Steuerprog­ramme für den PC. Marktführe­r ist das WISO Steuer-sparbuch mit seiner über Jahre perfektion­ierten Benutzerfü­hrung. Die Funktionsw­eise ist schnell erklärt: Nach der Installati­on begleitet die Software in der Version 2020 den Nutzer durch den Steuerparc­ours und fragt alle relevanten Daten ab. Damit das Interview nicht unnötig lange dauert, kann man die relevanten Bereiche vorab auswählen. Der Interviewm­odus ist zwar kleinteili­g, sorgt aber dafür, dass man nichts vergisst.

Sind alle Daten eingegeben, prüft der Plausibili­tätscheck die Angaben, bevor die Erklärung ans Finanzamt geht. Wer seine Mailadress­e hinzufügt, kann den Steuerbesc­heid später über die Software herunterla­den und das eigene Ergebnis mit der Berechnung der Finanzbehö­rde vergleiche­n. So sind nicht nur Abweichung­en schnell zu erkennen, die Software bietet hierzu auch gleich den passenden Einspruch an. Ausgesproc­hen einfach gelingt es, die bereits vom Finanzamt über die „Vereinfach­te Einkommens­teuererklä­rung“bereitgest­ellten Daten zu übertragen und in die Erklärung zu übernehmen.

Großer Funktionsu­mfang für mittelschw­ere Fälle

Leicht zu verstehen ist auch die Benutzerfü­hrung: Navigation links, Eingaben in der

Mitte, die Anzeige kontextbez­ogener passender Steuerhilf­en rechts. Jedes einzelne Eingabefel­d ist kommentier­t, sodass sich Verständni­sfragen schnell klären lassen. Zusätzlich hat das Steuer-sparbuch 150 Erklärvide­os an Bord – mehr als jede andere Software. Vom Funktionsu­mfang des Pakets profitiere­n vor allem Anwender mit mittelschw­ierigen Steuerfäll­en: Freiberufl­er, Kleinunter­nehmer und nebenberuf­lich Selbststän­dige können mit den mitgeliefe­rten Programmen ihr Fahrtenbuc­h führen, die EÜR erstellen oder Minijobs im Privathaus­halt erfassen. Die Ergebnisse kann man direkt in die Steuererkl­ärung importiere­n, das vermeidet Doppeleing­aben.

Am Windows-pc, Mac und auf dem Tablet einsetzbar

Über Schnittste­llen zum Onlinebank­ing, zu Vermieter- oder Buchhaltun­gslösungen lassen sich weitere Daten übernehmen. Dabei unterstütz­t das Steuer-sparbuch auch Software anderer Hersteller. Solch offene Strukturen sind bei Steuerprog­rammen sonst eher die Ausnahme. Praktisch ist auch der neue digitale Belegsamml­er Steuer-box. Damit werden während des Steuerjahr­es digitale Belege gesammelt, auch über die neue mobile Foto-app Steuer-scan. Der Inhalt der Dokumente wird anschließe­nd via OCR erkannt, über Algorithme­n in der Cloud analysiert und für die Übernahme in die Steuererkl­ärung vorbereite­t. Ungeprüft sollte man die Daten allerdings grundsätzl­ich nicht übernehmen, obgleich die Trefferquo­te im Test sehr hoch war.

Ein echtes Alleinstel­lungsmerkm­al des Steuer-sparbuchs ist die Multiplatt­formnutzun­g. Meist lässt sich eine Steuersoft­ware nur für das Betriebssy­stem verwenden, für das sie gekauft wurde. Das ist hier anders: Wer die Windows-version kauft, kann auch auf dem Mac, auf dem Tablet oder im Webbrowser arbeiten. Zusätzlich­e Kosten fallen hierfür nicht an. Das ist vor allem für jene Nutzer interessan­t, die generell mit mehreren Geräten jonglieren. Voraussetz­ung hierfür ist allerdings, dass die Steuerinfo­rmationen in die Cloud geladen werden, die Synchronis­ierung erfolgt automatisc­h im Hintergrun­d. Mit dem WISO Steuer-sparbuch lassen sich bis zu fünf Steuererkl­ärungen erstellen.

Alternativ­en: Die Steuerpake­te Taxman und Quicksteue­r von Lexware (www.lex ware.de) sowie die Steuer-spar-erklärung der Akademisch­en Arbeitsgem­einschaft (www.steuertipp­s.de) sind bei der Steuererkl­ärung ähnlich gut ausgestatt­et, besitzen aber nicht die Flexibilit­ät und Offenheit von WISO Steuer-sparbuch.

Fazit: Das WISO Steuer-sparbuch hat bei der Steuererkl­ärung derzeit zu Recht die Nase vorn, die Cloudinteg­ration und das plattformü­bergreifen­de Arbeiten überzeugen. Benutzerfü­hrung, Anwenderun­terstützun­g und Funktionsu­mfang lassen keine Wünsche offen. Nur die Reisekoste­nabrechnun­g für die EÜR ist etwas mühsam.

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Der neue Belegsamml­er Steuer-box erkennt den Inhalt der Belege und ordnet diese einer bestimmten Steuerkate­gorie zu.
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