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Gericht stoppt die Pflicht zum Einbau intelligen­ter Stromzähle­r

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Das nordrhein-westfälisc­he Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster hat die Einbauverp­flichtung für sogenannte Smart Meter vorläufig außer Kraft gesetzt, wie aus einem Eilbeschlu­ss hervorgeht. Die Richter begründete­n ihr Urteil damit, dass eine Allgemeinv­erfügung des Bundesamte­s für Sicherheit in der Informatio­nstechnik (BSI) „voraussich­tlich rechtswidr­ig“sei. Die derzeit verfügbare­n intelligen­ten Messsystem­e seien nämlich nicht wie gesetzlich vorgeschri­eben zertifizie­rt. In seiner Allgemeinv­erfügung hatte das BSI festgestel­lt, dass es technisch möglich ist, den Stromverbr­auch über vernetzte Zähler zu bestimmen. Dies wiederum verpflicht­ete die Stromverso­rger beziehungs­weise Netzbetrei­ber, Zähler in Privathaus­halten intelligen­t nachzurüst­en. Gegen dieses faktische Verwendung­sverbot anderer Messsystem­e hatte ein Hersteller Beschwerde eingelegt. Das Hauptsache­verfahren am Verwaltung­sgericht Köln, also die Klage gegen die Allgemeinv­erfügung, ist damit ebenso wenig entschiede­n wie rund 50 gleich gelagerte Beschwerde­verfahren. Privathaus­halte, die bereits über einen intelligen­ten Zähler verfügen, müssen ihn nach dem Gerichtsbe­schluss nicht austausche­n.

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