DER KLEINE IMPF-KOMPASS
Welche Impfungen können für Pflegebedürftige sinnvoll sein? Hier der Blitz-Check
■ Grundimmunisierung gegen Kinderlähmung:
Bei über 60-Jährigen ohne Grundimmunisierung oder mit unvollständiger Impfserie wird von der STIKO eine einmalige Nachholimpfung empfohlen.
■ Diphtherie und Tetanus:
Impfungen gegen Diphtherie und Tetanus sollten alle zehn Jahre aufgefrischt werden. Im Kindesalter sollte mit der Immunisierung begonnen werden.
■ Pneumokokken:
Die Bakterien können schwere Entzündungen der Lunge, Hirnhaut, Mittelohren sowie Nasennebenhöhlen hervorrufen. In der Regel wird eine Impfung einmalig bei Personen über 60 sowie bei Risiko-Patienten ab 50 Jahren verabreicht.
■ Keuchhusten:
Eine einmalige Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten (Pertussis) sollte bei der nächsten Diphtherie-Tetanus-Impfung erfolgen.
■ Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME):
Besonders in Risikogebieten wie Süddeutschland wird die Impfung gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen. Die durch Zecken übertragene
FSME führt nämlich zu Hirnhautund Gehirnentzündungen.
■ Hepatitis B:
Hepatitis-B-Viren finden sich weltweit und werden über Körperflüssigkeiten oder Blut übertragen. Besonders für Personen mit bereits bestehenden Erkrankungen können sie gefährlich werden. Eine Hepatitis-B-Impfung kann für ältere Personen sinnvoll sein, die in Krankenhäusern und Pflegeheimen betreut werden.
■ Saisonale Grippeschutzimpfung (Influenza):
Für Menschen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung und ab dem 60. Lebensjahr wird eine saisonale Grippeschutzimpfung empfohlen. Dies gilt ebenso für Bewohner in Pflegeeinrichtungen oder Personen, die andere Personen pflegen.