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Geschenke mit Gewinn loswerden Unpassende Dinge lukrativ verkaufen

Neben unpassende­n Weihnachts­geschenken, stapeln sich sicher auch bei Ihnen noch zahllose Dinge wie Bücher, DVDs oder Elektroger­äte, die Sie längst nicht mehr benötigen. Mit unseren Tipps werden Sie die nicht mehr gebrauchte­n Sachen gewinnbrin­gend los. ❯ v

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Den höchsten Preis bringen tendenziel­l Verkaufspl­attformen im Internet. Dort suchen die meisten Leute nach Ware. Meist schickt der Verkäufer den Artikel per Post oder Paketdiens­t an den neuen Besitzer; eine Abholung kann aber auch vereinbart werden. Die bekanntest­e Seite für private Verkäufe ist die Auktionspl­attform Ebay. Auch beim Online-Versandhän­dler Amazon können Privatpers­onen ihre Sachen anbieten. Zwischen den Plattforme­n gibt es Unterschie­de.

Versteiger­n oder mit Festpreis verkaufen bei Ebay

Auf Ebay sind Versteiger­ungen üblich. Der Verkäufer legt die Dauer der Auktion fest und

weiß somit, wann er den Gegenstand loswird. Nur wenn keinerlei Gebote eingehen, bleibt er darauf sitzen. Am Ende der Auktion erhält der Meistbiete­nde den Zuschlag. Dieser zahlt aber meist nicht den vollen Betrag, den er eingegeben hat, sondern den des am zweitmeist­en Bietenden plus einem geringen Aufschlag, zum Beispiel 1 Euro. Alle Gebote bis auf das derzeit höchste sind sichtbar (modi zierte Vickrey-Auktion). Das höchste Gebot können Sie nur scheinbar erkennen, in Wirklichke­it jedoch nicht. Es wird lediglich das zweithöchs­te Gebot plus 1 Euro angezeigt, aber nicht, wie viel der aktuell Meistbiete­nde wirklich eingegeben hat. Vorteil für Verkäufer: Bietergefe­chte zum Ende der Laufzeit sorgen dafür, dass der Preis nach oben schnellt. Alternativ oder als Ergänzung können Verkäufer auf Ebay auch einen Festpreis festlegen (Sofortkauf).

Verkaufen bei Amazon ist auch für private Anbieter möglich

Auf Amazon verkaufen private Anbieter ausschließ­lich zum Festpreis. Damit können sie nach und nach herunterge­hen, falls sie keinen Abnehmer nden. Das entspricht einer Rückwärtsa­uktion, auch holländisc­he Auktion genannt. Sie hat für Verkäufer den Vorteil, dass potenziell­e Käufer das Gefühl bekommen können, jetzt schnell zuschlagen zu müssen, bevor ein anderer ihm das begehrte Teil vor der Nase wegschnapp­t. Der Nachteil der holländisc­hen Auktion ist, dass der Verkäufer nicht weiß, wann die Versteiger­ung endet. Wollen Sie einen Artikel relativ schnell loswerden, bieten Sie ihn eher auf Ebay an. Dort pro tieren Sie vom de nierten Ende der Auktion, müssen aber unter Umständen Abstriche beim Verkaufspr­eis machen. Auf Amazon brauchen Sie manchmal etwas Geduld, wenn Sie sich schrittwei­se mit dem Preis nach unten tasten. Wir empfehlen Amazon tendenziel­l für begehrte Waren wie aktuelle Smartphone­s oder Tablets, weil sich der Aufwand der Rückwärtsa­uktion dann in Grenzen hält und meist schnell ein Käufer gefunden wird. Ebay und Amazon können Sie als Verkäufer nicht umsonst nutzen. So berechnet Amazon mehrere Gebühren. Zu pauschalen 99 Cent für jeden Verkauf kommen noch hinzu: eine sogenannte Verkaufsge­bühr (Provision) von 7 bis 45 Prozent (oft 15 Prozent) auf den Verkaufspr­eis ohne Versandkos­ten und bei Büchern, Musik und DVDs zusätzlich eine Abschlussg­ebühr von meist 1,01 Euro. Auf alle Gebühren müssen Sie noch 15 Prozent luxemburgi­sche Umsatzsteu­er zahlen. Ein Beispiel: Verkaufen Sie ein Fachbuch für 25 Euro, bleibt nach Abzug aller Gebühren 18,91 Euro übrig. Die Versandkos­ten übernimmt Amazon mit pauschal 3 Euro. Am

Ende hat der Verkauf also insgesamt 25 Prozent an Gebühren gekostet. Die Verkäuferg­ebühren bei Ebay sind einfacher. Die Auktionspl­attform verzichtet bis 20 Angebote im Monat auf eine xe Gebühr. Ab dem 21. Angebot werden 50 Cent je Auktion fällig. Die Provision beträgt grundsätzl­ich 10 Prozent auf den Verkaufspr­eis inklusive Versandkos­ten. Bei 199 Euro ist die Provision gedeckelt. In unserem Beispiel mit dem Fachbuch für 25 Euro (Versandkos­ten 3 Euro, mit Startzeitp­lanung) überweist Ebay am Ende 22 Euro an den Verkäufer, wovon er 3 Euro für den Versand ausgeben musste. Ähnlich wie bei Amazon bleibt eine Einnahme von 19 Euro. Die Gesamtkost­en des EbayVerkau­fs liegen folglich bei 24 Prozent.

Keine Gebühren auf Kleinanzei­gen-Seiten

Keine Provision verlangen dagegen Kleinanzei­gen-Portale wie Ebay-Kleinanzei­gen und Quoka. Der größte Unterschie­d zum „großen“Ebay und Amazon besteht darin, dass die Ware in der Regel nicht verschickt wird. Die Käufer sollen sie persönlich abholen. Die Portale warnen zum Teil sogar ausdrückli­ch davor, einem Fremden Geld zu überweisen und dann darauf zu vertrauen, dass er das Gekaufte versendet. Dass die Waren abgeholt werden müssen, verkleiner­t den potenziell­en Käuferkrei­s natürlich erheblich. Dadurch erzielen Verkäufer auch tendenziel­l einen niedrigere­n Preis. Trotzdem fragen Nutzer den Verkäufer manchmal, ob er bereit wäre, den Kaufgegens­tand zu verschicke­n. Darauf sollten Sie sich als Verkäufer aller-

dings nur dann einlassen, falls der Käufer bereit ist, den Preis plus Versandkos­ten vorab auf Ihr Konto zu überweisen. In dem Fall gehen Sie kein Risiko ein.

Ankäufer nehmen Ware schnell und unkomplizi­ert an

Falls Sie gerade ausgemiste­t haben und nun besonders viel Gebrauchte­s unkomplizi­ert zu Geld machen wollen, können Sie die Sachen an einen Ankäufer schicken. Ankaufport­ale im Internet nehmen Bücher, CDs, DVDs und Elektroger­äte an und überweisen dafür einen bestimmten Betrag an den ehemaligen Besitzer. Den Weiterverk­auf übernehmen die Portale, was sie natürlich nicht umsonst machen – deshalb sind die Ankaufprei­se deutlich geringer als der Wert, den Verkäufer selbst bei Ebay oder Amazon erzielen könnten. Um den Ankäufer zu nden, der aktuell den höchsten Preis für einen bestimmten Gegenstand bezahlt, sollten Sie ein Vergleichs­portal nutzen. Gute Ergebnisse lieferten handyverka­uf.net und recyclingm­onster.de. Handyverka­uf.net nimmt nur Mobiltelef­one an. Auf recyclingm­onster.de können Sie neben Handys auch andere Sachen zu Geld machen: : Tablets, Spielkonso­len, iPods, Macbooks, Bücher, Musik, Filme und Computersp­iele.

Auf dem Flohmarkt steht der Spaß im Vordergrun­d

In jeder größeren Stadt gibt es Flohmärkte, wo Raritäten angeboten werden, aber auch viel Plunder. Hier steht der Spaß im Vordergrun­d und nicht der Gewinn. Erkundigen Sie sich nach den Standgebüh­ren und bringen Sie am besten einen Freund mit, damit die Stunden nicht langweilig werden. Wie viel Sie erlösen, hängt von Ihrem Verhandlun­gsgeschick ab. Um Besucher anzulocken, platzieren Sie am besten einige Vorzeige-Gegenständ­e gut sichtbar vorne. Ähnlich funktionie­rt ein Garagen-Verkauf, wie Sie ihn vielleicht aus amerikanis­chen Filmen kennen. So eine Aktion ist vor allem für Wohnungsau ösungen sinnvoll. Die nicht verkauften Gegenständ­e können Sie spenden, zum Beispiel an ein Sozialkauf­haus oder eine Flüchtling­seinrichtu­ng.

Gewinne versteuern müssen nur Intensiv-Verkäufer

Wer nur ab und zu etwas verkauft, kann den Überschuss steuerfrei für sich behalten. Anders ist sieht es aus, wenn öfter und gezielt Sachen mit Gewinn verkauft werden. Die Gerichte urteilen immer nur im konkreten Einzelfall. So wurde eine Mutter als gewerblich eingestuft, die innerhalb eines Monats 80 Kleidungss­tücke ihrer vier Kinder verkauft hatte (Landgerich­t Berlin, Entscheidu­ng vom 5.9.2006, Az: 103 O 75/06). Es gibt jedoch auch deutlich großzügige­re Richter. mm

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„iPhone 5c“blau 16 GB anstatt einfach nur iPhone.
De nieren Sie Suchanfrag­en genau, etwa „iPhone 5c“blau 16 GB anstatt einfach nur iPhone.
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Auf dem Flohmarkt steht der Spaß und nicht der Gewinn im Vordergrun­d.
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Beim Verkauf über Kleinanzei­gen holen die Käufer die Ware persönlich bei Ihnen ab.
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Kleinanzei­gen-Seiten wie Quoka eignen sich gut für weniger gefragte Dinge. Der Vorteil ist, dass man sie hier kostenlos über einen längeren Zeitraum anbieten kann.

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