§ IHR GUTES RECHT ALS KONSUMENT IM ÜBERBLICK
tens durch die Server der Hersteller. Dass Smartphone-Apps vor allem den Sinn haben, die Nutzer auszuspionieren, ist schon länger bekannt. Besonders problematisch wird das in Bezug auf Gesundheitsdaten. Das Beratungsunternehmen ePrivacy hat rund 730 Apps getestet. Das Resultat: 78 Prozent der Apps konnten Drittpersonen nicht daran hindern, die Daten abzufangen. Bei 45 Prozent der Apps waren selbst hochsensible Daten nicht einmal verschlüsselt. Unser Rat: Benutzen Sie für die Fitnesskontrolle am besten nur Geräte, die nicht mit dem Internet verbunden sind. Mit einer Computerschnittstelle (USB / WiFi / WLAN) kann man die Daten selber verarbeiten und bestimmen, wer sie sieht.
EuGH-Urteil: Aufnahmen in der Öffentlichkeit verboten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dezember 2014 ein bemerkenswertes Urteil über Datenschutz publiziert. Ein Hausbesitzer in Ungarn installierte eine Kamera fest an seinem Haus. Die Videoüberwachungsanlage identi zierte Personen, die des Einbruchs verdächtig waren. Die Aufzeichnungen wurden beim Strafverfahren verwertet. Einer der Verdächtigen beantragte die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Überwachungssystems. Das EuGH gab dem Verdächtigen Recht und entschied, dass sich Videoüberwachungen nicht auf den ö entlichen Raum erstrecken dürfen. Dieses Urteil könnte weitreichende Konsequenzen haben. Demnach wären zum Beispiel Street-View-Aufnahmen ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Hausbewohner – nicht nur der Hausbesitzer – verboten. Kameras von Unternehmen, die Passanten registrieren, wären ebenfalls nicht erlaubt. Und ganz und gar verboten wäre Überwachung von Nutzern durch Smart-Geräte. mm