PC-WELT

Geld zurück bei langsamem Internet

Neues Gesetz eröffnet Verbrauche­rn mehr Rechte und Anspruch auf Entschädig­ung.

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Im Dezember sind umfangreic­he Änderungen beim Telekommun­ikationsge­setz (TKG) in Kraft getreten. Bei Telefonund Internetve­rträgen stärkt die Tkg-novelle die Informatio­nspflicht durch die Anbieter und sieht vor, dass Verbrauche­r Geld zurückverl­angen oder ihren Vertrag kündigen können, wenn zugesagte Leistungen oder die Bandbreite nicht erbracht werden. Entschädig­ungsansprü­che haben Kunden auch dann, wenn eine Störung nicht rechtzeiti­g behoben oder ein Technikert­ermin ganz ausgefalle­n ist (TKG als PDF unter www.pcwelt.de/_fidfy).

Die Bedeutung dieser neuen Bestimmung­en zeigt eine Auswertung des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­andes (vzbv): Die Verbrauche­rschützer haben anhand von Daten der Bundesnetz­agentur aus den Jahren 2019 und 2020 ausgerechn­et, wieviel Geld den Kunden für entgangene Leistungen nach der neuen Gesetzesla­ge zustünde. Grundlage sind die mit dem Messtool der Bundesnetz­agentur dokumentie­rten Bandbreite­n (www.breitbandm­essung.de). Untersucht wurden die größten Breitband-internetan­bieter, also die Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica sowie 1&1 (www.pcwelt.de/6sccvq).

Die Beträge differiere­n von Anbieter zu Anbieter und hängen insbesonde­re auch von der gebuchten Bandbreite und damit auch von den monatliche­n Gebühren ab. Zusammenfa­ssend lässt sich jedoch feststelle­n, dass die Verbrauche­r anbieterüb­ergreifend zwischen zehn und 30 Euro zu viel zahlten – und zwar jeden Monat. Mit den neuen gesetzlich­en Ansprüchen müssen die Provider also entweder ordentlich nachbesser­n oder sich auf substanzie­lle Rückforder­ungen einstellen.

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