Bunt gemischt
Gericht untersagt Google-infoboxen, PC und Software sofort absetzbar, Internetstörungen aufspüren – und mehr
Das Bundesgesundheitsministerium und Google dürfen bei Inhalten des nationalen Gesundheitsportals (https:// gesund.bund.de) vorerst nicht mehr zusammenarbeiten und diese prominent in einer Infobox präsentieren. Das hat das Landgericht München in einem einstweiligen Verfahren verfügt und damit einer Klage des kommerziellen Gesundheitsportals Netdoktor stattgegeben. Das Gericht wertete die Platzierung offizieller Informationen in den sogenannten Knowledge Panels, die bei der Internetsuche unabhängig von den sonstigen Suchergebnissen besonders auffällig erscheinen, als Verstoß gegen das Kartellrecht.
„Das Bundesministerium für Gesundheit ist mit Google eine Vereinbarung eingegangen, die eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale bewirkt“, hieß es zur Begründung des Urteils. Die Infoboxen seien für private Anbieter nicht zugänglich und schränkten dadurch deren Sichtbarkeit bei der Websuche stark ein. Zum Start der Kooperation im November 2020 wurden laut offiziellem Google-blog (www.pcwelt.de/dummyg) Informationen zu mehr als 160 Krankheitsbildern in den Knowledge Panels gezeigt.
Das Münchener Urteil, das bei Redaktionsschluss noch nicht rechtskräftig war, ist das Erste zur Zusammenarbeit von Google und Bund. Beim Landgericht Berlin ist ein zweites Gerichtsverfahren anhängig, in dem der Verlag Wort & Bild als Herausgeber der „Apotheken Umschau“gegen den Bund klagt. Darüber hinaus hat die Medienanstalt Hamburg/schleswigholstein ein Verfahren gegen Google eingeleitet. Sie sieht eine mögliche Diskriminierung journalistisch-redaktioneller Angebote und damit einen Verstoß gegen den neuen Medienstaatsvertrag. Dieser war erst kurz zuvor in Kraft getreten.