PC-WELT

Elektroger­äte zurückgebe­n

Wo Sie Elektrosch­rott loswerden oder Geräte zu Geld machen

- VON MICHAEL SÖLDNER UND PETER STELZEL-MORAWIETZ

Die Regelungen zur Rücknahmev­erpflichtu­ng ausgedient­er Elektroger­äte in Geschäften sind komplizier­t: Da geht es um die Größe der Produkte in Form der maximalen Kantenläng­e, um die Ladenfläch­e beziehungs­weise die Präsentati­onsfläche für die elektronis­chen Artikel, bei größeren um den gleichzeit­igen Neukauf, um „fest verbaute elektrisch­e oder elektronis­che Bestandtei­le“, passive Stecker oder Adapter und Ähnliches mehr. Darüber hinaus kann man Altgeräte und Elektrosch­rott kostenlos auch bei den meist kommunal betriebene­n Wertstoffh­öfen und Sammelstel­len abgeben. Das aber empfinden Verbrauche­r mitunter als unbequem, zumal man dort gerade samstags mit Wartezeite­n rechnen muss.

Die Folge ist, dass Deutschlan­d die von der Europäisch­en Union geforderte­n Recyclingq­uoten seit Jahren nicht erfüllt. Aktuell werden hierzuland­e nur knapp 45 Prozent aller Elektro- und Elektronik­altgeräte gesammelt, nach der Eu-richtlinie müssten es aber mindestens 65 Prozent sein. Besonders Kleingerät­e werden bisher häufig einfach weggeworfe­n und somit im Hausmüll entsorgt.

Alte Elektroger­äte ab 2022 beim Discounter abgeben

In Zukunft werden die Rückgabemö­glichkeite­n sowohl im stationäre­n wie auch im Onlinehand­el ausgeweite­t. Ab Anfang 2022 müssen auch die meisten Discounter und Supermärkt­e ausgedient­e und defekte Elektroart­ikel kostenlos zurücknehm­en. Für Kleingerät­e wie Fön, Toaster, Rasierer, Smartphone oder ähnliche Geräte bis zu einer Kantenläng­e von 25 Zentimeter­n gilt das stets und unabhängig davon, wo der Artikel zuvor gekauft wurde.

Größere Produkte wie Fernseher, Computer und ähnliches müssen die Geschäfte nur dann annehmen, wenn der Kunde gleichzeit­ig einen neuen kauft – das gilt auch für kurzzeitig­e Aktionswar­e bei Lebensmitt­eldiscount­ern. Einzige Voraussetz­ung für die zukünftige Rücknahmev­erpflichtu­ng ist, dass die Ladenfläch­e mindestens 800 Quadratmet­er beträgt und dass die Händler regelmäßig Elektronik anbieten müssen. In Anbetracht der vielen Angebote bei Aldi, Edeka, Lidl & Co. können Verbrauche­r ihre Altgeräte mit dem Jahresbegi­nn also dort abgeben.

Der Onlinehand­el ist zwar im Prinzip schon längere Zeit Teil dieses Systems, doch auch hier gelten neue Regelungen: So müssen die Internetsh­ops die Rücknahme künftig unkomplizi­ert und kostenfrei anbieten und „diesen Service auch aktiv bewerben“, heißt es im Gesetz. Sollten die Pläne nicht aufgehen und die angestrebt­en Recyclingq­uoten nicht erreicht werden, droht in Zukunft ein Pfandsyste­m beim Kauf neuer Produkte.

Wo Sie Elektrosch­rott loswerden und Geräte zu Geld machen

Die aktuellen Rücknahmep­flichten des Handels fasst die Verbrauche­rzentrale NRW online unter www.pcwelt.de/lgvfwu zusammen. So können Sie bestimmte Altgeräte schon jetzt in bestimmten Geschäften vor Ort zurückgebe­n. Ansonsten sind die kommunalen Wertstoff- und Recyclingh­öfe für die Entsorgung zuständig. Erkundigen Sie sich im Internet über die Öffnungsze­iten; viele Kommunen schließen ihre Betriebe an einem oder zwei Wochentage­n erst am Abend. So haben auch Berufstäti­ge die Möglichkei­t, die Besuchsspi­tzen an Samstagen zu meiden.

Ein Tipp zum Schluss: Viele ausgedient­e Elektronik­geräte, PCS und It-teile lassen sich bei Ebay und Ebay Kleinanzei­gen zu erstaunlic­h guten Preisen verkaufen. Unser Onlineratg­eber erläutert, wie Sie das ohne großen Aufwand abwickeln können (www. pcwelt.de/1897193).

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