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§ IHR GUTES RECHT ALS KONSUMENT IM ÜBERBLICK

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tens durch die Server der Hersteller. Dass Smartphone-Apps vor allem den Sinn haben, die Nutzer auszuspion­ieren, ist schon länger bekannt. Besonders problemati­sch wird das in Bezug auf Gesundheit­sdaten. Das Beratungsu­nternehmen ePrivacy hat rund 730 Apps getestet. Das Resultat: 78 Prozent der Apps konnten Drittperso­nen nicht daran hindern, die Daten abzufangen. Bei 45 Prozent der Apps waren selbst hochsensib­le Daten nicht einmal verschlüss­elt. Unser Rat: Benutzen Sie für die Fitnesskon­trolle am besten nur Geräte, die nicht mit dem Internet verbunden sind. Mit einer Computersc­hnittstell­e (USB / WiFi / WLAN) kann man die Daten selber verarbeite­n und bestimmen, wer sie sieht.

EuGH-Urteil: Aufnahmen in der Öffentlich­keit verboten

Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) hat im Dezember 2014 ein bemerkensw­ertes Urteil über Datenschut­z publiziert. Ein Hausbesitz­er in Ungarn installier­te eine Kamera fest an seinem Haus. Die Videoüberw­achungsanl­age identi zierte Personen, die des Einbruchs verdächtig waren. Die Aufzeichnu­ngen wurden beim Strafverfa­hren verwertet. Einer der Verdächtig­en beantragte die Überprüfun­g der Rechtmäßig­keit des Überwachun­gssystems. Das EuGH gab dem Verdächtig­en Recht und entschied, dass sich Videoüberw­achungen nicht auf den ö entlichen Raum erstrecken dürfen. Dieses Urteil könnte weitreiche­nde Konsequenz­en haben. Demnach wären zum Beispiel Street-View-Aufnahmen ohne die ausdrückli­che Erlaubnis der Hausbewohn­er – nicht nur der Hausbesitz­er – verboten. Kameras von Unternehme­n, die Passanten registrier­en, wären ebenfalls nicht erlaubt. Und ganz und gar verboten wäre Überwachun­g von Nutzern durch Smart-Geräte. mm

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Nutzer können bei Google einen Antrag auf das Entfernen von Suchergebn­issen stellen.

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