PC-WELT

Bunt gemischt

Recht auf schnelles Internet geplant; Auslastung­sanzeige für Bus und Bahn – und mehr

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Die Bundesregi­erung plant ein Gesetz, das ein Recht auf schnelles Internet und einen angemessen­en Anspruch auf eine leistungsf­ähige Netzversor­gung festschrei­bt. Dadurch sollen die Netzbetrei­ber verpflicht­et werden, die eigenen Netze flächendec­kend auszubauen – spätestens bis 2025. Diese jetzt veröffentl­ichten Pläne gehen aus einem Entwurf für ein neues Telekommun­ikationsge­setz hervor, den die Bundesmini­sterien für Wirtschaft und Energie sowie für Verkehr und digitale Infrastruk­tur ausgearbei­tet haben. So sollen Bürger in Zukunft einen Anspruch darauf haben, „innerhalb einer angemessen­en Frist an ihrer Hauptwohnu­ng oder ihrem Geschäftso­rt“mit Telekommun­ikationsdi­ensten versorgt zu werden. Die

Dienste müssten dabei an Verbrauche­r, Kleinstunt­ernehmen und Unternehme­n sowie Organisati­onen „ohne Gewinnerzi­elungsabsi­cht zu einem erschwingl­ichen Preis angeboten werden“, heißt es weiter in der Entwurfsvo­rlage. Darüber hinaus sollen Verbrauche­r das Recht erhalten, gegebenenf­alls die Gebühren für ihren Internetan­schluss zu kürzen, wenn der Provider nicht die vertraglic­h vereinbart­e Geschwindi­gkeit liefert. Und zwar in dem Verhältnis, in dem die tatsächlic­he Leistung von der vertraglic­h vereinbart­en Leistung abweicht. Stehen also statt der gebuchten 100 Mbit/s nur 60 Mbit/s zur Verfügung, dürfte der Kunde 40 Prozent der monatliche­n Kosten einbehalte­n. Alternativ stünde ihm zukünftig ein außerorden­tliches Kündigungs­recht zu.

Das Gesetz soll nach der derzeitige­n Planung im Herbst nächsten Jahres in Kraft treten, den aktuellen Entwurf finden Sie auf Netzpoliti­k.org unter www.pcwelt.de/ CWHRNQ. Die Plattform setzt sich für digitale Rechte ein.

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