Rechtliche Angelegenheiten regeln
Ist es nicht schon vorher geschehen, wird es spätestens bei einer akut werdenden Pflegebedürftigkeit Zeit, für den Fall vorzusorgen, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. „Zwar können eingetragene Pflegepersonen mit der Pflegekasse kommunizieren oder kleinere Dinge entscheiden. Aber ohne die entsprechenden Vollmachten wird es in vielen Fällen schwierig“weiß Juristin Ulrike Kempchen. „Man sollte also jetzt die Vertretungsmöglichkeiten regeln. Diese Vollmachten und Verfügungen sind wichtig:“
Vorsorgevollmacht:
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen bestimmen, die Sie rechtlich vertreten sollen, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Sie kann für verschiedene Bereiche erteilt werden – etwa Gesundheitsfürsorge, Vermögens-, Post- und Aufenthaltsfragen sowie die Vertretung vor Behörden und Gerichten. Meist wird eine Generalvollmacht erteilt. Bei beginnender Demenz und für Bank- und Immobiliengeschäfte ist eine notarielle Beglaubigung sinnvoll.
Betreuungsverfügung:
Wer keine Vorsorgevollmacht erteilen will, kann mit einer Betreuungsverfügung festlegen, wer ihn im Bedarfsfall rechtlich vertreten soll. Diese gilt erst, wenn ein Betreuungsgericht die Erforderlichkeit der Betreuung bestätigt hat, was den Aufwand vor allem für die Angehörigen erhöht. Sie kann im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht auch dann noch erstellt werden, wenn der Betroffene nicht mehr voll geschäftsfähig ist. Mustervorlagen für beide Varianten gibt es unter www.bmj.de.
Patientenverfügung:
Mit einer Patientenverfügung können Sie regeln, wie Sie im Fall einer schweren Erkrankung behandelt werden möchten – und wie nicht. So kann zum Beispiel festgelegt werden, welche lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht sind und ab wann eine Behandlung abgebrochen werden soll. Es ist sehr sinnvoll, sich beim Verfassen fachlich beraten zu lassen, zum Beispiel vom behandelnden Hausarzt. Hilfen und Textbausteine finden sich auch unter www.bundesgesundheitsministerium. de/patientenverfuegung.html.