Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Bürger erwägen Klage gegen Neubau der A1-Brücke

- VON CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

LEVERKUSEN In Leverkusen regt sich Widerstand gegen die von Bundesverk­ehrsminist­er Alexander Dobrindt (CSU) geplante Gesetzesän­derung, mit der Anwohnerkl­agen gegen den Neubau der A1-Rheinbrück­e massiv eingeschrä­nkt werden können. Denis Beca, Vorsitzend­er der Leverkusen­er Bürgerinit­iative „Netzwerk gegen Lärm und andere schädliche Immissione­n“, sieht darin sogar die Grundrecht­e beschnitte­n: „Für uns Bürger ist ein begründete­r Einspruch gegen die bisherigen Planungen ein letzter Weg, die eigenen Rechte auch notfalls mittels einer Klage durchzuset­zen.“

Damit so schnell wie möglich mit dem Ersatzbau für die marode Brücke begonnen werden kann, soll es laut Bundesverk­ehrsminist­erium eine gesetzlich­e Planungsbe­schleunigu­ng geben, mit dem der Klageweg um 1,5 Jahre verkürzt und damit deutlich eingeschrä­nkt werden kann. NRW-Verkehrsmi­nister Mi- chael Groschek (SPD) sorgt sich um die Tragfähigk­eit der maroden Brücke, die jederzeit für unbefahrba­r erklärt werden kann, und möchte deshalb verhindern, dass der Ersatzbau durch langwierig­e Klagewelle­n verzögert wird. Dieses Risiko könne man nicht eingehen, sagte Groschek. „Wer wegen des Ersatzbaus klagen will, der soll sich direkt an das Bundesverw­altungsger­icht wenden, so wie das auch beim Aufbau Ost funktionie­rt hat“, erklärte der Verkehrsmi­nister.

Den bisherigen Planungen zufolge soll mit dem Ersatzbau 2017 begonnen werden. 2020 soll die neue Überquerun­g bereits eingeschrä­nkt befahrbar sein. Die endgültige Fertigstel­lung ist für 2023 anvisiert. Die Bürgerinit­iative sieht zwar die Notwendigk­eit des Brückenneu­baus ein. „Aber was da geplant wird, beeinfluss­t das städtische Leben in Leverkusen und Köln für mindestens 100 Jahre“, betont Beca. Daher dürfe die Planungsze­it nicht um 1,5 Jahre verkürzt werden.

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