Geld zurück bei langsamem Internet
Neues Gesetz eröffnet Verbrauchern mehr Rechte und Anspruch auf Entschädigung.
Im Dezember sind umfangreiche Änderungen beim Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten. Bei Telefonund Internetverträgen stärkt die Tkg-novelle die Informationspflicht durch die Anbieter und sieht vor, dass Verbraucher Geld zurückverlangen oder ihren Vertrag kündigen können, wenn zugesagte Leistungen oder die Bandbreite nicht erbracht werden. Entschädigungsansprüche haben Kunden auch dann, wenn eine Störung nicht rechtzeitig behoben oder ein Technikertermin ganz ausgefallen ist (TKG als PDF unter www.pcwelt.de/_fidfy).
Die Bedeutung dieser neuen Bestimmungen zeigt eine Auswertung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): Die Verbraucherschützer haben anhand von Daten der Bundesnetzagentur aus den Jahren 2019 und 2020 ausgerechnet, wieviel Geld den Kunden für entgangene Leistungen nach der neuen Gesetzeslage zustünde. Grundlage sind die mit dem Messtool der Bundesnetzagentur dokumentierten Bandbreiten (www.breitbandmessung.de). Untersucht wurden die größten Breitband-internetanbieter, also die Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica sowie 1&1 (www.pcwelt.de/6sccvq).
Die Beträge differieren von Anbieter zu Anbieter und hängen insbesondere auch von der gebuchten Bandbreite und damit auch von den monatlichen Gebühren ab. Zusammenfassend lässt sich jedoch feststellen, dass die Verbraucher anbieterübergreifend zwischen zehn und 30 Euro zu viel zahlten – und zwar jeden Monat. Mit den neuen gesetzlichen Ansprüchen müssen die Provider also entweder ordentlich nachbessern oder sich auf substanzielle Rückforderungen einstellen.