Gericht stoppt die Pflicht zum Einbau intelligenter Stromzähler
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Einbauverpflichtung für sogenannte Smart Meter vorläufig außer Kraft gesetzt, wie aus einem Eilbeschluss hervorgeht. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass eine Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „voraussichtlich rechtswidrig“sei. Die derzeit verfügbaren intelligenten Messsysteme seien nämlich nicht wie gesetzlich vorgeschrieben zertifiziert. In seiner Allgemeinverfügung hatte das BSI festgestellt, dass es technisch möglich ist, den Stromverbrauch über vernetzte Zähler zu bestimmen. Dies wiederum verpflichtete die Stromversorger beziehungsweise Netzbetreiber, Zähler in Privathaushalten intelligent nachzurüsten. Gegen dieses faktische Verwendungsverbot anderer Messsysteme hatte ein Hersteller Beschwerde eingelegt. Das Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Köln, also die Klage gegen die Allgemeinverfügung, ist damit ebenso wenig entschieden wie rund 50 gleich gelagerte Beschwerdeverfahren. Privathaushalte, die bereits über einen intelligenten Zähler verfügen, müssen ihn nach dem Gerichtsbeschluss nicht austauschen.