Whatsapp & Co.: Der Staat will mitlesen
Weil die Nachrichten bei Messengern wie Whatsapp verschlüsselt sind, haben auch Behörden keinen Zugriff. EU und Bundesrepublik fordern deshalb „Hintertüren“.
Die Zeiten sind herausfordernd für Staat und Gesellschaft: Corona-pandemie, internationaler Terrorismus und weitere Bedrohungen. Vor diesem Hintergrund wollen etliche politische Akteure die Befugnisse staatlicher Behörden ausweiten, um die elektronische Kommunikation der Bürger zu überwachen. Auf diese Weise will man künftige Straftaten schon im Vorfeld aufdecken und verhindern. Und weil Nachrichten über Messenger wie Signal, Threema und Whatsapp
grundsätzlich Ende-zu-ende verschlüsselt sind, nützt es staatlichen Stellen nichts, den codierten Datenstrom anzuzapfen. Sie benötigen vielmehr entweder einen „Generalschlüssel“oder sie müssen an die „Quelle“, also auf das Endgerät der Person, die überwacht werden soll. Dort lässt sich die Kommunikation im Klartext vor beziehungsweise nach dem Verschlüsseln genau so (mit)lesen, wie Absender und Empfänger dies selbst tun.
EU und bundesdeutsche Behörden wollen mitlesen
Wenige Tage nach dem Terroranschlag in Wien tauchte Anfang November der Entwurf einer Resolution des Eu-ministerrats auf (www.pcwelt.de/ub5zg0), in dem die Staatengemeinschaft die Messengerdienste zwingen will, die Überwachung der Chats grundsätzlich mittels Generalschlüssel zu ermöglichen. In eine ähnliche Richtung geht der ebenfalls geleakte Entwurf für eine bessere polizeiliche Zusammenarbeit der Eustaaten (www.pcwelt.de/5zcypc), der „technische Lösungen für einen rechtmäßigen Zugang zu verschlüsselten Daten“fordert.
Auf Bundesebene sind die diesbezüglichen Planungen schon weiter, Ende November hat sich die Große Koalition auf einen Gesetzentwurf zur „Quellen-tkü“geeinigt. Die Abkürzung steht für die Telekommunikationsüberwachung an der Quelle, was sich frei mit „Staatstrojaner“übersetzen lässt. Nach dem Entwurf soll neben Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt nun auch die Bundespolizei zur Bekämpfung bestimmter Straftaten die Möglichkeit bekommen, die Mobiltelefone Verdächtiger über einen eingeschleusten Trojaner zu überwachen. Kritiker, unter ihnen auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber, monieren die massiven Grundrechtseingriffe des geplanten Vorhabens.