Geschenke mit Gewinn loswerden Unpassende Dinge lukrativ verkaufen
Neben unpassenden Weihnachtsgeschenken, stapeln sich sicher auch bei Ihnen noch zahllose Dinge wie Bücher, DVDs oder Elektrogeräte, die Sie längst nicht mehr benötigen. Mit unseren Tipps werden Sie die nicht mehr gebrauchten Sachen gewinnbringend los. ❯ v
Den höchsten Preis bringen tendenziell Verkaufsplattformen im Internet. Dort suchen die meisten Leute nach Ware. Meist schickt der Verkäufer den Artikel per Post oder Paketdienst an den neuen Besitzer; eine Abholung kann aber auch vereinbart werden. Die bekannteste Seite für private Verkäufe ist die Auktionsplattform Ebay. Auch beim Online-Versandhändler Amazon können Privatpersonen ihre Sachen anbieten. Zwischen den Plattformen gibt es Unterschiede.
Versteigern oder mit Festpreis verkaufen bei Ebay
Auf Ebay sind Versteigerungen üblich. Der Verkäufer legt die Dauer der Auktion fest und
weiß somit, wann er den Gegenstand loswird. Nur wenn keinerlei Gebote eingehen, bleibt er darauf sitzen. Am Ende der Auktion erhält der Meistbietende den Zuschlag. Dieser zahlt aber meist nicht den vollen Betrag, den er eingegeben hat, sondern den des am zweitmeisten Bietenden plus einem geringen Aufschlag, zum Beispiel 1 Euro. Alle Gebote bis auf das derzeit höchste sind sichtbar (modi zierte Vickrey-Auktion). Das höchste Gebot können Sie nur scheinbar erkennen, in Wirklichkeit jedoch nicht. Es wird lediglich das zweithöchste Gebot plus 1 Euro angezeigt, aber nicht, wie viel der aktuell Meistbietende wirklich eingegeben hat. Vorteil für Verkäufer: Bietergefechte zum Ende der Laufzeit sorgen dafür, dass der Preis nach oben schnellt. Alternativ oder als Ergänzung können Verkäufer auf Ebay auch einen Festpreis festlegen (Sofortkauf).
Verkaufen bei Amazon ist auch für private Anbieter möglich
Auf Amazon verkaufen private Anbieter ausschließlich zum Festpreis. Damit können sie nach und nach heruntergehen, falls sie keinen Abnehmer nden. Das entspricht einer Rückwärtsauktion, auch holländische Auktion genannt. Sie hat für Verkäufer den Vorteil, dass potenzielle Käufer das Gefühl bekommen können, jetzt schnell zuschlagen zu müssen, bevor ein anderer ihm das begehrte Teil vor der Nase wegschnappt. Der Nachteil der holländischen Auktion ist, dass der Verkäufer nicht weiß, wann die Versteigerung endet. Wollen Sie einen Artikel relativ schnell loswerden, bieten Sie ihn eher auf Ebay an. Dort pro tieren Sie vom de nierten Ende der Auktion, müssen aber unter Umständen Abstriche beim Verkaufspreis machen. Auf Amazon brauchen Sie manchmal etwas Geduld, wenn Sie sich schrittweise mit dem Preis nach unten tasten. Wir empfehlen Amazon tendenziell für begehrte Waren wie aktuelle Smartphones oder Tablets, weil sich der Aufwand der Rückwärtsauktion dann in Grenzen hält und meist schnell ein Käufer gefunden wird. Ebay und Amazon können Sie als Verkäufer nicht umsonst nutzen. So berechnet Amazon mehrere Gebühren. Zu pauschalen 99 Cent für jeden Verkauf kommen noch hinzu: eine sogenannte Verkaufsgebühr (Provision) von 7 bis 45 Prozent (oft 15 Prozent) auf den Verkaufspreis ohne Versandkosten und bei Büchern, Musik und DVDs zusätzlich eine Abschlussgebühr von meist 1,01 Euro. Auf alle Gebühren müssen Sie noch 15 Prozent luxemburgische Umsatzsteuer zahlen. Ein Beispiel: Verkaufen Sie ein Fachbuch für 25 Euro, bleibt nach Abzug aller Gebühren 18,91 Euro übrig. Die Versandkosten übernimmt Amazon mit pauschal 3 Euro. Am
Ende hat der Verkauf also insgesamt 25 Prozent an Gebühren gekostet. Die Verkäufergebühren bei Ebay sind einfacher. Die Auktionsplattform verzichtet bis 20 Angebote im Monat auf eine xe Gebühr. Ab dem 21. Angebot werden 50 Cent je Auktion fällig. Die Provision beträgt grundsätzlich 10 Prozent auf den Verkaufspreis inklusive Versandkosten. Bei 199 Euro ist die Provision gedeckelt. In unserem Beispiel mit dem Fachbuch für 25 Euro (Versandkosten 3 Euro, mit Startzeitplanung) überweist Ebay am Ende 22 Euro an den Verkäufer, wovon er 3 Euro für den Versand ausgeben musste. Ähnlich wie bei Amazon bleibt eine Einnahme von 19 Euro. Die Gesamtkosten des EbayVerkaufs liegen folglich bei 24 Prozent.
Keine Gebühren auf Kleinanzeigen-Seiten
Keine Provision verlangen dagegen Kleinanzeigen-Portale wie Ebay-Kleinanzeigen und Quoka. Der größte Unterschied zum „großen“Ebay und Amazon besteht darin, dass die Ware in der Regel nicht verschickt wird. Die Käufer sollen sie persönlich abholen. Die Portale warnen zum Teil sogar ausdrücklich davor, einem Fremden Geld zu überweisen und dann darauf zu vertrauen, dass er das Gekaufte versendet. Dass die Waren abgeholt werden müssen, verkleinert den potenziellen Käuferkreis natürlich erheblich. Dadurch erzielen Verkäufer auch tendenziell einen niedrigeren Preis. Trotzdem fragen Nutzer den Verkäufer manchmal, ob er bereit wäre, den Kaufgegenstand zu verschicken. Darauf sollten Sie sich als Verkäufer aller-
dings nur dann einlassen, falls der Käufer bereit ist, den Preis plus Versandkosten vorab auf Ihr Konto zu überweisen. In dem Fall gehen Sie kein Risiko ein.
Ankäufer nehmen Ware schnell und unkompliziert an
Falls Sie gerade ausgemistet haben und nun besonders viel Gebrauchtes unkompliziert zu Geld machen wollen, können Sie die Sachen an einen Ankäufer schicken. Ankaufportale im Internet nehmen Bücher, CDs, DVDs und Elektrogeräte an und überweisen dafür einen bestimmten Betrag an den ehemaligen Besitzer. Den Weiterverkauf übernehmen die Portale, was sie natürlich nicht umsonst machen – deshalb sind die Ankaufpreise deutlich geringer als der Wert, den Verkäufer selbst bei Ebay oder Amazon erzielen könnten. Um den Ankäufer zu nden, der aktuell den höchsten Preis für einen bestimmten Gegenstand bezahlt, sollten Sie ein Vergleichsportal nutzen. Gute Ergebnisse lieferten handyverkauf.net und recyclingmonster.de. Handyverkauf.net nimmt nur Mobiltelefone an. Auf recyclingmonster.de können Sie neben Handys auch andere Sachen zu Geld machen: : Tablets, Spielkonsolen, iPods, Macbooks, Bücher, Musik, Filme und Computerspiele.
Auf dem Flohmarkt steht der Spaß im Vordergrund
In jeder größeren Stadt gibt es Flohmärkte, wo Raritäten angeboten werden, aber auch viel Plunder. Hier steht der Spaß im Vordergrund und nicht der Gewinn. Erkundigen Sie sich nach den Standgebühren und bringen Sie am besten einen Freund mit, damit die Stunden nicht langweilig werden. Wie viel Sie erlösen, hängt von Ihrem Verhandlungsgeschick ab. Um Besucher anzulocken, platzieren Sie am besten einige Vorzeige-Gegenstände gut sichtbar vorne. Ähnlich funktioniert ein Garagen-Verkauf, wie Sie ihn vielleicht aus amerikanischen Filmen kennen. So eine Aktion ist vor allem für Wohnungsau ösungen sinnvoll. Die nicht verkauften Gegenstände können Sie spenden, zum Beispiel an ein Sozialkaufhaus oder eine Flüchtlingseinrichtung.
Gewinne versteuern müssen nur Intensiv-Verkäufer
Wer nur ab und zu etwas verkauft, kann den Überschuss steuerfrei für sich behalten. Anders ist sieht es aus, wenn öfter und gezielt Sachen mit Gewinn verkauft werden. Die Gerichte urteilen immer nur im konkreten Einzelfall. So wurde eine Mutter als gewerblich eingestuft, die innerhalb eines Monats 80 Kleidungsstücke ihrer vier Kinder verkauft hatte (Landgericht Berlin, Entscheidung vom 5.9.2006, Az: 103 O 75/06). Es gibt jedoch auch deutlich großzügigere Richter. mm