Der digitale Ausweis
So weisen Sie sich bei Behörden & Co. über das Internet aus
Plastikkarte im Scheckkartenformat. Den besitzt mittlerweile fast jeder Bundesbürger, schließlich wurde der „neue“Ausweis schon vor knapp zehn Jahren eingeführt. Zudem muss die Onlineausweisfunktion freigeschaltet sein, seit 2017 ist dies bei Erwachsenen standardmäßig der Fall. Zuvor konnte man bei der Beantragung beziehungsweise Abholung eines neuen Ausweises festlegen, ob EID aktiv sein sollte. Wer das wünschte, erhielt dazu ähnlich wie bei einer neuen EC oder Kreditkarte per Brief eine Pinnummer.
Doch auch nachträglich lässt sich die Onlinefunktion gegen eine Gebühr von zwölf Euro einschalten. Haben Sie Ihre PIN vergessen oder das Schreiben verlegt, gibt es für sechs Euro Gebühr eine neue PIN. Beides müssen Sie jedoch persönlich bei Ihrer Meldebehörde erledigen, die Onlinefunktion des Ausweises funktioniert ja schließlich noch nicht.
Mit dem freigeschalteten Ausweis und dem Pinbrief kann es losgehen. Dazu verwenden Sie die Software Ausweisapp2, die es für Windows (auf HEFTDVD), Linux, MacOS, Android und IOS gibt. Wir zeigen die nachfolgenden Schritte anhand der Windowsversion des Programms, die Sie bitte installieren und anschließend starten. Besitzen Sie einen externen Rfidkartenleser, verbinden Sie diesen per USB mit Ihrem Rechner und installieren gegebenenfalls die erforderlichen Treiber. Auf der Bedienoberfläche der Ausweisapp2 kontrollieren Sie anschließend über „Einstellungen –› Usbkartenleser“, dass das Gerät korrekt eingebunden ist.
Ohne spezielles Lesegerät greifen Sie auf Ihr Smartphone zurück und verwenden dieses für die Windowssoftware. Dazu installieren Sie die Ausweisapp2 zusätzlich auf dem Androidtelefon oder iphone, das sich zu Hause per WLAN im gleichen Netzwerk wie der PC befindet. Ob dieser per WLAN oder Kabel mit dem Router verbunden ist, ins unerheblich.
Öffnen Sie die App auf dem Telefon, tippen auf der Appoberfläche links oben auf die drei Querstriche und fahren mit „Smartphone als Kartenleser –› Fernzugriff starten –› Kopplung starten“fort: Sie sehen einen vierstelligen Kopplungscode. Wechseln Sie wieder zur Windowssoftware, rufen darin die „Einstellungen“auf, wählen „Smartphone als Kartenleser“, klicken in der Liste auf Ihr Smartphone und übernehmen hier
Falls Sie den Brief mit der Transport-pin zum Aktivieren der Onlineausweisfunktion verlegt haben, bekommen Sie gegen eine Gebühr von sechs Euro eine neue.
Am Windows-pc können Sie im Programm Ausweisapp2 zum Auslesen Ihrer Ausweisdaten sowohl ein Mobiltelefon (oben) oder einen externen Kartenleser (unten) verwenden.
Das elektronische Ausweisen ist deutlich sicherer also das Vorzeigen des Ausweises oder das Video-ident-verfahren, bei dem es in den vergangenen Monaten immer wieder zu Missbrauch kam. Denn die eidfunktion ist über zwei Faktoren abgesichert und verlangt neben dem Dokument selbst zusätzlich die PIN. Verliert man seinen Ausweis, wird die Onlinefunktion nach drei falschen Pineingabe gesperrt und kann erst durch die zusätzliche PUK auf dem Pinbrief reaktiviert werden. Erbeutet umgekehrt jemand beispielsweise über einen Keylogger auf dem PC Ihre Geheimnummer, bräuchte er zum Identitätsklau zusätzlich Ihren Ausweis. Deshalb genügt in aller Regel ein Basislesegerät der Sicherheitsklasse 1 ohne eigene Tastatur oder ein Smartphone zum Auslesen.
den vierstelligen Code. Das Telefon fungiert nun als Lesegerät für den Ausweis.
So nutzen Sie den neuen Personalausweis digital
Vor der ersten Onlinenutzung fordert die Ausweisapp2 Sie auf, die fünfstellige vorläufige Transportpin in eine endgültige sechsstellige Geheimnummer zu ändern.
Letzter Schritt: Bevor Sie die Onlinefunktion Ihres Ausweises verwenden können, müssen Sie die vorläufige Transport-pin zur endgültigen Geheimnummer ändern.
Diese können Sie individuell festlegen. Dazu rubbeln Sie das linke Feld auf dem Pinbrief frei und folgen in der Software dem Assistenten, um die neue PIN zu setzen. Erst danach ist die eidfunktion aktiviert und kann verwendet werden. Die persönliche Nummer schützt vor Missbrauch der Digitalfunktion, falls man seinen Ausweis verliert. Weil die Geheimnummer bei jeder Onlinenutzung abgefragt wird, ist zugleich sichergestellt, dass sich nur der legitime Besitzer als solcher ausweisen kann. Bewahren Sie die neue PIN sicher auf, beispielsweise in einem Passwordmanager.
Wie die Identifizierung online im Prinzip funktioniert, testen Sie einfach mit der Ausweisapp2. Dazu klicken Sie im Programm auf „Selbstauskunft –› Meine Daten einsehen –› Weiter zur Pineingabe“. Nach Eingabe Ihrer sechsstelligen PIN erscheinen Familien, Geburts und Vorname, Geburtsdatum und ort sowie die gespeicherte Wohnadresse.
Diese Dienstleistungen eignen sich für die Online-funktion
So weit, so gut. Aber nun sollen Sie die EIDFunktion auch sinnvoll einsetzen! Und da ist es leider weiterhin etwas unübersichtlich. Denn die in der Software und auf dem Ausweisportal (www.ausweisapp.bund.de) aufgelisteten „Anbieter“sind keineswegs vollständig aufgeführt. Das ist auch deshalb unverständlich, weil das Bundesinnenministerium ebenfalls eine Onlineübersicht der Dienste und Behörden führt, bei denen man sich digital ausweisen kann (www.pcwelt.de/3pfvn9). Diese erwies sich in unseren Stichproben als aktueller. So fanden sich darin beispielsweise auch Geldinstitute, bei denen man ein Depot oder ein Konto eröffnen kann, ohne für die Legitimierung eine Postfiliale aufsuchen oder das mitunter überlastete Videoident nutzen zu müssen. Über den Ausweis ist die eigene Identität in wenigen Sekunden nachgewiesen.
Die Webseite des Innenministeriums bietet über „Anwendungen –› Bürgerdienste“zudem die Möglichkeit, nach Bundesbehörden und nach solchen der Länder und Kommunen zu suchen. Zu den Bundesbehörden zählen unter anderem das Bundesamt für Justiz (Führungszeugnis), das Bundesverwaltungsamt (Baföganträge), die Rentenversicherung (Renteninformation), das Kraftfahrtbundesamt („Punkte“in Flensburg) und die Finanzämter (ElsterSteuererklärung).
Regelrecht kleinteilig wird es bei „Länder und Kommunen“, zumal man hier meist noch mehrfach weiterklicken muss, um zu den Diensten der eigenen Stadt oder Gemeinde zu gelangen: für München beispielsweise über das „Bayernportal für
Bürgerdienste des Freistaates Bayern und der bayerischen Kommunen –› Bayernid –› Onlineservices –› Vor Ort“und so weiter. Das alles ist ziemlich unübersichtlich. Das Gleiche gilt übrigens, wenn Sie über das Onlineportal Ihrer Kommune kommen, die zudem darüber entscheidet, was sie ihre Bürger online erledigen lassen.
Drei Tipps zum Schluss: Behördengebühren werden natürlich auch bei der Onlinenutzung fällig, der Bezahlvorgang ist dabei aber meist ähnlich gut in den gesamten Prozess integriert wie bei sonstigen Einkäufen im Internet. Wenn zweitens die Suchfunktion der Ausweisapp2 keine oder nicht die gesuchten Treffer anzeigt, probieren Sie andere Begriffe oder wählen Sie Ihr Bundesland statt der Kommune. Und geben Sie drittens nicht gleich auf, wenn Sie einen Onlineservice nicht sofort finden. Gerade in Großstädten sind die Wartezeiten bei Ämtern und Behörden vor Ort teilweise sehr lang, so dass sich die Internetalternative gerade für Kleinigkeiten wie Hundesteuer, Feinstaubplakette & Co. lohnt.
Fazit, das Onlinezugangsgesetz und der Ausblick bis 2022
Wer sich dank Onlinefunktion des Ausweises auch nur einen persönlichen Gang aufs Amt sparen konnte, dürfte begeistert sein. Aber bislang gab es eben nur wenige sinnvolle Szenarien. Dass sich nun seit einigen Monaten das Auto an oder abmelden lässt, zeigt das Potenzial – und zwar nicht nur bei und für Behörden. Gerade Geldinstitute, Versicherungen und Telefonprovider wie derzeit Vodafone würden neue Kunden nicht nur mit attraktiven Konditionen, sondern auch mit einer schnellen und einfachen Legitimierung locken.
Bis zum Durchbruch der eidfunktion wird es aber noch dauern. Für Staat, Länder, Kommunen und Unternehmen lohnt sich der Aufbau der Infrastruktur nur, wenn die Bürger sie auch nutzen. Die aber setzen sich mit der neuen Technik erst auseinander, wenn die ihnen spürbare Vorteile verspricht – ein typisches Henneeiproblem also. Da passt es ins Bild, dass Bund, Länder und Kommunen ihr geplantes gemeinsames Onlineverwaltungsportal erst einmal abgespeckt haben. Ob so – wie vom Onlinezugangsgesetz (OZG) verlangt – bis Ende 2022 tatsächlich knapp 600 Verwaltungsleistungen digital angeboten werden, bleibt deshalb abzuwarten.
Schnell und bequem, aber bislang selten: Nur wenige Kreditinstitute wie hier die DKB-BANK bieten bereits die Möglichkeit, sich online per EID mit dem Ausweis zu legitimieren.