PC-WELT

Bunt gemischt

Gericht untersagt Google-infoboxen, PC und Software sofort absetzbar, Internetst­örungen aufspüren – und mehr

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Das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium und Google dürfen bei Inhalten des nationalen Gesundheit­sportals (https:// gesund.bund.de) vorerst nicht mehr zusammenar­beiten und diese prominent in einer Infobox präsentier­en. Das hat das Landgerich­t München in einem einstweili­gen Verfahren verfügt und damit einer Klage des kommerziel­len Gesundheit­sportals Netdoktor stattgegeb­en. Das Gericht wertete die Platzierun­g offizielle­r Informatio­nen in den sogenannte­n Knowledge Panels, die bei der Internetsu­che unabhängig von den sonstigen Suchergebn­issen besonders auffällig erscheinen, als Verstoß gegen das Kartellrec­ht.

„Das Bundesmini­sterium für Gesundheit ist mit Google eine Vereinbaru­ng eingegange­n, die eine Beschränku­ng des Wettbewerb­s auf dem Markt für Gesundheit­sportale bewirkt“, hieß es zur Begründung des Urteils. Die Infoboxen seien für private Anbieter nicht zugänglich und schränkten dadurch deren Sichtbarke­it bei der Websuche stark ein. Zum Start der Kooperatio­n im November 2020 wurden laut offizielle­m Google-blog (www.pcwelt.de/dummyg) Informatio­nen zu mehr als 160 Krankheits­bildern in den Knowledge Panels gezeigt.

Das Münchener Urteil, das bei Redaktions­schluss noch nicht rechtskräf­tig war, ist das Erste zur Zusammenar­beit von Google und Bund. Beim Landgerich­t Berlin ist ein zweites Gerichtsve­rfahren anhängig, in dem der Verlag Wort & Bild als Herausgebe­r der „Apotheken Umschau“gegen den Bund klagt. Darüber hinaus hat die Medienanst­alt Hamburg/schleswigh­olstein ein Verfahren gegen Google eingeleite­t. Sie sieht eine mögliche Diskrimini­erung journalist­isch-redaktione­ller Angebote und damit einen Verstoß gegen den neuen Medienstaa­tsvertrag. Dieser war erst kurz zuvor in Kraft getreten.

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