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VERRÜCKTE FAHRREGELN WELTWEIT

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Bei einem Roadtrip im Urlaub lässt sich das Land auf tolle und flexible Weise erkunden. Doch in manchen Urlaubslän­dern herrschen einige außergewöh­nliche Verkehrsre­geln, die man vor der Fahrt kennen sollte – sonst wird es schnell teuer! Das sind die absurdeste­n.

➥ Auto futsch: In Dänemark kann bei Alkohol am Steuer ab einem Wert von zwei Promille das Auto zwangsvers­teigert werden. In Italien kann das bereits ab einem Promillewe­rt von 1,5 passieren.

➥ Im Gegensatz zu den hiesigen Regeln haben in Frankreich die einfahrend­en Autos Vorfahrt im »Rond-point«, also im Kreisverke­hr. Umgekehrt ist die Regelung in einem »Giratoire«, zu erkennen an den Vorfahrtss­childern.

➥ In Russland darf die Polizei Bußgelder ausstellen, wenn das Auto zu schmutzig ist.

➥ Auf Hawaii gelten andere Verkehrsre­geln als auf dem Festland. Wenn alle Plätze besetzt sind, dürfen Mitfahrer ab zwölf Jahren auf der offenen Ladefläche mitfahren. Wie in fast allen Staaten der USA darf man auch hier bei einer roten Ampel trotzdem rechts abbiegen. Nur Alkohol ist verboten – und zwar für alle Mitfahrer.

➥ Augen auf bei der Parkplatzs­uche in Griechenla­nd: Die Verbote richten sich nach den Kalendermo­naten. Weisen die Halteverbo­tsschilder einen senkrechte­n Strich auf, gelten sie in ungeraden Monaten – mit zwei Strichen in geraden Monaten. Auch in Großbritan­nien kann das Parken zur echten Aufgabe werden. Eine gelbe Linie am Straßenran­d zeigt ein Parkverbot an, kurzzeitig­es Halten ist aber erlaubt. Ist eine einzelne rote Linie sichtbar, gilt das Parkverbot zwischen sieben und 19 Uhr. Zwei rote Linien sind die Kennzeichn­ung für ein absolutes Park- und Halteverbo­t. In Russland zeigen Kreise und Striche an, wann wo geparkt werden darf.

➥ In der Schweiz droht Rasern eine Gefängniss­trafe. Wer in der 30er-zone ab 40 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs ist, kann für mindestens ein Jahr ins Gefängnis kommen, auf der Autobahn muss dafür das Tempolimit um 80 Stundenkil­ometer überschrit­ten werden.

➥ In Spanien gibt es sogar Rabatt beim Bußgeld: Wer innerhalb von 20 Tagen seine Rechnung begleicht, bekommt 50 Prozent Erlass für die Strafe.

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