COOKIE-RICHTLINIE: NUTZER MÜSSEN AKTIV ZUSTIMMEN
Webseitenbetreiber müssen Besucher über die Speicherung nutzerrelevanter Daten aufklären. Und: Nutzer müssen aktiv zustimmen, bevor Cookies gesetzt werden dürfen.
Jahrelang sind Cookies milliardenfach nahezu unbemerkt auf internetfähigen Endgeräten gelandet. Zwar wurde bereits am 19. Dezember 2009 die Richtlinie 2009/136/EG („Cookie-richtlinie“) vom Europäischen Parlament verabschiedet, doch erst rund zehn Jahre später wurde sie für Webseitenbetreiber aus Eu-ländern verpflichtend. Im Oktober 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EUGH), dass das Setzen und Abrufen von Cookies, die nicht zwingend technisch nötig sind, eine aktive Einwilligung des Besuchers der Webseite benötigt. Darunter fallen in der Regel alle Tracking-cookies. Aktive Einwilligung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Nutzer die Zustimmung explizit erteilen muss – entweder durch Ankreuzen oder Anklicken entsprechender Optionsfelder („Opt-in“). Das simple Bestätigen einer bereits vorangekreuzten Einwilligung ist laut EUGH ungültig.
Außerdem müssen Betreiber einer Website sicherstellen, dass sie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten alle Vorgaben der europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der Datenschutz-grundverordnung (DSGVO) einhalten. Die auf einer kommerziellen Webseite verpflichtende Datenschutzerklärung muss demnach über die Verwendung sämtlicher Cookies informieren: etwa zur Erhebung, Nutzung, Weitergabe, Aufbewahrung und den Schutz persönlicher Daten.
Übrigens: Jeder Betreiber einer Webseite muss sich um die korrekte Verwendung von Cookies kümmern. Das gilt nicht nur für Onlineshops, die ohne die Nutzung von Cookie-dateien nur eingeschränkt und ohne Komfort funktionieren. Auch Internetauftritte von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Handwerkern und Dienstleistungsbetrieben sind an die Cookierichtlinien gebunden, wenn ihre Webseiten Cookies einsetzen, Drittanbieter-inhalte integrieren oder etwa Cookie-gestützte Webanalysetools wie Google Analytics nutzen. Diese helfen bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und können etwa auswerten, von welcher Suchmaschine Besucher kommen und welche Suchbegriffe sie verwendet haben. Wer also eine eigene Webseite betreibt, sollte dringend die Verwendung von Cookies prüfen. Bei nicht rechtskonformen Webseiten besteht immer die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung.
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