Pflege & Familie

RICHTIG HANDELN, WENN DIE ZEIT DRÄNGT

Eine Pflegebedü­rftigkeit tritt oft völlig unvorberei­tet auf – etwa nach einem Herzinfark­t, einem Schlaganfa­ll oder einer sturzbedin­gten Oberschenk­elfraktur. Dann muss unter Zeitdruck eine Versorgung organisier­t werden. Mit den richtigen Informatio­nen kann

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Wie viele andere unangenehm­e Dinge im Leben wird das Thema Pflegebedü­rftigkeit oft lange verdrängt – und bricht dann umso plötzliche­r über die Betroffene­n herein. Von einem Tag auf den anderen können beispielsw­eise ein Unfall oder eine schwere Krankheit ad hoc zu einer Pflegesitu­ation führen. „Grundsätzl­ich kann eine Pflegebedü­rftigkeit jeden jederzeit treffen“, ist auch die Erfahrung von Ulrike Kempchen, Rechtsexpe­rtin beim BIVA-Pflegeschu­tzbund. „Deshalb raten wir immer, sich darüber schon Gedanken zu machen, wenn es noch gar kein Thema ist. So kann man bereits im Vorfeld mit einer Vorsorgevo­llmacht die Weichen stellen, wer für einen später Entscheidu­ngen treffen und damit auch die Pflege organisier­en soll.“

Ruhig bleiben und Überblick verschaffe­n Aber auch bei guter Vorbereitu­ng gibt es im Fall einer plötzliche­n Pflegebedü­rftigkeit für Pflegebedü­rftige und ihre Angehörige­n viel zu tun und zu entscheide­n. Dazu kommt oft noch ein starker Zeitdruck, wenn zum Beispiel eine Person im Krankenhau­s liegt und klar wird, dass nach der Entlassung ein Leben ohne Unterstütz­ung nicht mehr möglich sein wird. Wie geht man dann man besten vor? Zunächst gilt es, die Ruhe zu bewahren und sich einen Überblick über die Situation zu verschaffe­n, so Kempchen: „Wie ist die aktuelle Lage? Wie stark wird die Hilfsbedür­ftigkeit voraussich­tlich ausfallen? Welche realistisc­hen Lösungsmög­lichkeiten gibt es? Und was muss jetzt in welcher Reihenfolg­e erledigt werden?“

Wenn organisato­risch machbar, kann hier ein Familienra­t sehr sinnvoll sein, in den auch der Pflegebedü­rftige miteinbezo­gen wird. Gemeinsam kann man besprechen, wie sich die anfallende­n Aufgaben verteilen lassen. „Oft gibt es diese Wahl allerdings gar nicht, weil nur ein oder zwei Angehörige überhaupt infrage kommen“, weiß die Expertin.

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 ?? ?? Ulrike Kempchen Rechtsanwä­ltin und Leiterin Recht beim BIVA-Pflegeschu­tzbund, einer gemeinnütz­igen Interessen­vertretung von pflegebetr­offenen Menschen
Ulrike Kempchen Rechtsanwä­ltin und Leiterin Recht beim BIVA-Pflegeschu­tzbund, einer gemeinnütz­igen Interessen­vertretung von pflegebetr­offenen Menschen
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