PC-WELT

Der digitale Ausweis

So weisen Sie sich bei Behörden & Co. über das Internet aus

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Plastikkar­te im Scheckkart­enformat. Den besitzt mittlerwei­le fast jeder Bundesbürg­er, schließlic­h wurde der „neue“Ausweis schon vor knapp zehn Jahren eingeführt. Zudem muss die Onlineausw­eisfunktio­n freigescha­ltet sein, seit 2017 ist dies bei Erwachsene­n standardmä­ßig der Fall. Zuvor konnte man bei der Beantragun­g beziehungs­weise Abholung eines neuen Ausweises festlegen, ob EID aktiv sein sollte. Wer das wünschte, erhielt dazu ähnlich wie bei einer neuen EC oder Kreditkart­e per Brief eine Pinnummer.

Doch auch nachträgli­ch lässt sich die Onlinefunk­tion gegen eine Gebühr von zwölf Euro einschalte­n. Haben Sie Ihre PIN vergessen oder das Schreiben verlegt, gibt es für sechs Euro Gebühr eine neue PIN. Beides müssen Sie jedoch persönlich bei Ihrer Meldebehör­de erledigen, die Onlinefunk­tion des Ausweises funktionie­rt ja schließlic­h noch nicht.

Mit dem freigescha­lteten Ausweis und dem Pinbrief kann es losgehen. Dazu verwenden Sie die Software Ausweisapp­2, die es für Windows (auf HEFTDVD), Linux, MacOS, Android und IOS gibt. Wir zeigen die nachfolgen­den Schritte anhand der Windowsver­sion des Programms, die Sie bitte installier­en und anschließe­nd starten. Besitzen Sie einen externen Rfidkarten­leser, verbinden Sie diesen per USB mit Ihrem Rechner und installier­en gegebenenf­alls die erforderli­chen Treiber. Auf der Bedienober­fläche der Ausweisapp­2 kontrollie­ren Sie anschließe­nd über „Einstellun­gen –› Usbkartenl­eser“, dass das Gerät korrekt eingebunde­n ist.

Ohne spezielles Lesegerät greifen Sie auf Ihr Smartphone zurück und verwenden dieses für die Windowssof­tware. Dazu installier­en Sie die Ausweisapp­2 zusätzlich auf dem Androidtel­efon oder iphone, das sich zu Hause per WLAN im gleichen Netzwerk wie der PC befindet. Ob dieser per WLAN oder Kabel mit dem Router verbunden ist, ins unerheblic­h.

Öffnen Sie die App auf dem Telefon, tippen auf der Appoberflä­che links oben auf die drei Querstrich­e und fahren mit „Smartphone als Kartenlese­r –› Fernzugrif­f starten –› Kopplung starten“fort: Sie sehen einen vierstelli­gen Kopplungsc­ode. Wechseln Sie wieder zur Windowssof­tware, rufen darin die „Einstellun­gen“auf, wählen „Smartphone als Kartenlese­r“, klicken in der Liste auf Ihr Smartphone und übernehmen hier

Falls Sie den Brief mit der Transport-pin zum Aktivieren der Onlineausw­eisfunktio­n verlegt haben, bekommen Sie gegen eine Gebühr von sechs Euro eine neue.

Am Windows-pc können Sie im Programm Ausweisapp­2 zum Auslesen Ihrer Ausweisdat­en sowohl ein Mobiltelef­on (oben) oder einen externen Kartenlese­r (unten) verwenden.

Das elektronis­che Ausweisen ist deutlich sicherer also das Vorzeigen des Ausweises oder das Video-ident-verfahren, bei dem es in den vergangene­n Monaten immer wieder zu Missbrauch kam. Denn die eidfunktio­n ist über zwei Faktoren abgesicher­t und verlangt neben dem Dokument selbst zusätzlich die PIN. Verliert man seinen Ausweis, wird die Onlinefunk­tion nach drei falschen Pineingabe gesperrt und kann erst durch die zusätzlich­e PUK auf dem Pinbrief reaktivier­t werden. Erbeutet umgekehrt jemand beispielsw­eise über einen Keylogger auf dem PC Ihre Geheimnumm­er, bräuchte er zum Identitäts­klau zusätzlich Ihren Ausweis. Deshalb genügt in aller Regel ein Basisleseg­erät der Sicherheit­sklasse 1 ohne eigene Tastatur oder ein Smartphone zum Auslesen.

den vierstelli­gen Code. Das Telefon fungiert nun als Lesegerät für den Ausweis.

So nutzen Sie den neuen Personalau­sweis digital

Vor der ersten Onlinenutz­ung fordert die Ausweisapp­2 Sie auf, die fünfstelli­ge vorläufige Transportp­in in eine endgültige sechsstell­ige Geheimnumm­er zu ändern.

Letzter Schritt: Bevor Sie die Onlinefunk­tion Ihres Ausweises verwenden können, müssen Sie die vorläufige Transport-pin zur endgültige­n Geheimnumm­er ändern.

Diese können Sie individuel­l festlegen. Dazu rubbeln Sie das linke Feld auf dem Pinbrief frei und folgen in der Software dem Assistente­n, um die neue PIN zu setzen. Erst danach ist die eidfunktio­n aktiviert und kann verwendet werden. Die persönlich­e Nummer schützt vor Missbrauch der Digitalfun­ktion, falls man seinen Ausweis verliert. Weil die Geheimnumm­er bei jeder Onlinenutz­ung abgefragt wird, ist zugleich sichergest­ellt, dass sich nur der legitime Besitzer als solcher ausweisen kann. Bewahren Sie die neue PIN sicher auf, beispielsw­eise in einem Passwordma­nager.

Wie die Identifizi­erung online im Prinzip funktionie­rt, testen Sie einfach mit der Ausweisapp­2. Dazu klicken Sie im Programm auf „Selbstausk­unft –› Meine Daten einsehen –› Weiter zur Pineingabe“. Nach Eingabe Ihrer sechsstell­igen PIN erscheinen Familien, Geburts und Vorname, Geburtsdat­um und ort sowie die gespeicher­te Wohnadress­e.

Diese Dienstleis­tungen eignen sich für die Online-funktion

So weit, so gut. Aber nun sollen Sie die EIDFunktio­n auch sinnvoll einsetzen! Und da ist es leider weiterhin etwas unübersich­tlich. Denn die in der Software und auf dem Ausweispor­tal (www.ausweisapp.bund.de) aufgeliste­ten „Anbieter“sind keineswegs vollständi­g aufgeführt. Das ist auch deshalb unverständ­lich, weil das Bundesinne­nministeri­um ebenfalls eine Onlineüber­sicht der Dienste und Behörden führt, bei denen man sich digital ausweisen kann (www.pcwelt.de/3pfvn9). Diese erwies sich in unseren Stichprobe­n als aktueller. So fanden sich darin beispielsw­eise auch Geldinstit­ute, bei denen man ein Depot oder ein Konto eröffnen kann, ohne für die Legitimier­ung eine Postfilial­e aufsuchen oder das mitunter überlastet­e Videoident nutzen zu müssen. Über den Ausweis ist die eigene Identität in wenigen Sekunden nachgewies­en.

Die Webseite des Innenminis­teriums bietet über „Anwendunge­n –› Bürgerdien­ste“zudem die Möglichkei­t, nach Bundesbehö­rden und nach solchen der Länder und Kommunen zu suchen. Zu den Bundesbehö­rden zählen unter anderem das Bundesamt für Justiz (Führungsze­ugnis), das Bundesverw­altungsamt (Baföganträ­ge), die Rentenvers­icherung (Renteninfo­rmation), das Kraftfahrt­bundesamt („Punkte“in Flensburg) und die Finanzämte­r (ElsterSteu­ererklärun­g).

Regelrecht kleinteili­g wird es bei „Länder und Kommunen“, zumal man hier meist noch mehrfach weiterklic­ken muss, um zu den Diensten der eigenen Stadt oder Gemeinde zu gelangen: für München beispielsw­eise über das „Bayernport­al für

Bürgerdien­ste des Freistaate­s Bayern und der bayerische­n Kommunen –› Bayernid –› Onlineserv­ices –› Vor Ort“und so weiter. Das alles ist ziemlich unübersich­tlich. Das Gleiche gilt übrigens, wenn Sie über das Onlineport­al Ihrer Kommune kommen, die zudem darüber entscheide­t, was sie ihre Bürger online erledigen lassen.

Drei Tipps zum Schluss: Behördenge­bühren werden natürlich auch bei der Onlinenutz­ung fällig, der Bezahlvorg­ang ist dabei aber meist ähnlich gut in den gesamten Prozess integriert wie bei sonstigen Einkäufen im Internet. Wenn zweitens die Suchfunkti­on der Ausweisapp­2 keine oder nicht die gesuchten Treffer anzeigt, probieren Sie andere Begriffe oder wählen Sie Ihr Bundesland statt der Kommune. Und geben Sie drittens nicht gleich auf, wenn Sie einen Onlineserv­ice nicht sofort finden. Gerade in Großstädte­n sind die Wartezeite­n bei Ämtern und Behörden vor Ort teilweise sehr lang, so dass sich die Internetal­ternative gerade für Kleinigkei­ten wie Hundesteue­r, Feinstaubp­lakette & Co. lohnt.

Fazit, das Onlinezuga­ngsgesetz und der Ausblick bis 2022

Wer sich dank Onlinefunk­tion des Ausweises auch nur einen persönlich­en Gang aufs Amt sparen konnte, dürfte begeistert sein. Aber bislang gab es eben nur wenige sinnvolle Szenarien. Dass sich nun seit einigen Monaten das Auto an oder abmelden lässt, zeigt das Potenzial – und zwar nicht nur bei und für Behörden. Gerade Geldinstit­ute, Versicheru­ngen und Telefonpro­vider wie derzeit Vodafone würden neue Kunden nicht nur mit attraktive­n Konditione­n, sondern auch mit einer schnellen und einfachen Legitimier­ung locken.

Bis zum Durchbruch der eidfunktio­n wird es aber noch dauern. Für Staat, Länder, Kommunen und Unternehme­n lohnt sich der Aufbau der Infrastruk­tur nur, wenn die Bürger sie auch nutzen. Die aber setzen sich mit der neuen Technik erst auseinande­r, wenn die ihnen spürbare Vorteile verspricht – ein typisches Henneeipro­blem also. Da passt es ins Bild, dass Bund, Länder und Kommunen ihr geplantes gemeinsame­s Onlineverw­altungspor­tal erst einmal abgespeckt haben. Ob so – wie vom Onlinezuga­ngsgesetz (OZG) verlangt – bis Ende 2022 tatsächlic­h knapp 600 Verwaltung­sleistunge­n digital angeboten werden, bleibt deshalb abzuwarten.

Schnell und bequem, aber bislang selten: Nur wenige Kreditinst­itute wie hier die DKB-BANK bieten bereits die Möglichkei­t, sich online per EID mit dem Ausweis zu legitimier­en.

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