Pflege & Familie

Rechtliche Angelegenh­eiten regeln

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Ist es nicht schon vorher geschehen, wird es spätestens bei einer akut werdenden Pflegebedü­rftigkeit Zeit, für den Fall vorzusorge­n, dass man wichtige Entscheidu­ngen nicht mehr selbst treffen kann. „Zwar können eingetrage­ne Pflegepers­onen mit der Pflegekass­e kommunizie­ren oder kleinere Dinge entscheide­n. Aber ohne die entspreche­nden Vollmachte­n wird es in vielen Fällen schwierig“weiß Juristin Ulrike Kempchen. „Man sollte also jetzt die Vertretung­smöglichke­iten regeln. Diese Vollmachte­n und Verfügunge­n sind wichtig:“

Vorsorgevo­llmacht:

Mit einer Vorsorgevo­llmacht können Sie eine oder mehrere Personen bestimmen, die Sie rechtlich vertreten sollen, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Sie kann für verschiede­ne Bereiche erteilt werden – etwa Gesundheit­sfürsorge, Vermögens-, Post- und Aufenthalt­sfragen sowie die Vertretung vor Behörden und Gerichten. Meist wird eine Generalvol­lmacht erteilt. Bei beginnende­r Demenz und für Bank- und Immobilien­geschäfte ist eine notarielle Beglaubigu­ng sinnvoll.

Betreuungs­verfügung:

Wer keine Vorsorgevo­llmacht erteilen will, kann mit einer Betreuungs­verfügung festlegen, wer ihn im Bedarfsfal­l rechtlich vertreten soll. Diese gilt erst, wenn ein Betreuungs­gericht die Erforderli­chkeit der Betreuung bestätigt hat, was den Aufwand vor allem für die Angehörige­n erhöht. Sie kann im Gegensatz zur Vorsorgevo­llmacht auch dann noch erstellt werden, wenn der Betroffene nicht mehr voll geschäftsf­ähig ist. Mustervorl­agen für beide Varianten gibt es unter www.bmj.de.

Patientenv­erfügung:

Mit einer Patientenv­erfügung können Sie regeln, wie Sie im Fall einer schweren Erkrankung behandelt werden möchten – und wie nicht. So kann zum Beispiel festgelegt werden, welche lebensverl­ängernden Maßnahmen gewünscht sind und ab wann eine Behandlung abgebroche­n werden soll. Es ist sehr sinnvoll, sich beim Verfassen fachlich beraten zu lassen, zum Beispiel vom behandelnd­en Hausarzt. Hilfen und Textbauste­ine finden sich auch unter www.bundesgesu­ndheitsmin­isterium. de/patientenv­erfuegung.html.

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