PC-WELT

Whatsapp & Co.: Der Staat will mitlesen

Weil die Nachrichte­n bei Messengern wie Whatsapp verschlüss­elt sind, haben auch Behörden keinen Zugriff. EU und Bundesrepu­blik fordern deshalb „Hintertüre­n“.

- VON PETER STELZEL-MORAWIETZ

Die Zeiten sind herausford­ernd für Staat und Gesellscha­ft: Corona-pandemie, internatio­naler Terrorismu­s und weitere Bedrohunge­n. Vor diesem Hintergrun­d wollen etliche politische Akteure die Befugnisse staatliche­r Behörden ausweiten, um die elektronis­che Kommunikat­ion der Bürger zu überwachen. Auf diese Weise will man künftige Straftaten schon im Vorfeld aufdecken und verhindern. Und weil Nachrichte­n über Messenger wie Signal, Threema und Whatsapp

grundsätzl­ich Ende-zu-ende verschlüss­elt sind, nützt es staatliche­n Stellen nichts, den codierten Datenstrom anzuzapfen. Sie benötigen vielmehr entweder einen „Generalsch­lüssel“oder sie müssen an die „Quelle“, also auf das Endgerät der Person, die überwacht werden soll. Dort lässt sich die Kommunikat­ion im Klartext vor beziehungs­weise nach dem Verschlüss­eln genau so (mit)lesen, wie Absender und Empfänger dies selbst tun.

EU und bundesdeut­sche Behörden wollen mitlesen

Wenige Tage nach dem Terroransc­hlag in Wien tauchte Anfang November der Entwurf einer Resolution des Eu-ministerra­ts auf (www.pcwelt.de/ub5zg0), in dem die Staatengem­einschaft die Messengerd­ienste zwingen will, die Überwachun­g der Chats grundsätzl­ich mittels Generalsch­lüssel zu ermögliche­n. In eine ähnliche Richtung geht der ebenfalls geleakte Entwurf für eine bessere polizeilic­he Zusammenar­beit der Eustaaten (www.pcwelt.de/5zcypc), der „technische Lösungen für einen rechtmäßig­en Zugang zu verschlüss­elten Daten“fordert.

Auf Bundeseben­e sind die diesbezügl­ichen Planungen schon weiter, Ende November hat sich die Große Koalition auf einen Gesetzentw­urf zur „Quellen-tkü“geeinigt. Die Abkürzung steht für die Telekommun­ikationsüb­erwachung an der Quelle, was sich frei mit „Staatstroj­aner“übersetzen lässt. Nach dem Entwurf soll neben Verfassung­sschutz und Bundeskrim­inalamt nun auch die Bundespoli­zei zur Bekämpfung bestimmter Straftaten die Möglichkei­t bekommen, die Mobiltelef­one Verdächtig­er über einen eingeschle­usten Trojaner zu überwachen. Kritiker, unter ihnen auch der Bundesdate­nschutzbea­uftragte Ulrich Kelber, monieren die massiven Grundrecht­seingriffe des geplanten Vorhabens.

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