Bunt gemischt
Recht auf schnelles Internet geplant; Auslastungsanzeige für Bus und Bahn – und mehr
Die Bundesregierung plant ein Gesetz, das ein Recht auf schnelles Internet und einen angemessenen Anspruch auf eine leistungsfähige Netzversorgung festschreibt. Dadurch sollen die Netzbetreiber verpflichtet werden, die eigenen Netze flächendeckend auszubauen – spätestens bis 2025. Diese jetzt veröffentlichten Pläne gehen aus einem Entwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz hervor, den die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur ausgearbeitet haben. So sollen Bürger in Zukunft einen Anspruch darauf haben, „innerhalb einer angemessenen Frist an ihrer Hauptwohnung oder ihrem Geschäftsort“mit Telekommunikationsdiensten versorgt zu werden. Die
Dienste müssten dabei an Verbraucher, Kleinstunternehmen und Unternehmen sowie Organisationen „ohne Gewinnerzielungsabsicht zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden“, heißt es weiter in der Entwurfsvorlage. Darüber hinaus sollen Verbraucher das Recht erhalten, gegebenenfalls die Gebühren für ihren Internetanschluss zu kürzen, wenn der Provider nicht die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit liefert. Und zwar in dem Verhältnis, in dem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Stehen also statt der gebuchten 100 Mbit/s nur 60 Mbit/s zur Verfügung, dürfte der Kunde 40 Prozent der monatlichen Kosten einbehalten. Alternativ stünde ihm zukünftig ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Das Gesetz soll nach der derzeitigen Planung im Herbst nächsten Jahres in Kraft treten, den aktuellen Entwurf finden Sie auf Netzpolitik.org unter www.pcwelt.de/ CWHRNQ. Die Plattform setzt sich für digitale Rechte ein.