Wichtige Ansprechpartner im Akutfall
Wer mit einer plötzlichen Pflegesituation konfrontiert ist, sollte alle Hilfe und Unterstützung annehmen, die er bekommen kann.
„Erste Hilfe“
Bei drohender Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ist der behandelnde Arzt ein erster Ansprechpartner. Hier können Sie zum Beispiel Bescheinigungen für eine kurzzeitige Arbeitsunterbrechung bekommen. Diagnosen und Medikationspläne sind auch für die Pflegebegutachtung hilfreich. Im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung kann der dortige Sozialdienst helfen. Machen Sie möglichst frühzeitig einen Termin.
Schnell erreichbar:
Kostenlose Beratung am Telefon bieten das Pflegetelefon der Bundesregierung unter 030 / 20 17 91 31 (Mo bis Do von 9 bis 18 Uhr) und die Pflegeberatung compass, 0800 / 101 88 00 (Mo bis Fr von 8 bis 19 Uhr, Sa von 10 bis 16 Uhr). compass ist außerdem für die Beratung vor Ort bei Privatversicherten zuständig (www. compass-pflegeberatung.de).
Pflegeberatung nach § 7 SGB XI
Die gesetzliche Pflegeberatung wird Ihnen nach der Beantragung eines Pflegegrads von der Pflegekasse angeboten. Nehmen Sie dieses Angebot unbedingt an. Fast alle Bundesländer haben außerdem Pflegestützpunkte eingerichtet, in denen Sie sich beraten lassen können. Adressen gibt es etwa unter www.zqp.de/ beratung-pflege.
Weitere Anlaufstellen:
Der BIVA-Pflegeschutzbund (www.biva.de), freie Wohlfahrtsverbände wie die Arbeiterwohlfahrt (www.awo.org), das Deutsche Rote Kreuz (www. drk.de) oder die Caritas (www.caritas.de) sowie Seniorenbüros (www.seniorenbueros.org).