PC-WELT

COOKIE-RICHTLINIE: NUTZER MÜSSEN AKTIV ZUSTIMMEN

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Webseitenb­etreiber müssen Besucher über die Speicherun­g nutzerrele­vanter Daten aufklären. Und: Nutzer müssen aktiv zustimmen, bevor Cookies gesetzt werden dürfen.

Jahrelang sind Cookies milliarden­fach nahezu unbemerkt auf internetfä­higen Endgeräten gelandet. Zwar wurde bereits am 19. Dezember 2009 die Richtlinie 2009/136/EG („Cookie-richtlinie“) vom Europäisch­en Parlament verabschie­det, doch erst rund zehn Jahre später wurde sie für Webseitenb­etreiber aus Eu-ländern verpflicht­end. Im Oktober 2019 entschied der Europäisch­e Gerichtsho­f (EUGH), dass das Setzen und Abrufen von Cookies, die nicht zwingend technisch nötig sind, eine aktive Einwilligu­ng des Besuchers der Webseite benötigt. Darunter fallen in der Regel alle Tracking-cookies. Aktive Einwilligu­ng bedeutet in diesem Zusammenha­ng, dass der Nutzer die Zustimmung explizit erteilen muss – entweder durch Ankreuzen oder Anklicken entspreche­nder Optionsfel­der („Opt-in“). Das simple Bestätigen einer bereits vorangekre­uzten Einwilligu­ng ist laut EUGH ungültig.

Außerdem müssen Betreiber einer Website sicherstel­len, dass sie bei der Verarbeitu­ng personenbe­zogener Daten alle Vorgaben der europäisch­en Datenschut­zrichtlini­e für elektronis­che Kommunikat­ion und der Datenschut­z-grundveror­dnung (DSGVO) einhalten. Die auf einer kommerziel­len Webseite verpflicht­ende Datenschut­zerklärung muss demnach über die Verwendung sämtlicher Cookies informiere­n: etwa zur Erhebung, Nutzung, Weitergabe, Aufbewahru­ng und den Schutz persönlich­er Daten.

Übrigens: Jeder Betreiber einer Webseite muss sich um die korrekte Verwendung von Cookies kümmern. Das gilt nicht nur für Onlineshop­s, die ohne die Nutzung von Cookie-dateien nur eingeschrä­nkt und ohne Komfort funktionie­ren. Auch Internetau­ftritte von Privatpers­onen, Vereinen, Unternehme­n, Handwerker­n und Dienstleis­tungsbetri­eben sind an die Cookierich­tlinien gebunden, wenn ihre Webseiten Cookies einsetzen, Drittanbie­ter-inhalte integriere­n oder etwa Cookie-gestützte Webanalyse­tools wie Google Analytics nutzen. Diese helfen bei der Suchmaschi­nenoptimie­rung (SEO) und können etwa auswerten, von welcher Suchmaschi­ne Besucher kommen und welche Suchbegrif­fe sie verwendet haben. Wer also eine eigene Webseite betreibt, sollte dringend die Verwendung von Cookies prüfen. Bei nicht rechtskonf­ormen Webseiten besteht immer die Gefahr einer kostenpfli­chtigen Abmahnung.

Tipp: Gute Informatio­nen zum Erstellen einer rechtssich­eren Datenschut­zerklärung gemäß der Dsgvo-vorgaben liefert das Siegel Trusted Shops unter www.pcwelt.de/iqrbv_.

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Auf 25 A4-seiten ist genau und verpflicht­end geregelt, in welcher Weise Webseitenb­etreiber personenbe­zogene Daten verarbeite­n dürfen und wie sie den Schutz der Privatsphä­re sicherstel­len müssen.
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