VERRÜCKTE FAHRREGELN WELTWEIT
Bei einem Roadtrip im Urlaub lässt sich das Land auf tolle und flexible Weise erkunden. Doch in manchen Urlaubsländern herrschen einige außergewöhnliche Verkehrsregeln, die man vor der Fahrt kennen sollte – sonst wird es schnell teuer! Das sind die absurdesten.
➥ Auto futsch: In Dänemark kann bei Alkohol am Steuer ab einem Wert von zwei Promille das Auto zwangsversteigert werden. In Italien kann das bereits ab einem Promillewert von 1,5 passieren.
➥ Im Gegensatz zu den hiesigen Regeln haben in Frankreich die einfahrenden Autos Vorfahrt im »Rond-point«, also im Kreisverkehr. Umgekehrt ist die Regelung in einem »Giratoire«, zu erkennen an den Vorfahrtsschildern.
➥ In Russland darf die Polizei Bußgelder ausstellen, wenn das Auto zu schmutzig ist.
➥ Auf Hawaii gelten andere Verkehrsregeln als auf dem Festland. Wenn alle Plätze besetzt sind, dürfen Mitfahrer ab zwölf Jahren auf der offenen Ladefläche mitfahren. Wie in fast allen Staaten der USA darf man auch hier bei einer roten Ampel trotzdem rechts abbiegen. Nur Alkohol ist verboten – und zwar für alle Mitfahrer.
➥ Augen auf bei der Parkplatzsuche in Griechenland: Die Verbote richten sich nach den Kalendermonaten. Weisen die Halteverbotsschilder einen senkrechten Strich auf, gelten sie in ungeraden Monaten – mit zwei Strichen in geraden Monaten. Auch in Großbritannien kann das Parken zur echten Aufgabe werden. Eine gelbe Linie am Straßenrand zeigt ein Parkverbot an, kurzzeitiges Halten ist aber erlaubt. Ist eine einzelne rote Linie sichtbar, gilt das Parkverbot zwischen sieben und 19 Uhr. Zwei rote Linien sind die Kennzeichnung für ein absolutes Park- und Halteverbot. In Russland zeigen Kreise und Striche an, wann wo geparkt werden darf.
➥ In der Schweiz droht Rasern eine Gefängnisstrafe. Wer in der 30er-zone ab 40 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs ist, kann für mindestens ein Jahr ins Gefängnis kommen, auf der Autobahn muss dafür das Tempolimit um 80 Stundenkilometer überschritten werden.
➥ In Spanien gibt es sogar Rabatt beim Bußgeld: Wer innerhalb von 20 Tagen seine Rechnung begleicht, bekommt 50 Prozent Erlass für die Strafe.